Prozess in Aurich  Zwingt die Familie die Zeugen nach Hochzeits-Schlägerei zu schweigen?

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 28.02.2024 16:37 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Mehrere Teilnehmer einer Hochzeitsfeier im Metadrom in Großefehn waren 2019 von Verwandten verprügelt worden – auch mit einem Baseballschläger. Symbolfoto: Pixabay
Mehrere Teilnehmer einer Hochzeitsfeier im Metadrom in Großefehn waren 2019 von Verwandten verprügelt worden – auch mit einem Baseballschläger. Symbolfoto: Pixabay
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Auch in dem zweiten Berufungsverfahren vor dem Landgericht zu einer eskalierten Hochzeitsfeier im Metadrom in Großefehn schweigen die Zeugen. Richter Malte Sanders will jetzt andere Wege gehen.

Aurich/Großefehn - „Es ist kompliziert“, sagt Richter Malte Sanders, während er noch einmal den Stapel an Akten auf dem Richtertisch neu sortiert. Wieder pausiert die Verhandlung. In dem Berufungsverfahren geht es am Mittwoch, 28. Februar 2024, am Landgericht Aurich einmal mehr um die Hochzeitsfeier im Metadrom in Großefehn mit etwa 600 Gästen, die am 18. Juni 2019 völlig aus dem Ruder gelaufen war. Kurz zusammengefasst war das Amtsgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2021 davon ausgegangen, dass ein Zweig der türkischstämmigen Familie der Braut mit der Herkunft des Ehemanns nicht einverstanden war: ein Italiener.

Nachdem der enge Familienkreis des Hochzeitspaares das Fest nach einer Warnung gegen 20 Uhr verlassen hatte, seien mehrere Angreifer mit Baseballschlägern und Fäusten auf die Flüchtenden losgegangen. Die beiden Männer, die an diesem Tag in Aurich auf der Anklagebank sitzen, sollen eine heute 40-jährige Cousine an den Haaren gezogen, geschlagen und schließlich auf dem Boden mit einem Baseballschläger bewusstlos geprügelt haben. Der ihr zur Hilfe eilende Vater sei mit Faustschlägen ins Gesicht niedergestreckt und danach ebenfalls mit Tritten und einem Baseballschläger verletzt worden – auch seine Frau hätten die Angreifer verprügelt. Im Anschluss, so steht es im Urteil, hätten die Angeklagten mit Baseballschlägern auf das Auto des darin flüchtigen Brautpaares eingeschlagen und einen Schaden von etwa 6000 Euro verursacht.

Schon drei Angeklagte freigesprochen

Inzwischen ist viel Zeit vergangen. Von den anfangs fünf Angeklagten sind nur noch der mittlerweile 40-jährige Hauptbeschuldigte aus Aurich und sein 36-jähriger Bruder aus Leer übrig. Der Auricher war in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Bruder wurde wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage über 1000 Euro verurteilt. Der im gleichen Verfahren ebenfalls angeklagte jüngere Bruder der beiden war bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht freigesprochen worden.

Zwei weitere Angeklagte aus dem Familienklan mit niedrigeren Strafen waren in einem parallelen Berufungsverfahren vor dem Landgericht bereits freigesprochen worden. Der Prozess war in der ersten Instanz während der Pandemie geteilt worden, um wegen der vielen Zeugen die Infektionsgefahr zu verringern. Laut Richter Malte Sanders hätten alle Zeugen in dem anderen Landgericht-Prozess die Aussage verweigert. „Dann fehlt natürlich die Grundlage für einen Schuldspruch“, erklärt Sanders. Wer die Aussage nicht verweigerte, gab an, sich nicht mehr zu erinnern. Die Erinnerungslücken reichten weit: Eine Zeugin hätte sogar zu ihrem Geburtsdatum keine Aussage machen können. An diesem Tag sieht es so aus, als würden alle Zeugen die gleiche Schiene fahren. Deshalb die aktuelle Unterbrechung.

So geht es weiter

Es wird geprüft, welche der geladenen Zeugen kein Recht dazu haben, die Aussage zu verweigern. Das ist nur erlaubt, wenn sie entweder mit den Angeklagten verwandt oder verschwägert sind oder sich wegen einer Falschaussage vor Gericht im Nachhinein belasten könnten. Staatsanwalt Hendrik Gläsel prüft die Akten, das dauert. Fazit: Es sind keine Verfahren wegen Falschaussage anhängig. Ausgerechnet die Zeugen, die sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, sind an diesem Tag allerdings nicht erschienen. Ein Mann befindet sich in der Notaufnahme eines Oldenburger Krankenhauses und eine unentschuldigte Frau auf einer Pilgerreise nach Mekka. Staatsanwalt Gläsel sprach von einem „großen familiären Druck“, der auf die Zeugen ausgeübt würde.

Am Ende wurde der erste Verhandlungstag bestimmt von einer Reihe von Pausen, verweigerten Aussagen und Diskussionen um den weiteren Ablauf. Zu einer Beweisaufnahme war es noch gar nicht gekommen. Zu allem Überfluss trat auch die verprügelte Cousine als Nebenklägerin zurück. Trotzdem gibt Sanders nicht auf. Sein neuer Plan steht fest, bevor die restlichen Zeugen am Nachmittag die Aussage verweigern konnten: Zum nächsten planmäßigen Termin soll Richter Dr. Markus Gralla, der in der ersten Instanz das Urteil gesprochen hatte, vor Gericht aussagen. Auch die Polizeibeamten, die nach der Tat die Aussage der inzwischen verstummten Zeugen aufgenommen hatten, sollen geladen werden.

Neben dem bereits regulär geplanten Folgetermin am Mittwoch, 6. März, ab 9 Uhr wurde dafür ein weiterer Termin am Donnerstag, 21. März, angesetzt.

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