Hamburg  Bezahlkarte für Asylbewerber: Die IBAN sollen Flüchtlinge nicht erfahren

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 29.02.2024 07:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Einige Landkreise setzen bereits Bezahlkarten für Flüchtlinge ein, auf die das Taschengeld zumindest teilweise überwiesen wird. Foto: dpa
Einige Landkreise setzen bereits Bezahlkarten für Flüchtlinge ein, auf die das Taschengeld zumindest teilweise überwiesen wird. Foto: dpa
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Die Geldkarte für Asylbewerber kommt. Die Plastikkarte soll das bisher in bar ausgezahlte Taschengeld ersetzen. Die Suche nach einem geeigneten Dienstleister hat begonnen. Die dazugehörige Ausschreibung macht deutlich, wie eingeschränkt Flüchtlinge künftig sein werden.

Nach wochenlangen Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition haben sich die Regierungsparteien auf eine gemeinsame Lösung verständigt: Die Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt. Die Suche nach einem geeigneten Dienstleister hat bereits begonnen.

Auf den gängigen Web-Plattformen ist eine entsprechende europaweite Ausschreibung gestartet worden. Gesucht werden zunächst fünf geeignete Unternehmen. Einer der Dienstleister soll dann im nächsten Schritt den Zuschlag erhalten. Wann das der Fall sein wird und wann die ersten Geldkarten ausgegeben werden, ist offen.

Was anhand der Ausschreibungskriterien klar wird: Wo Asylbewerber künftig eingeschränkt sein werden – und wo nicht. 26 Kriterien werden genannt, die der künftige Dienstleister sowie seine Karten erfüllen sollen.

Im Prinzip wird das System nach den Erwartungen der Behörden wie eine handelsübliche Geldkarte funktionieren, mit der sich Bargeld an Automaten abheben sowie in Geschäften bezahlen lässt. Die Karte soll möglichst auch mit dem Handy der Asylbewerber verknüpfbar sein.

Die dazugehörige IBAN allerdings soll Geheimsache bleiben. Sie „darf weder darauf noch gegenüber den Karteninhabern angegeben und bekannt gemacht werden, um Missbrauch auszuschließen”, lautet eine Forderung an potenzielle Bewerber.

So soll sichergestellt werden, dass kein Geld von Dritten – möglicherweise aus dem Ausland – aufgespielt werden kann oder ins Ausland überwiesen wird. Tatsächlich soll nur das bisher häufig in bar ausgezahlte sogenannte Taschengeld auf der Karte sein. Ist das Guthaben verbraucht, lässt sich die Karte bis zur nächsten Einzahlung nicht mehr nutzen.

Die Höhe des Taschengeldes richtet sich dabei – wie bisher auch – nach der Lebenssituation des Flüchtlings. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Sammelunterkunft leben, bekommen 182 Euro zur Deckung persönlicher Bedarfe, wie es im Asylbewerberleistungsgesetz heißt.

Die Summe geht dann künftig auf die Karte, kann aber möglicherweise nicht überall und nicht für alles ausgegeben werden. Die Behörden sollen beispielsweise einzelne Branchen sperren können. In der Vergangenheit war etwa Glücksspiel genannt worden. In der Ausschreibung findet sich indes kein konkretes Beispiel. Ebenso soll der Karteneinsatz auf bestimmte Postleitzahlbereiche begrenzbar sein.

In der Praxis werden Bundesländer und Kommunen entscheiden müssen, inwieweit sie die Nutzung einschränken wollen. In einzelnen Parlamenten wird darüber bereits gestritten. Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte zuletzt, dass zumindest ihr Bundesland keine weitergehenden Einschränkungen bei der Kartennutzung plant.

Was aber generell gilt: Überweisungen ins Ausland sollen unterbunden werden. In der Vergangenheit hatte es immer wieder geheißen, das Taschengeld werde an Verwandte oder Schlepper überwiesen. In welchem Ausmaß das tatsächlich vorkommt, ist umstritten.

Der mögliche Dienstleister soll zudem sicherstellen, dass eine durchgehend erreichbare Service-Hotline geschaltet wird. „Die Kundenbetreuung sollte in verschiedenen Sprachen sichergestellt werden, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer”, heißt es in den Anforderungen. Derzeit sind das Syrien, Afghanistan und die Türkei.

Beteiligt an der Karte sind der Bund sowie 14 Bundesländer – darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Bayern hat vor kurzem den Karten-Auftrag an einen Dienstleister aus Freising vergeben. Mecklenburg-Vorpommern sucht parallel zur Bundesausschreibung noch einen Anbieter, orientiert sich aber an den Bundesvorgaben.

Die sehen zudem vor, dass die Asylbewerber ihre Karten möglichst behalten, wenn sie von den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer auf die Kommunen verteilt werden. Zuletzt drängte der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf eine zügige Einführung. Hauptgeschäftsführer André Berghegger sagte unserer Redaktion: „Die Vereinbarung muss umgesetzt werden, die Karte muss dieses Jahr kommen. Im März müssen die Kriterien stehen, danach die Ausschreibung erfolgen und dann im Sommer bis Herbst die Karte flächendeckend ausgegeben werden.”

Die Staatskanzlei in Hessen, das Bundesland hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, betonte auf Anfrage in Sachen Zeitplan: „Ziel ist eine deutschlandweite, rechtssichere Einführung der Bezahlkarte ab dem Sommer.“

Weiterlesen: Zu viele Asylanträge: Flüchtlingsbehörde setzt Hunderte Leiharbeiter ein

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