Doping im Breitensport 48-Jähriger besaß laut Gericht 20-mal so viele Steroide wie erlaubt
Ein Hobbysportler aus Esens hat laut Gericht 200 Tabletten „Dianabol“ besessen, maximal zehn wären erlaubt gewesen. Dafür wurde er nun verurteilt.
Aurich - Es bleibt dabei: Wegen Besitzes von Dopingmitteln hat das Landgericht Aurich einen 48-jährigen Mann aus Esens zu 750 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Dazu war der Hobbysportler bereits im Oktober vergangenen Jahres in erster Instanz vom Amtsgericht Wittmund verurteilt worden. Damit war er jedoch nicht einverstanden und legte Berufung vor dem Landgericht ein.
Das Amtsgericht war davon überzeugt gewesen, dass der Mann 2000 Milligramm anabole Steroide gekauft und besessen hatte.
Eine Straferhöhung war nicht möglich
Der Wirkstoff, den der Mann gekauft hat, heißt Metandienon. Fans des Bodybuildings kennen das Steroid in der Regel unter dem Namen „Dianabol“. Der Besitz von leistungssteigernden Substanzen ist in Deutschland zwar erlaubt, allerdings nur bis zu einer Wirkstoffmenge von 100 Milligramm. Mit insgesamt zwei Gramm Wirkstoff in den 200 erworbenen Tabletten besaß der Angeklagte das 20-fache der erlaubten Menge. Die Staatsanwältin forderte deshalb eine höhere Strafe. Auch die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker war der Meinung, dass dies angemessen sei.
Möglich war dies jedoch nicht. Begründet wurde das von der Richterin mit dem „Verböserungsverbot“. Demnach darf eine bereits verhängte Strafe in einem Widerspruchsprozess nicht höher ausfallen, als sie zuvor war. Die Forderung der Staatsanwältin, die Tagessätze auf 18 Euro zu erhöhen, konnte deshalb nicht erfüllt werden. Das wäre bei 50 Tagessätzen eine 150 Euro höhere Strafe für den 48-Jährigen, der Bürgergeld bezieht.
Leitender Ermittler als Zeuge
In dem Prozess waren zwei Zeugen geladen, einer von ihnen erschien nicht. Er war augenscheinlich der Verkäufer des Dianabols. Ihm wurde wegen Nichterscheinens ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt. Der zweite Zeuge war ein Polizeibeamter. Der 26-Jährige hatte die Ermittlungen zu dem Fall gegen den Verkäufer geleitet. Durch diese sei er auf den nun Verurteilten aufmerksam geworden.
Er führte eine Vielzahl von Chats an, die er auf dem Handy des mutmaßlichen Verkäufers gesichtet hatte. Vor dem Hintergrund dieser Nachrichten stand der in diesem Prozess angeklagte Mann nicht im Verdacht, mit den Steroiden gehandelt zu haben. Ebenso hat er die Dopingmittel nicht für mehrere Personen bestellt oder an Dritte weitergegeben. Von Kauf und Besitz der Dopingmittel konnten diese Chatverläufe das Gericht jedoch überzeugen.
Mutmaßlicher Verkäufer der Steroide kommt aus Aurich
Bei einem Großteil der Befragung des Ermittlers ging es jedoch um den Verkäufer, der in Aurich wohnt. Dieser habe auf seinem Handy in den Notizen eine „Bestellübersicht“ gehabt, so der Ermittler. In dieser war eine Vielzahl an unterschiedlichen Dopingmitteln mit Ein- und Verkaufspreisen aufgelistet. Außerdem standen dort auch die Namen der Leute, an die die Mittel gehen sollten.
Dass der 48-Jährige nicht mit den Tabletten Handel trieb, floss strafmildernd in das Urteil ein – änderte aber nichts an der verhängten Strafe. Den Grund dafür lieferte das Vorstrafenregister des Mannes. Unter anderem wurde der Mann wegen einer Gewalttat 2019 und Geldfälschung 2011 verurteilt. „Ein höheres Strafmaß wäre angemessen“, sagte Richterin Bröker.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, kam damit aber nicht durch. Sie begründete das damit, dass die gesamten Ermittlungen bezüglich des Mandanten höchstens Indizien hervorbringen würden. Zwar könne aus einer Indizienkette ein Beweis entstehen, das sei hier aber nicht der Fall. Der Ermittler habe ausschließlich durch Mutmaßungen den Mandanten beschuldigt und die Aussagen über den mutmaßlichen Verkäufer hätten nichts mit dem Fall zu tun. Dass die Richterin nicht derselben Meinung war, wurde dann im Urteil klar.
„Es ist eine Frage des Glaubens: Glauben wir oder glauben wir nicht, dass Sie die Dopingmittel gekauft und besessen haben?“, fragte Richterin Bröker. Ihr Fazit: „Wir sind davon überzeugt, dass sie diese Tabletten gekauft und besessen haben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der alleinerziehende Vater könnte noch ein weiteres Mal das Urteil anfechten.