Wiesmoor-Connection Ist der angeklagte Geschäftsführer nur ein Strohmann?
Ein 28-jähriger Fußballer war Chef der Wiesmoor-Connection – zumindest auf dem Papier. Jetzt fragt ein Richter: War er womöglich nur ein Strohmann? Das sind seine Antworten.
Aurich/Wiesmoor - Deckt einer der Ex-Geschäftsführer der Kernfirma der Wiesmoor-Connection seinen mutmaßlichen Chef – nämlich Christian Rademacher-Jelten? Das wollte Richter Dr. Markus Gralla am Montag von dem Mann wissen, als es am Auricher Amtsgericht um zehnfachen Betrug und das fünffache Vorenthalten von Arbeitsentgelt ging: „Ich frage jetzt mal ganz direkt: Wurden Sie als Strohmann eingesetzt, damit es irgendeinen Geschäftsführer gab?“
Auf die Antwort des 28-Jährigen, dass er das nicht sagen könne, weil noch ein weiteres, viel größeres Strafverfahren auf ihn warte, sagte Gralla: „Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie das schlucken oder wollen Sie sagen, wie es richtig war?“ Auch darauf gab der Mann, der zumindest auf dem Papier als Gesellschafter und Geschäftsführer im Zentrum der Wiesmoor-Connection stand, keine Antwort.
Zwei Geldstrafen wurden schon verhängt
Das, was der Angeklagte im Falle einer Verurteilung zu schlucken hätte, wäre mutmaßlich eine nicht ganz unerhebliche Geldstrafe. Ein Bekannter des Mannes – ebenfalls ehemals Fußballer und Geschäftsführer in Wiesmoor – hatte wegen derselben Taten eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro kassiert, eine andere Ex-Geschäftsführerin wegen Insolvenzverschleppung eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro. Zu Gerichtsprozessen war es erst gar nicht gekommen, weil beide Angeklagten Strafbefehle akzeptiert hatten, wodurch die Verurteilungen ohne Hauptverhandlungen rechtskräftig geworden sind.
Woher das Geld für die Begleichung der Strafe stammt, ist übrigens unerheblich: Der Bundesgerichtshof eröffnet durch seine höchstrichterliche Rechtsprechung allen die Möglichkeit, eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe für einen Verurteilten zu übernehmen. Das bietet möglichen Hintermännern, denen bislang durch die Strafverfolgungsbehörden keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte, die Chance, eine öffentliche Verhandlung komplett zu verhindern. Indem sie dafür sorgen, dass die anderen Involvierten die Geldstrafe akzeptieren und ihnen dafür das nötige Geld zur Verfügung stellen, erledigt sich die Sache von selbst. Die Hintermänner laufen dann nicht Gefahr, vor Gericht enttarnt zu werden.
Rademacher-Jelten machte ihn zum Geschäftsführer
Über seinen Anwalt ließ der nun in Aurich Angeklagte erklären, dass sowohl er als auch der bereits verurteilte Kollege über Rademacher-Jelten an die Geschäftsführerposten gekommen seien. Informationen darüber, wie genau das passiert ist und welche Rolle Rademacher-Jelten gespielt hat, konnte Gralla dem Mann aber nicht entlocken – erneut wies er darauf hin, dass er angesichts des Verfahrens wegen des Verdachts des Millionenbetrugs, das aktuell bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorbereitet wird, nichts sagen werde. „Ich frage mich wirklich, warum Sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben, wenn Sie hier nichts sagen wollen“, wunderte sich der Richter.
Die Antwort ist simpel: um alles abzustreiten. Er habe weder mit den bestellten, aber nicht bezahlten Baumaterialien noch mit den nicht an diverse Krankenkassen abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen aus der Anklage etwa zu tun gehabt, sagte der 28-Jährige. Er habe sich als Geschäftsführer lediglich darum gekümmert, dass die Lohnabrechnungen erstellt worden seien.
Lohnabrechnung nicht selbst gemacht
Auf den Hinweis des Richters, dass es in der Abrechnung ja durchaus um die Sozialversicherungsbeiträge gehe, sagte der Angeklagte: „Ich habe mich darum gekümmert, dass sie erledigt werden, das aber nicht selbst gemacht. Das kann ich auch gar nicht.“ Daran, dass er solche Arbeiten künftig besser beherrscht, arbeitet er gerade: Eigenen Angaben zufolge ist er passenderweise gerade im ersten Lehrjahr einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten.
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Und wie lief das mit den Bestellungen des Baumaterials? Auch die will er nicht getätigt haben, sagte der 28-Jährige. Er, der ehemalige Geschäftsführer, wisse aber auch nicht, wer bestellt habe. „Es gab ja einige Leute, die das gemacht haben können“, sagte er vor Gericht. Möglicherweise der bereits verurteilte Kompagnon? „Das kann ich nicht sagen.“
„Viel geschafft haben wir sowieso nicht“
Den Kompagnon hätte Gralla am Montag gern als Zeugen gehört, leider war der aber nicht zu finden. „Die Ladung kam als unzustellbar zurück“, sagte der Strafrichter. Der Angeklagte sagte aus, ab und zu noch mit ihm Kontakt zu haben. Eine Adresse oder eine Handynummer des Mannes habe er aber nicht. Wie er dann ab und zu mit dem Mann in Kontakt stehen kann, wurde vor Gericht nicht weiter erörtert.
Für Gralla steht fest: Ohne den anderen Ex-Geschäftsführer kann das Verfahren nicht weitergehen, weshalb sich das Gericht vertagt. Bis zum neuen Termin am 9. April soll der Mann nun gefunden und vernünftig geladen werden. Der Haken: Weil der 9. April länger als drei Wochen in der Zukunft liegt und das Gesetz eine solch lange Unterbrechung nicht erlaubt, platzt der Prozess nun gewissermaßen. Es muss noch mal neu begonnen werden. Doch der Anwalt des 28-Jährigen hat es auf den Punkt gebracht: „Ist ja nicht schlimm, viel geschafft haben wir heute sowieso nicht.“