Hamburg  Förderung für Wärmepumpe: Eigentümer können ab sofort Zuschuss beantragen

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 27.02.2024 06:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe kaufen wollen, können das ab 27. Februar mit bis zu 70 Prozent vom Staat bezuschussen lassen. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie
Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe kaufen wollen, können das ab 27. Februar mit bis zu 70 Prozent vom Staat bezuschussen lassen. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie
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Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können ab sofort einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. So viel Geld gibt es beim Heizungstausch für die Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizungen.

Lange war unklar, wie der Heizungstausch nach dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes genau vom Staat gefördert wird. Doch am 27. Februar 2024 fällt der Startschuss für die neue Heizungsförderung. Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus besitzen und selbst darin wohnen, können einen Antrag auf die staatliche Förderung einer neuen klimafreundlichen Heizung stellen.

Der Zuschuss heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ und trägt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Nummer 458. 

Förderfähig sind in einem Einfamilienhaus Heizungskosten von maximal 30.000 Euro. Der maximale Zuschuss pro Heizung beträgt 23.500 Euro.

Lesen Sie auch: Auf Wärmepumpe umrüsten: So viel kostet der Heizungstausch im Altbau-Einfamilienhaus

Die Grundförderung gibt es für klima­freundliche Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Sie beträgt 30 Prozent der Kosten.

Wer seine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung jetzt durch eine klima­freundliche Heizung ersetzt, der bekommt zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich dieser Bonus kontinuierlich.

Wer nicht mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushalts­jahres­einkommen hat, kann zusätzlich den Einkommens­bonus in Höhe von 30 Prozent kassieren.

Darüber hinaus werden Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürliches Kältemittel funktionieren, mit einem zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 Prozent gefördert.

Mehr dazu hier: Wärmepumpen mit klimaschädlichen Kältemitteln: Darauf sollten Hausbesitzer achten

Durch Kombination aller Boni ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Allerdings kann die Förderung nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf das staatliche Geld besteht nicht.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Fördermittel der KfW schnell erschöpft waren und viele Antragsteller leer ausgingen.

Ab Mai 2024 sind Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden, ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung einer neuen Heizung zu stellen.

Voraussichtlich ab August 2024 können dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern ihre neue Heizung staatlich fördern lassen. Das gleiche gilt für Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.

Direkt nach dem Start des Programms war es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten gekommen, weil der Andrang offensichtlich groß war. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es auf der Internetseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, sodass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.

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