Prozess in Aurich Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung


Eine heiß gewordene Herdplatte glüht rot. Foto: DPA
Ein 23-Jähriger sollte 4200 Euro Strafe für eine angeblich von ihm eingeschaltete Herdplatte zahlen. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein – mit Erfolg.
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