Rhauderfehnerin kann es nicht fassen EWE schickt Entschuldigung – und neuen Vertrag für die tote Mutter
Nach dem Bericht in unserer Zeitung schickte die EWE in zwei Tagen drei Briefe an die Rhauderfehnerin. Dabei machte der Energieversorger das Durcheinander noch größer.
Rhauderfehn - „Ich habe Post bekommen“, sagt Heike Meyer. „Einen ganzen Packen.“ Die Fehntjerin lacht ungläubig. Nachdem diese Zeitung kürzlich über ihre Auseinandersetzung und den zähen Schriftwechsel mit der EWE berichtet hatte, ging das Chaos in der vergangenen Woche munter weiter. Insgesamt drei Mal bekam Meyer innerhalb von zwei Tagen Post von dem Energieversorger. In einem der Schreiben entschuldigt sich das Unternehmen dröge, um gleich nachzulegen.
Zum Hintergrund: Heike Meyer hatte im Oktober eine Stromrechnung erhalten. Die ging an ihre Adresse, war aber an ihre Mutter Gisela Meyer gerichtet. Nur ist die schon seit acht Jahren tot und hat in 2023 somit keinen Strom verbraucht. Das Haus der Mutter ist auch schon seit einigen Jahren verkauft. Und der Stromvertrag längst aufgekündigt. Heike Meyer lieferte sich einen Papierkrieg mit der EWE und schaltete schließlich unsere Redaktion ein. Die EWE machte sich daraufhin an die Aufklärung und bedauerte am Ende das Versehen.
Rhauderfehnerin bekam „Entschuldigung für Vorkommnisse“
Wie der Redaktion gegenüber angekündigt stornierte der Energieversorger die Rechnung. In einem mehrseitigen Schreiben wurde die 0-Euro-Rechnung, also die Stornierung, erläutert. Das Schreiben wurde am 21. Februar 2024 erstellt.
Vom 22. Februar stammt laut Erstelldatum ein Brief, der die Überschrift „Entschuldigung!“ trägt. Wiederum adressiert an Gisela Meyer, die vor acht Jahren verstorben ist. Darin heißt es, dass die Redaktion die EWE auf Meyers Anliegen aufmerksam gemacht habe, „dass Sie Mahnungen erhalten haben für einen Vertrag, der auf Ihre verstorbene Mutter erstellt wurde. Auf die Reklamation im November 2023 erhielten Sie keine Reaktion.“ Gerne informiere man Meyer, wie es zu der beschriebenen Situation gekommen sei. Es folgt die Beschreibung, dass Gisela Meyer für die EWE die letztbekannte Hauseigentümerin gewesen sei. Und dass die Reklamation im November aufgrund eines Bearbeitungsfehlers unbeantwortet geblieben sei. In einem Satz entschuldigt sich das Unternehmen für die „Vorkommnisse“ – und hofft, das Anliegen damit abschließend geklärt zu haben.
Andere Hausnummer – gleiches Problem
Die wenig herzliche Entschuldigung allein kam schon nur mäßig gut bei der Rhauderfehnerin an. Da lag aber auch schon der nächste Brief im Postkasten. Mit Erstelldatum vom 23. Februar 2024 begrüßt die EWE die verstorbene Gisela Meyer mit einem „Herzlich willkommen – Ihre Vertragsbestätigung“ und stellt sich als neuer Grundversorger vor. „Ich kann das gar nicht glauben“, sagt Heike Meyer, die den neuen Stapel Papier von der EWE direkt zu unserer Zeitung brachte.
Die Pressestelle der EWE schickte mittlerweile auch hierzu eine Erklärung an die Redaktion. Darin heißt es: Im vorherigen Fall - also dem aus Oktober 2023 - habe es sich um einen Anschluss der Verstorbenen Gisela Meyer in Hausnummer 83 gehandelt. „Wenige Tage später ist ein Auszug für die Wohnung 83e gemeldet worden, ebenfalls ohne, dass ein Nachfolger gemeldet wurde“, so Pressesprecher Dietmar Bücker. „Im System von EWE NETZ ist auch für die Wohnung 83e wiederum die verstorbene Gisela Meyer die letztbekannte Eigentümerin. So hat sich der für Hausnummer 83 beschriebene Prozess sich für Hausnummer 83e wiederholt. Daher erfolgte eine erneute Anmeldung in die Grundversorgung auf die Verstorbene und das Begrüßungsanschreiben.“
„Wir ärgern uns darüber“
Der (menschliche) Fehler, der EWE Netz-seitig erfolgt sei, ist der, dass die Verstorbene nicht sofort für alle Wohnungen des Mehrparteienhauses im System als Eigentümerin gelöscht wurde. Das habe EWE Netz jetzt nachgeholt.
„Natürlich wirkt der beschriebene Fehler nur schwer nachvollziehbar und hätte auch nicht passieren dürfen. Er ist aber eben aufgrund einer menschlichen Unachtsamkeit dennoch erfolgt. Auch wir ärgern uns darüber und können uns dafür nur entschuldigen“, so Bücker. Man werde versuchen, die Tochter der Verstorbenen telefonisch zu erreichen, um sich bei ihr auch persönlich für dieses erneute Missgeschick zu entschuldigen.