Hamburg  Alkohol am Steuer: Droht uns nach der Cannabis-Legalisierung die 0,0-Promille-Grenze?

Lara Schmidt
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Von Lara Schmidt
| 05.03.2024 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unter Alkoholeinfluss Autofahren kann sehr gefährlich sein – der geltende Grenzwert sei zu hoch, so der Vorsitzende der Grenzwertkommission. Foto: IMAGO/Pond5 Images
Unter Alkoholeinfluss Autofahren kann sehr gefährlich sein – der geltende Grenzwert sei zu hoch, so der Vorsitzende der Grenzwertkommission. Foto: IMAGO/Pond5 Images
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Mit der Teillegalisierung von Cannabis soll auch ein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr beschlossen werden. Stefan Tönnes, Vorsitzender der Grenzwertkommission, fordert im Interview, auch den Umgang mit Alkohol zu hinterfragen.

Die Diskussion um einen THC-Grenzwert ist in vollem Gange. Eine neue Expertenkommission des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll dazu bis zum kommenden Frühjahr Ergebnisse vorlegen, so eine Sprecherin auf Anfrage. Stefan Tönnes, Vorsitzender der Grenzwertkommission, steht bei dieser Entscheidung beratend zur Seite. Im Interview mit unserer Redaktion verweist er auf die Gefahren von Alkohol und fordert, auch darauf einen zweiten Blick zu werfen.

Frage: Sie sind Vorsitzender der Grenzwertkommission, die ursprünglich einen THC-Grenzwert erarbeiten sollte. Vor kurzem hat diese bekannt gegeben, dass keine Einigung möglich sei. Was macht die Festlegung so schwierig?

Antwort: Im Endeffekt ist der THC-Grenzwert eine politische Entscheidung. Denn man wird nie auf der wissenschaftlichen Grundlage aller Studien, die es so gibt, einen allgemeingültigen, wirkungsassoziierten Grenzwert festlegen können.

Frage: Es braucht in Ihren Augen also eher einen politischen als einen wissenschaftlichen Grenzwert. Wie kann ein solcher Wert aussehen?

Antwort: Mein persönlicher Vorschlag war eine moderate Erhöhung des bisherigen Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Das wird beiden Seiten gerecht. Er belastet einerseits die Verkehrssicherheit nicht zu stark und verhindert andererseits, dass regelmäßige Cannabis-Konsumenten sanktioniert werden.

Frage: Erfüllt der bestehende 0,5-Promille-Grenzwert für Alkohol auch diese Vorgaben?

Antwort: Dazu muss man zuerst berücksichtigen, dass Cannabiskonsum im Straßenverkehr kein so großes Risiko ist wie Alkohol, solange nicht zeitnah zum Fahren konsumiert wurde. Bei dem 0,5-Promille-Grenzwert hat man durchaus schon ein deutliches, alkoholbedingtes Verkehrssicherheitsrisiko. Aber dieses Risiko ist man in Deutschland offensichtlich bereit, zu tragen. Niemand scheint konkret darüber zu diskutieren, Alkohol auf null zu setzen.

Frage: Sie klingen unzufrieden. Was würden Sie anders machen im Umgang mit Alkohol und der Teilnahme am Straßenverkehr?

Antwort: Meiner Meinung nach sollte man überlegen, den Blut-Alkohol-Grenzwert auf null herunterzusetzen. Mir fällt auf, dass sich in der Diskussion um einen Cannabis-Grenzwert viele Personen sehr große Gedanken über die mögliche Gefahr von Cannabis machen. Gleichzeitig wird aber in der öffentlichen Diskussion völlig ausgeblendet, dass wir bereit sind, Risiken des Alkoholkonsums zu tolerieren und nicht zu sanktionieren.

Antwort: Obwohl das etwas ist, wo ich durchaus Todesfälle und tragische Unfälle kenne, die für mich nicht so einfach wegzuwischen sind. Das ist aus meiner und aus verkehrs- sowie rechtsmedizinisch-toxikologischer Sicht ein großes Risiko und Problem. Allerdings kenne ich solche Fälle leider ebenso in Verbindung mit Cannabiskonsum, trotz der bisher sehr restriktiven Regelungen.

Frage: Inwiefern ist Alkohol eine größere Gefahr als Cannabis?

Antwort: Alkohol unterscheidet sich von Cannabis deutlich in den Rauschauswirkungen. Er hat zusätzlich zu einer dämpfenden auch eine enthemmende und risikosteigernde Wirkung – das hat Cannabis nicht. Bekifft sind Menschen eher langsamer und vorsichtiger unterwegs. Dabei erhöhen dann allerdings die verringerte Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit das Unfallrisiko.

Antwort: Außerdem können Cannabiskonsumenten die Wirkung und die Rauschtiefe durch tieferes oder flacheres Inhalieren besser steuern. Auch das ist beim Alkohol durch die typische orale Aufnahme anders. Konsumenten unterschätzen die Dosierung und die Alkoholrauschwirkung oft, was dann zu einer deutlich höheren Alkoholisierung führt, als es vielleicht ursprünglich beabsichtigt war.

Antwort: Ein aus meiner Sicht unterschätzter Aspekt ist zudem, dass die 0,5-Promille-Grenze signalisiert, dass man sich gewissermaßen gefahrlos an diesen Grenzwert herantrinken kann. Niedrigere THC-Werte erreichen Konsumenten dagegen nur durch Wartezeit nach dem Konsum.

Frage: Sie plädieren also dafür, über eine Nulltoleranz bei Alkohol zu diskutieren. Warum fordern Sie das im Gegenzug nicht auch für Cannabis?

Antwort: Natürlich darf man auch nach dem Cannabiskonsum nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Knackpunkt liegt aber im Nachweis einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Cannabis: Wenn man täglich Alkohol trinken würde, ist man durch den zuverlässigen Abbau von Alkohol im Körper trotzdem irgendwann wieder bei null Promille und kann dann ohne Alkohol im Blut fahren.

Antwort: Wenn man aber, als Vergleich, jeden Abend einen Joint raucht, hat man am nächsten Morgen immer noch THC im Blut, ist dann aber nicht mehr unbedingt berauscht oder beeinträchtigt. Das liegt an der grundverschiedenen, sogenannten Abbaukinetik von Alkohol im Vergleich zu THC. Um nicht berauschte, aber häufiger konsumierende Menschen nicht ungerecht zu sanktionieren, braucht es für Cannabis also einen Grenzwert über dem bisherigen rein analytischen Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Mehr zu dem Thema: Experte fordert Nulltoleranz bei Alkohol am Steuer – in welchen Ländern gilt das bereits?

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