Hamburg  Ein Jahr nach Amoktat bei Zeugen Jehovas in Hamburg: Ermittlungen vor Abschluss

Guido Behsen
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Von Guido Behsen
| 09.03.2024 11:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
9. März 2023: Ein Polizist sichert den Tatort an der Straße Deelböge. Foto: dpa
9. März 2023: Ein Polizist sichert den Tatort an der Straße Deelböge. Foto: dpa
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Hat behördliches Versagen die Amoktat bei den Zeugen Jehovas in Hamburg mit acht Toten erst ermöglicht? Ein Jahr danach beschäftigt sich in Hamburg nur noch ein Ermittlungsverfahren mit dieser Frage.

Genau ein Jahr ist es her, dass Philipp F., ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas, in Hamburg-Alsterdorf sieben Menschen erschoss, ehe sich der 35-Jährige selbst tötete. Behördliche Versäumnisse und individuelles Fehlverhalten im Vorfeld der Amoktat vom 9. März 2023 hatten schnell den Ruf nach strafrechtlichen Konsequenzen laut werden lassen.

Doch Mitte Februar stellte die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen drei Mitglieder eines im Schießverein des späteren Täters tätigen Prüfungsausschusses ein. Die Schuld der Männer sei als gering anzusehen, es liege zudem kein öffentliches Strafverfolgungsinteresse mehr vor, hieß es zur Begründung. Damit läuft nur noch ein strafrechtliches Verfahren. Es richtet sich gegen einen Beamten der Waffenbehörde – und steht nun ebenfalls vor dem Abschluss.

Den drei Mitarbeitern des „Hanseatic Gun Club“ war vorgeworfen worden, dem späteren Attentäter ein Blanko-Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung ausgestellt zu haben, die für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Tatsächlich hatte Philipp F. die praktische Prüfung im April 2022 zunächst nicht bestanden. Er erhielt die Waffenbesitzkarte im Dezember 2022 nach einer im Oktober abgelegten „Nachprüfung“, die wiederum nicht zuvor bei der Waffenbehörde angemeldet worden war.

Gegen die drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wurde daher wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Doch komplexe, teils widersprüchliche, teils fehlende gesetzlichen Vorgaben zum genauen Ablauf der Sachkundeprüfung, hätten acht Monate später zur Einstellung des Verfahrens beigetragen, so die Staatsanwaltschaft. Auch habe Philipp F. zu dem Zeitpunkt, als er die Waffenbesitzkarte schließlich erhielt, die nötige Sachkenntnis dafür besessen. Das Ergebnis „bestanden“ sei rechtlich nicht falsch gewesen. Zudem hätten die Beschuldigten nicht versucht, etwaiges Fehlverhalten zu verschleiern, sondern aus pragmatischen Gründen gehandelt.

Dies sei ein desaströses Zeugnis für die Waffenbehörde, kritisierte daraufhin die justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft, Cansu Özdemir. Die Behörde habe „keinerlei Verantwortung für die ihr obliegende Fachaufsicht gezeigt und so völlig irreguläre Prüfungsabläufe ermöglicht“. Die Bevölkerung müsse aber darauf vertrauen können, dass die Waffengesetze streng kontrolliert würden.

Heftige Kritik hatte sich zunächst vor allem gegen den damaligen Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer gerichtet. Dieser hatte unmittelbar nach der Amoktat behauptet, dass in seiner Behörde im Vorfeld der Tat keine Fehler gemacht worden seien. Ein Irrtum, wie Meyer später einräumen musste. Es gab Rücktrittsforderungen, die letztlich jedoch verhallten. Der heute 64 Jahre alte Meyer wurde im Oktober 2023 in den Ruhestand verabschiedet. Als eine Maßnahme wurde inzwischen das Personal für die Waffenbehörde aufgestockt.

Weiterhin ermittelt wird indes gegen einen im Zuge der Amoktat suspendierten Mitarbeiter der Waffenbehörde. „Diese Ermittlungen werden wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in elf Fällen geführt“, sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering unserer Redaktion. „Es wird davon ausgegangen, dass auch diese Ermittlungen zeitnah abgeschlossen sein werden.“

Laut einer Mitteilung aus dem April 2023 soll der Beamte Informationen über den äußerst labilen psychischen Zustand von Philipp F. innerhalb der Behörde nicht korrekt weitergeleitet haben. Am 24. Januar 2023 war ein anonymes Schreiben bei der Waffenbehörde eingegangen, offenbar aus dem familiären Umfeld des späteren Todesschützen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Polizist um mögliche Urheber gewusst haben. Hintergrund: Der Beamte arbeitete vor seiner Versetzung von der Zivilfahndung in die Waffenbehörde als Ausbilder im „Hanseatic Gun Club“.

Im Zuge des anonymen Schreibens kam es zu einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle für die im Besitz von Philipp F. befindliche Schusswaffe, weitere Konsequenzen gab es nicht. Die Polizei hat ihre Ermittlungen gegen den Kollegen, der keinerlei Verschulden eingeräumt hat, inzwischen abgeschlossen, die Akte liegt bei der Staatsanwaltschaft. Sie muss und wird nun zeitnah entscheiden, ob auch das letzte Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

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