Es ging um eine Kuh Verfahren wegen Tierquälerei vor dem Amtsgericht eingestellt
Ein Landwirt aus Aurich legte Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Die Frage, ob er eine schwerkranke Kuh zum Schlachthof brachte, ließ sich nicht endgültig klären.
Aurich - Das Verfahren gegen einen Auricher Landwirt wegen Tierquälerei ist am Montag vor dem Amtsgericht Aurich eingestellt worden. Der 49-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro) eingelegt. Er habe 2021 eine schwerkranke Kuh zu einem Schlachthof im Emsland transportieren lassen, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Tier hatte an einer eitrigen Entzündung an der Klaue gelitten und sei darum nicht transportfähig gewesen. Der Landwirt habe dem Tier „länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt“.
Der Angeklagte bestritt, die Kuh gequält zu haben. Ihm sei an ihrem Gang nichts aufgefallen. Er lasse alle seine Tiere regelmäßig untersuchen und ihre Hufe täglich desinfizieren, erklärte er in der Verhandlung. Darüber hinaus werde deren Fressverhalten per App überwacht. Bisher habe sein Hof nur beste Bewertungen erhalten. Der Vorwurf richte sich auch gegen seine Berufsehre. Zwar habe es Probleme mit der Klaue der fraglichen Kuh gegeben. Diese sei zuvor jedoch mehrfach erfolgreich behandelt worden, die Entzündung sei abgeflaut gewesen. Es habe nichts gegen einen Abtransport gesprochen.
Mediziner ist überzeugt, dass das Tier mehrere Tage starke Schmerzen hatte
Der Tierarzt am Schlachthof hatte die Schmerzen der Kuh jedoch sofort erkannt. Sie sei stark abgemagert gewesen und habe „mit starrem Blick und weit aufgerissenen Augen“ versucht, mit dem entzündeten Fuß nicht aufzutreten. Aufgrund zunehmender Schwäche habe das fiebrige Tier viel gelegen, sodass sich am Körper Druckgeschwüre entwickelt hatten. Der Mediziner räumte zwar eine mögliche akute Verschlimmerung der Entzündung in kurzer Zeit ein, zeigte sich aber davon überzeugt, dass das Tier über mehrere Tage hinweg unter starken Schmerzen gelitten haben muss und eigentlich hätte eingeschläfert werden müssen.
Viehhändler konnte sich nicht mehr an die Kuh erinnern
Der Viehhändler, der die Kuh abgeholt hatte, bat um Verständnis dafür, dass er sich nach so langer Zeit an diese eine nicht erinnern könne. Grundsätzlich transportiere er jedoch keine kranken Tiere. Der Angeklagte sei sich seiner Verantwortung durchaus bewusst und sowohl dieser als auch er selbst verfügten über die nötige Kompetenz, den Zustand des Tieres beurteilen zu können. Auch der Klauenpfleger hatte keine Beeinträchtigung des Tieres beim Verladen festgestellt.
Gegen die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren schließlich eingestellt.