Osnabrück  Baldige Legalisierung: So gefährlich ist Cannabis für Jugendliche

Jonas Ernst Koch
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Von Jonas Ernst Koch
| 03.03.2024 16:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Erwachsene dürfen ab 1. April monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen - welche Folgen wird das haben? Foto: dpa/ Christoph Soeder
Erwachsene dürfen ab 1. April monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen - welche Folgen wird das haben? Foto: dpa/ Christoph Soeder
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Zum 1. April soll Cannabis deutschlandweit legal werden – doch Polizeigewerkschafter Rainer Wendt kritisiert die geplante Freigabe als „Bürokratiemonster“. Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi will sogar den Vermittlungsausschuss anrufen.

Besitz und Konsum von Cannabis sollen ab dem 1. April teilweise legal werden. Doch es gibt breite Kritik an der geplanten Freigabe – auch Polizeigewerkschafter Rainer Wendt und der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi hatten in unserem Expertentalk „Wie gefährlich ist Kiffen für Jugendliche?“ wenig Lob für das neue Gesetz übrig.

Der Expertentalk zum Nachsehen:

Polizeigewerkschafter Rainer Wendt zog den Vergleich zu Tabak und Alkohol: „Beides sind gefährliche Drogen. Das ist gar keine Frage“, sagte er. Beide sind für Erwachsene legal zu erwerben. Trotzdem sieht er die geplante Cannabis-Legalisierung äußerst kritisch: Er vertrete den Standpunkt, „dass man diesen beiden Drogen nicht noch eine dritte hinzufügen muss.“

Cannabis-Befürworter argumentieren, Cannabis sei deutlich weniger gefährlich: Während in Deutschland jährlich knapp 60.000 Menschen im Zusammenhang mit Alkohol sterben, gibt es keine „Cannabis-Toten“. Erik Bodendieck, Suchtmediziner, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ in der Bundesärztekammer erklärte: „Die Mengen an Cannabis, um daran zu sterben, die bekommt man gar nicht in sich hinein.“

Cannabis birgt aber dennoch Gefahren: „Das Entscheidende ist, dass der Konsum insbesondere bei jungen Menschen bis 25 Jahren doch erhebliche Veränderungen im Gehirn erzeugen kann, die zu erheblichen Erkrankungen führen und auch Folgeschäden nach sich ziehen“, erklärte der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi. Das durchschnittliche Einstiegsalter der Konsumenten liegt bei 15,6 Jahren.

Suchtmediziner Bodendieck berichtete: „Wir haben mittlerweile sehr gute Untersuchungen, die deutlich nachweisen, dass bei regelmäßigem frühen Cannabis-Konsum Schäden auftreten. Wir wissen, dass die Reduzierung der grauen und der weißen Substanz des Gehirns erheblich sind. Und das führt dazu, dass es dann zu nachhaltigen Intelligenzminderungen kommt.“

Jugendliche seien zudem für Psychosen besonders anfällig. „Wenn ich in meine Suchtpraxis schaue, reichen meine zehn Finger nicht aus, um alleine die jungen Patienten zu zählen, bei denen ich mir relativ sicher bin, dass sie eine Cannabis-Psychose ausgebildet haben.“

Den Vergleich mit Alkohol sieht Bodendieck daher kritisch: „Hier wollen wir eine Droge in die Legalisierung schicken, die tatsächlich zu deutlich mehr Veränderungen vor allem bei jungen Leuten führt, als Alkohol.”

Kann das Gesetz nun Jugendliche vom Kiffen abhalten? „Mir fehlt der Glaube“, sagte Polizeigewerkschafter Wendt. „Es ist ja nicht so, dass jemand alleine zu Hause sitzt und sagt ‘So, ich will jetzt mal Cannabis-Konsument werden’, sondern das ist eine Gruppensituation.“ An den Erfolg einer geplanten Präventionskampagne glaubt Wendt nicht.

Landesgesundheitsminister Philippi kritisierte seinen SPD-Parteikollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch ganz direkt: „Auch wenn Herr Lauterbach Parteigenosse ist, ist es ja noch erlaubt, eine freie Meinung diesbezüglich zu haben.“ Er hält das verantwortungsbewusste Kiffen für unrealistisch: „Ich teile nicht die Meinung, dass mit der Freigabe von Cannabis die Vernunft einzieht. Ich glaube eher im Gegenteil, der Reiz des Neuen wird damit verstärkt und eine natürliche Distanz durch Strafen fehlt einfach. Ich bin sehr skeptisch, was die Freigabe angeht.”

Weiterlesen: „Führen ja keinen Mindestverzehr ein!“ – Karl Lauterbach verteidigt Cannabis-Legalisierung

Zudem räume das Gesetz mit 50 Gramm pro Monat und Person sehr große Freimengen ein. Suchtmediziner Bodedieck zeigte sich skeptisch: „Ich glaube nicht, dass man am Tag so viele Joints braucht“. Polizeigewerkschafter Wendt wurde sogar noch deutlicher: „Sie können den ganzen Monat bekifft durch die Welt laufen”.

Philippi sprach sich stattdessen für eine Entkriminalisierung aus. So wolle er Jugendlichen, „die am meisten gefährdet sind, dabei helfen, starke Persönlichkeiten zu werden.”

In Bezug auf eine Teillegalisierung stelle sich nämlich auch die Frage, wer die vielen Auflagen eigentlich kontrollieren soll, beispielsweise wie viele Pflanzen sich in einer Wohnung befinden. „Die Polizei betritt überhaupt keine Wohnung, wenn sie keinen richterlichen Beschluss hat“, stellte Wendt klar. Beispielsweise könne niemand kontrollieren, ob Ausgabestellen einbruchssicher sind oder Drogendealer sich bei mehreren Ausgabestellen listen lassen, um Grenzmengen zu umgehen. „Wie soll das funktionieren? Das darf die Polizei gar nicht!”

Vieles sei auch noch gänzlich unklar, beispielsweise die Grenzwerte im Straßenverkehr und wie man diese messen soll. „Im Gegensatz zum Alkohol kann man nicht abmessen, wann man wieder fahren kann. Niemand kann kontrollieren, wann man wieder fit ist“, kritisierte Wendt.

Die Erlaubnis wird auch rückwirkend gelten. „Das heißt, alle Strafverfahren müssen rückwirkend aufgerollt werden“, erklärte Wendt. „Sowas hat es überhaupt noch nie gegeben, das ist ein absolutes Novum.“ Etwa 16.000 Fälle in Zusammenhang mit Cannabis-Delikten müssten Philippi zufolge in Niedersachsen neu aufgerollt werden.

„Wir diskutieren sehr intensiv darüber. Wenn das Gesetz am 1. April in Kraft treten würde, käme es zu einer Amnestie, sodass alle laufenden Verfahren eingestellt werden, teilweise von Leuten, die im Gefängnis sitzen“, so Philippi. „Das können wir gar nicht schaffen zum 1. April, somit müssten wir zumindest an dieser Stelle Einspruch einlegen und das Gesetz mit einer sechsmonatigen Verzögerung in Kraft treten lassen. Das ist nicht umsetzbar und zeigt auch die Absurdität. Da entsteht ein Bürokratiemonster”

Wegen des bürokratischen Chaos will Philippi den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz nachverhandeln. Auch Bayern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt.

Die Polizeigewerkschaft schlägt deshalb als Alternative vor, das Cannabis-Verbot ins Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Sanktionsinstrumente „flexibel anzuwenden.“ Dann wäre beispielsweise ein Aufklärungslehrgang vielleicht sinnvoller, als eine Strafe, so Wendt.

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