Osnabrück Bundesländer verbünden sich gegen Bayern – damit der Freistaat weiter zahlt
Alle gegen Söder: Weil Bayern nicht länger hohe Summen an die anderen Bundesländer überweisen will, zieht der Freistaat vor das Bundesverfassungsgericht. Andere Bundesländer verbünden sich dagegen – auch, weil sie auf die bayrischen Milliarden angewiesen sind. Ein Überblick.
Mitte Februar gelang Markus Söder mal wieder ein echter Knüller: Man könne doch Bremen und das Saarland abschaffen, polterte der Parteivorsitzende beim politischen Aschermittwoch seiner CSU in Passau. Das spare Geld im Länderfinanzausgleich.
Die Summen, die der Freistaat jährlich an den Fiskus überweisen muss, sind den Bayern schon lange ein Dorn im Auge. Denn seit Jahrzehnten trägt Bayern die Hauptlast. Allein 2022 musste der Freistaat fast zehn Milliarden Euro überweisen, mehr als die Hälfte des umverteilten Geldes. Zum Vergleich: Schleswig-Holstein nahm im selben Jahr insgesamt überhaupt nur 12,2 Milliarden Euro an Steuern ein.
So funktioniert der Länderfinanzausgleich, der heute offiziell Finanzkraftausgleich der Länder heißt: Mit dem Geld sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Ländern ausgeglichen und gleichwertige Lebensverhältnisse garantiert werden, indem finanzstärkere Länder die finanzschwächeren unterstützen. Doch Bayern will weniger zahlen: „Wir sind und bleiben solidarisch, aber wir sind nicht naiv“, sagte Söder Mitte letzten Jahres. Das Ausgleichssystem sei inzwischen „tief ungerecht“, weil Bayern in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehr als 100 Milliarden Euro eingezahlt.
Nur fünf Bundesländer zahlen überhaupt in das System ein. Neben Bayern sind das Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, hinzu kommt ein kleiner Betrag aus Rheinland-Pfalz. Nun fordert die CSU eine Neuregelung und hat vor dem bayrischen Landtagswahlkampf im letzten Jahr ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet. Konkret geht es der CSU um die Einführung einer Abgaben-Höchstgrenze für die Geberländer und eine neue Berechnungsgrundlage, die Einwohnerzahlen in den Stadtstaaten nicht mehr überdurchschnittlich gewichtet.
Die Antwort auf Söders Einspar-Vorschlag beim politischen Aschermittwoch der CSU folgte prompt: Söder solle „sein Maul halten“, erklärte der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) der „Saarbrücker Zeitung“.
Die übrigen Länder fühlen sich brüskiert. Das meiste Geld fließt nach Berlin und Sachsen, aber besonders die kleinen Länder wie das Saarland sind auf die Ausgleichszahlungen angewiesen. Für Bremen, das 2022 rund 890 Millionen Euro aus dem Topf erhielt, könne die Klage Bayerns sogar „existenzbedrohend“ werden, warnte der Bremer Finanzsenator Björn Fecker (Grüne): „Wir werden alles Mögliche daran setzen, gemeinsam mit den anderen Ländern, den Status quo auch zu erhalten.“
Mittlerweile haben sich zwölf Bundesländer gegen Bayern verbündet und einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet: die Empfängerländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Geberland Rheinland-Pfalz.
Staatsrechtler Stefan Korioth wird das Bündnis vor dem Verfassungsgericht gegen Bayern gemeinsam vertreten. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität München äußerte sich bereits deutlich: „Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im früheren Länderfinanzausgleich belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass die Klage Bayerns keinen Erfolg haben wird. „Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagte der SPD-Politiker.
Doch auch wenn Bayern alleine klagt: Auch in Baden-Württemberg sieht man Reformbedarf. Das „Ländle“ musste seit Bestehen der Bundesrepublik immer zahlen. Anders das heute reiche Bayern: Zwischen 1950 und 1987 bekam der Freistaat, damals noch ein armes Agrarland, durchweg Geld aus dem Ausgleichstopf. Insgesamt 3,39 Milliarden Euro flossen nach München – übrigens auch aus Bremen. 1989 wurde Bayern erstmals Geberland – und blieb es seitdem.
Weil der Freistaat schon so lange zahlt, ist der aktuelle Vorstoß nicht der erste Reformversuch: Erst 2013 klagte Bayern kurz vor der bayrischen Landtagswahl zusammen mit Hessen gegen den damaligen Länderfinanzausgleich. Bayrischer Finanzminister war damals übrigens Markus Söder. Nach einer Neuordnung der Finanzbeziehungen wurde die Klage aber 2017 zurückgezogen.
Söder rechtfertigt sich heute, man habe damals zugestimmt, weil Bayern um mehr als eine Milliarde Euro entlastet worden sei. Aber: Auch wenn der Bund damals Geld ins System gegeben habe, sei eine echte große Strukturreform ausgefallen und die Schere zwischen Geber- und Nehmerländern inzwischen immer weiter auseinandergegangen.
Selbst die bayerischen Grünen räumten zuletzt Reformbedarf ein – sehen die Klage aber als „Signal der Ideenlosigkeit“. CSU-Chef Söder rechtfertigte die Klage – ansonsten würde sich gar nichts bewegen. Seine letzte Drohung: ein vereinbartes „Kündigungsrecht“ im Jahr 2030. Das würde er nutzen, sollte es nicht zu einer Reform kommen. Unter Umständen und nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung könnte Bayern das Finanzausgleichssystem dann verlassen.