Beleidigung am Amtsgericht Aurich 66-Jähriger nennt Richter Arschloch und Wildsau
Ein Arschloch, das das Recht beugt: Mit dieser Beleidigung überzog ein 66-jähriger Emder in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Aurich einen Richter. Das wird teuer für ihn.
Aurich - Sollte man einen Richter als Arschloch und Wildsau bezeichnen und das auch noch schriftlich? Besser nicht. Seine Wut auf die Justiz kommt einen 66-jährigen Emder teuer zu stehen: Wegen Beleidigung hat das Amtsgericht Aurich den Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25 Euro (1250 Euro) verurteilt.
In einem Rechtsstreit mit der EWE vor dem Amtsgericht Aurich war der 66-Jährige im vergangenen Jahr ausfallend geworden. „Es gibt mit Verlaub kein Gesetz, das dieses Arschloch nicht beugen würde“, schrieb er über den zuständigen Richter im Zivilverfahren. Den Schriftsatz hatte der Mann selbst verfasst, denn er war ohne Rechtsanwalt angetreten. Um den Richter zu beleidigen, erfand der Mann Begriffe: Er bezeichnete ihn als „judaskativen (Straf)TATRICHTER Justizer“ und als „judaskative Wildsau aus dem judaskativen Sumpf Aurich“.
Einspruch gegen Strafbefehl
Die Präsidentin des Landgerichts Aurich als Dienstvorgesetzte des Richters erstattete seinerzeit Anzeige wegen Beleidigung. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Aurich einen Strafbefehl gegen den 66-Jährigen. Das Amtsgericht folgte diesem Antrag und erließ gegen den Emder einen Strafbefehl, der ihm im September 2023 zugestellt wurde. Ein Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für leichtere Kriminalfälle, mit dem die Justiz entlastet werden soll. Dabei kann es ohne mündliche Hauptverhandlung zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen.
Der Emder war mit dem Strafbefehl nicht einverstanden und legte Einspruch ein. Darüber sollte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt werden. Der Angeklagte war jedoch nicht erschienen und versuchte alles, um den Prozess platzen zu lassen. Sein Verteidiger war ebenfalls nicht zur Verhandlung erschienen, da er kurzfristig das Mandat niedergelegt hatte. Daher forderte der Angeklagte schriftlich Zeit, um sich einen neuen Anwalt zu suchen.
Attest nützt ihm nichts
Außerdem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen Strafrichter Dr. Markus Gralla, in dem er diesem Rechtsbeugung vorwarf – ähnlich wie dem Richter im Zivilprozess, nur ohne Schimpfwörter. Außerdem legte er ein ärztliches Attest vor, um zu belegen, dass er verhandlungsunfähig sei. Diese Versuche liefen jedoch ins Leere.
Gralla lehnte den Befangenheitsantrag nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt ab. Das Attest bezeichnete er als zu pauschal, um eine Verhandlungsunfähigkeit nachzuweisen. Zuvor rief der Richter in der Praxis des Arztes an, der das Attest ausgestellt hatte. Die machte jedoch gerade Mittagspause.
Das Ende vom Lied: In Abwesenheit des Angeklagten verwarf der Richter den Einspruch gegen den Strafbefehl und bestätigte damit die darin verhängte Geldstrafe. Gegen dieses Urteil kann der Emder Berufung einlegen. Falls er das tut, wird sich demnächst das Landgericht Aurich mit dem Fall befassen müssen.