34-Jährige vor Gericht Verzweifelt und überfordert – Mutter beißt Sohn
Weder das Jugendamt noch die Jugendpsychiatrie wurde mit einem Jugendlichen aus Moordorf fertig. Auch seine eigene Mutter nicht. Weil sie den 15-Jährigen gebissen hat, stand sie nun vor Gericht.
Aurich/Moordorf - Eine Mutter, die ihr eigenes Kind kratzt und beißt: Der Fall aus Moordorf klingt drastisch. Dahinter steckt die Geschichte eines Jugendlichen, der schon etliche Male von der Schule geflogen ist, der in Wohngruppen als untragbar galt und an dem sich die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf die Zähne ausgebissen hat. Seine Mutter wandte sich immer wieder verzweifelt an das Jugendamt, weil sie nicht mit ihm fertig wurde.
Wegen Körperverletzung musste sich die 34-Jährige, die geschieden ist und drei weitere Kinder hat, am Mittwoch in Aurich vor Gericht verantworten. Laut Anklageschrift soll sie ihren damals 15-jährigen Sohn am 28. Oktober vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung im Streit festgehalten und in den Arm gebissen haben, als er sich losreißen wollte. Tags darauf habe sie ihn erneut festgehalten und am Arm gekratzt.
Zimmer angezündet und Drogen genommen
Was steckt hinter dieser Anklage? Um das zu erklären, musste Verteidiger Joachim Müller etwas ausholen: Schon in früher Kindheit habe es Schwierigkeiten mit dem Jungen gegeben. Er habe einen Schulverweis nach dem anderen kassiert und insgesamt zehn Schulen besucht. Schließlich sei er in eine Wohngruppe für schwer erziehbare Jugendliche gekommen. Dort habe er sein Zimmer angezündet und Drogen genommen. Von der Gruppe sei er ausgeschlossen und wieder zur Mutter geschickt worden. Diese habe nicht gewusst, wie sie mit ihm umgehen sollte, und sich immer wieder ans Jugendamt gewandt.
Der Sohn habe sich geprügelt, Alkohol und Drogen konsumiert, sich die Arme geritzt, die Mutter bedroht und verletzt, sie und ihren Lebensgefährten bestohlen, die Urlaubskasse geplündert. Die Frau habe einige Räume abgeschlossen, wenn sie das Haus verließ, um das Inventar zu schützen. Sie habe sich nicht mehr auf ihre Arbeit konzentrieren können.
„Nichts hat geholfen“
„Das Jugendamt hat einiges probiert“, sagte der Verteidiger. Der Junge sei noch einmal in eine Wohngruppe vermittelt worden, aber dort schnell als „nicht tragbar“ rausgeflogen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf habe ihn auch vor die Tür gesetzt, weil mit ihm nicht zu arbeiten sei. Auch Familienhelfer hätten nichts ausrichten können. „Nichts hat geholfen“, sagte Müller.
Ende Oktober vergangenen Jahres sei es zum Streit gekommen. Die Mutter habe das Zimmer des Sohns betreten, was diesem nicht gepasst habe. Als sie den Fuß in die Tür gestellt habe, habe er sie aufs Bett geschubst und ihr die Arme um den Hals gelegt. Die Mutter habe ihren Sohn gebissen, „weil sie sich nicht anders befreien konnte“, so Müller. Es habe sich um Notwehr gehandelt.
Aussage gegen Aussage
Am nächsten Tag habe sie mit ihm am Küchentisch gesessen und erklärt, dass es keinen Zweck mehr habe. Das Zusammenleben funktioniere nicht. Er solle sich bitte an das Jugendamt wenden. Den Termin beim Jugendamt habe der Sohn nicht wahrgenommen und sei abgetaucht. Da er schon häufiger von zu Hause weggelaufen sei, habe die Mutter erst nach einer Woche eine Vermisstenanzeige gestellt. „Ich kann nicht mehr“, sagte die Angeklagte am Ende der Ausführungen ihres Verteidigers.
Der mittlerweile 16-jährige Sohn wohnt inzwischen nicht mehr bei seiner Mutter, sondern in der Nähe von Bremen. Er sagte vor Gericht als Zeuge aus. Wie so häufig habe seine Mutter ihn am Tattag angeschrien, gab er zu Protokoll. Dann habe sie ihn geschubst, gekratzt und gebissen. Worum es in dem Streit ging, das wisse er nicht mehr. Die Aussagen des Sohnes vor Gericht stimmten nicht mit denjenigen überein, die er bei der Polizei gemacht hatte. Sie reichten nicht für eine Verurteilung. Es stand Aussage gegen Aussage.
Zu dieser Überzeugung kam auch die Staatsanwältin und beantragte wie der Verteidiger Freispruch. Dem folgte Jugendrichter Simon Breuker und sprach die Angeklagte frei. „Ich weiß nicht, was stimmt“, sagte der Richter. Daher gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.