Prozess in Aurich Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung
Ein 23-Jähriger sollte 4200 Euro Strafe für eine angeblich von ihm eingeschaltete Herdplatte zahlen. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein – mit Erfolg.
Aurich - Vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich ein Mann aus Delmenhorst freigesprochen worden. Richterin Martina Stellmacher hatte erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der 23-Jährige hatte gegen einen Strafbefehl über 4200 Euro (70 Tagessätze zu je 60 Euro) Einspruch eingelegt. Darin wurde er beschuldigt, im Sommer 2023 beim Verlassen seiner Wohnung eine Herdplatte entweder nicht aus- oder versehentlich eingeschaltet und so einen Brand verursacht zu haben. Der wiederum hatte die Küche seiner Wohnung vollständig zerstört. Der Schaden belief sich auf 50.000 Euro.
Der Angeklagte bestritt, für den Brand verantwortlich zu sein. „Ich bin zu 100 Prozent unschuldig“, beteuerte er. Er hatte bis zum Frühjahr 2023 als Untermieter in Aurich bei einer befreundeten Familie in einer Wohnung unter dem Dach gewohnt. Danach hatte er diese hin und wieder besucht und bei ihr übernachtet, so auch am Tag des Brandes. Wie es dazu gekommen sei, könne er nicht erklären, ließ er in der Verhandlung über seine Verteidigerin wissen. Den Herd habe er nie benutzt und stets bei seinen Freunden gegessen, erklärte er. Seine ehemalige Wohnung habe er seit seinem Auszug nicht mehr betreten.
Form von Ausschlussverfahren führte zum Angeklagten
Dass die eingeschaltete Herdplatte die Ursache des Brandes war, darin waren sich der polizeiliche Brandermittler und ein Sachverständiger einig. Einen technischen Defekt hatten sie ausgeschlossen. In einer Art Ausschlussverfahren war die Staatsanwaltschaft auf den Angeklagten gekommen. Nur er, die befreundete Familie sowie der Eigentümer des Hauses hatten einen Schlüssel zu der Wohnung gehabt, in der das Feuer ausgebrochen war. Aus ihrer Sicht hatte der Eigentümer keinen Grund, sein Haus in Brand zu setzen. Und weil der Freund des Angeklagten zur fraglichen Zeit bei der Arbeit gewesen und dessen Frau mit ihrem Kind verreist gewesen sei, kam für die Ermittler nur der Angeklagte als Brandstifter in Frage.
Nach Ansicht der Verteidigerin war diese „Indizienbeweislage“ nicht geeignet, ihren Mandanten mit Sicherheit als Täter zu identifizieren. Sie beantragte, ihn freizusprechen.
Auch Richterin Martina Stellmacher blieben am Ende der Beweisaufnahme Zweifel an seiner Schuld. Zu 50 Prozent könne auch sein Freund der Verursacher gewesen sein. Der hatte die Wohnung des Angeklagten nach dessen Auszug als Lager für Lebensmittel genutzt. Möglicherweise habe er diese dort auch zubereitet und anschließend den Herd vergessen. „Das ist alles nicht mehr nachvollziehbar“, stellte sie fest.