Wiesmoorer vor Gericht Jahrelanger Missbrauch – Vater muss ins Gefängnis
Weil er seine Tochter regelmäßig missbraucht hat, muss ein 46-jähriger Wiesmoorer fünf Jahre lang ins Gefängnis. Doch es kommt noch mehr auf den Mann zu.
Aurich - Weil er seine Tochter jahrelang missbraucht haben soll, muss ein 46-Jähriger für die Dauer von fünf Jahren ins Gefängnis. Die 2. Große Strafkammer des Auricher Landgerichts verurteilte den Mann aus Wiesmoor am Freitag, 23. Februar 2024, wegen 102 Taten, die als schwerer sexueller Missbrauch gewertet wurden. Sie sollen sich zwischen dem 2. Februar 2015 und Februar 2017 zugetragen haben.
Außerdem wurde der Angeklagte verurteilt, seiner gegenwärtig 18 Jahre alten Tochter ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Noch am letzten Verhandlungstag hat das Gericht die Zahl der angeklagten Taten von 127 auf 101 reduziert. Außerdem wurde der Tatzeitraum eingegrenzt. Der Mann hatte nämlich zu Protokoll gegeben, dass er im Jahr 2018 einen Weiterbildungskursus in Bayern absolviert habe und nur alle 14 Tage an den Wochenenden zu Hause war.
Dreimal wöchentlich an Mädchen vergangen
Von Anfang an hat er die Übergriffe eingeräumt, laut Gericht bereits bei der polizeilichen Vernehmung. „Ihr Nachtatverhalten war sehr positiv“, sagte der Vorsitzende Richter Bastian Witte in seiner Urteilsbegründung. Das habe das Gericht auch bei der Strafzumessung berücksichtigt. „Ich möchte nicht, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen“, fuhr er fort. Das Geschehen bezeichnete er als „klassischen Missbrauch“. Der Angeklagte soll sich dreimal wöchentlich nach dem Ins-Bett-bringen an dem Mädchen vergangen haben. Die manuellen Penetrationen seien als schwerer Missbrauch zu werten.
Der Vater – er stammt gebürtig aus Sachsen-Anhalt – befindet sich seit März 2022 aus eigener Motivation zur Aufarbeitung in Psychotherapie. Der Mann ist wieder verheiratet und vor acht Monaten erneut Vater geworden. Seine neue Frau und sein kleiner Sohn warteten vor dem Gerichtssaal auf ihn. Der Prozess ist teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Das gilt auch für die Plädoyers. Staatsanwalt Frank Lohmann und auch das Gericht haben immer wieder ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass niemand aus der Familie etwas von den Übergriffen bemerkt haben will. Die Geschädigte selbst hat sich im Vorfeld nur in Andeutungen einer Freundin anvertraut, die am Freitag als Zeugin vernommen worden war. „Sie hat mir nur gesagt, dass ihr Vater sie an unangenehmen Stellen angefasst habe“, erinnert sich die 16-Jährige. Das habe ihr damals leid getan, sie habe ihre Freundin getröstet.