Glückstadt Robert H.: In Deutschland geboren – und trotzdem droht die dritte Abschiebung
Robert H. soll abgeschoben werden aus Deutschland, dem Land, in dem er geboren wurde. Zum mittlerweile dritten Mal. Deswegen sitzt der vorbestrafte Serbe im Abschiebegefängnis in Glückstadt. Aber H. ist auch psychisch krank und behauptet, in Serbien gefoltert worden zu sein. Und nun? Ein Besuch in Glückstadt.
Der Raum ist karg. Weiße Wände, grauer Boden, unbequeme Stühle. Durch die vergitterten Fenster ist der graue Himmel zu sehen, außerdem Videokameras und meterhohe Zäune mit Nato-Draht.
Das einzig Bunte an diesem Ort, dem Besuchszimmer der Abschiebehafteinrichtung Glückstadt, ist das kleine Wandgemälde in der Kinderecke: ein Delfin, der aus dem Wasser springt. Ein Bild, das Freiheit und Fröhlichkeit ausdrückt, in einem Raum, in dem vor allem Abschied genommen wird. Denn wer in Glückstadt einsitzt, soll Deutschland verlassen.
So wie Robert H. Der 35-Jährige hat an einem der Tische Platz genommen zwischen dem Delfin an der Wand und den Wachleuten gegenüber, die ihn permanent beobachten. H. hat viel zu erzählen. Anfangs fliegen noch seine Hände durch die Luft, er redet schnell und viel, der Blick ist wach.
Doch je länger er berichtet, desto mehr sackt er in sich zusammen. Bis er am Ende auf den Boden schaut und seine eigene Situation als „ziemlich hoffnungslos” einordnet. Wie ist er hier gelandet?
Auf die Frage gibt es mehrere Antworten. Die zeitlich naheliegendste: H. geriet Anfang Februar am Steuer eines Autos bekifft und ohne Führerschein in Hamburg in eine Polizeikontrolle. So schildert er es selbst.
Die Beamten stellten schnell fest, dass er sich illegal in Deutschland aufhielt. Ein Richter ordnete seine Unterbringung in der Abschiebeeinrichtung in Glückstadt, Schleswig-Holstein, an. Einen Anwalt hatte H. zu diesem Zeitpunkt nach eigener Aussage noch nicht.
Die Einrichtung unweit der Elbe ist seit 2021 in Betrieb. Bis zu 60 Personen sollen in den alten Kasernengebäuden untergebracht werden können. Derzeit sind gut 20 Menschen hier eingesperrt. Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern teilen sich den „Abschiebeknast”, wie ihn Kritiker nennen.
Und Kritik gab es zuletzt reichlich: Gleich zwei Mal brannte es in Zellen. Suizidversuche von Insassen? Die Landesregierung in Kiel verneinte. Zudem wurde die Sozialberatung für die Inhaftierten gestrichen, die Diakonie kündigte den entsprechenden Vertrag mangels Personal. Es kümmerte sich bis dato um organisatorische Fragen, war der Draht zur Außenwelt und organisierte eben auch Anwälte. All das findet nun nur noch sehr reduziert statt.
Wer in Glückstadt sitzt, verbüßt keine Haftstrafe. Er ist eingesperrt, weil er Deutschland so schnell wie möglich verlassen soll. Und damit die Abschiebung nicht scheitert, kommt die Person hinter Gitter.
Mehr als 420 „erfolgreiche Rückführungen”, so formulieren es die Behörden, wurden seit der Eröffnung vollzogen. Deutschland will insgesamt mehr Menschen abschieben. Gut möglich, dass die Zahl der Insassen in Glückstadt und die Zahl der Abschiebungen in den kommenden Monaten deutlich steigen werden.
Wann H. abgeschoben werden soll, weiß er nicht. Seine Unterbringung ist erst einmal bis zum 7. März angeordnet. Meist passiert so etwas in der Nacht. Am nächsten Tag fehlt dann einer der Inhaftierten am Frühstückstisch. „Das macht was mit den Menschen hier”, sagt der 35-Jährige.
Der Fall H. gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass politische Forderungen wie die nach mehr Abschiebungen auf eine deutlich komplexere Realität treffen. Die Biografie des 35-Jährigen ist kompliziert. Als Kind von Einwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde er vor 35 Jahren in Berlin geboren. Er wuchs in Deutschland gemeinsam mit mehreren Geschwistern auf, ging hier zur Schule.
H. spricht fließend Deutsch, aber nach eigenem Bekunden nur bruchstückhaft Serbisch, die kyrillische Schrift, in der Serbisch geschrieben wird, könne er nicht lesen, sagt H. „Deutschland ist meine Heimat. In Serbien bin ich Ausländer.”
Die Rechtslage ist eine andere. Und auf die schauen die Behörden. H. ist Serbe. Er hat im Gegensatz zum Rest seiner Familie weder einen deutschen Pass, noch einen sogenannten Aufenthaltstitel, der ihn zum dauerhaften Bleiben in Deutschland berechtigt.
H. hat sich das wohl zu guten Teilen selbst verbaut, denn er ist vorbestraft. Schon als Jugendlicher kam er mit dem Gesetz in Konflikt und auch später immer wieder – Gewalt, Cannabis und Fahren ohne gültigen Führerschein. Wer so viel auf dem Kerbholz hat wie H., der kann kaum noch deutscher Staatsbürger werden – und muss das Land im Zweifelsfall verlassen.
H. hat für seine Probleme eine Erklärung: Er leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und unter Angstattacken. „Ich bin nicht bösartig. Ich bin krank“, sagt er. Ein Arzt habe ihm das attestiert. Der Grund liegt seiner Aussage nach in seiner Kindheit: Als die Nato 1999 Serbien angriff, war H. gerade gemeinsam mit seinen Großeltern in dem Land seiner Vorfahren zu Besuch. „Es fielen Bomben. Ich sah Menschen sterben.”
Die Erlebnisse sollen tiefe Spuren in seiner Psyche hinterlassen haben und ursächlich dafür sein, dass sich H. immer wieder nicht sozialadäquat verhält. Ein Bekannter, mit dem unsere Redaktion spricht, formuliert es so: „Der Robert wirkt nach außen stark. Aber eigentlich ist er kaputt.”
Zweimal ist H. bereits aus Deutschland abgeschoben worden: 2017 und 2020. Ungeachtet seiner Diagnose. Beide Male kam er zurück, hielt sich in der Folge illegal im Land auf. Er habe schwarzgearbeitet, habe weitgehend unter dem Radar der Behörden gelebt. Bis er dann Anfang Februar in die Polizeikontrolle geriet.
Vieles von dem, was er erzählt, bestätigen Bekannte. Anderes soll sich durch Unterlagen belegen lassen. Doch für das, was er über die Zeit nach der Abschiebung 2020 berichtet, hat er keine Beweise. Er wird ein deutsches Gericht davon überzeugen müssen, dass es stimmt. Denn H. hat aus der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt heraus nun zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Eine erste Anhörung hat bereits stattgefunden.
Er zeigt auf die Narben auf seinem Kopf und in seinem Gesicht: „Sehen Sie! Totschlagen wollten die mich”, ruft er, während er die sorgfältig gekämmten Haare zerzauselt. Für ihn sind die Narben Beweis genug dafür, dass er nicht nach Serbien abgeschoben werden darf. „Die bringen mich um.”
Mit „die” meint er Schergen der russischen Wagner-Söldner. Die, so erzählt es H., hätten versucht, ihn in Serbien für den Ukraine-Krieg zu rekrutieren. Und als er sich weigerte, habe man ihn gefoltert, bis er sich bereit erklärte. Doch statt an die Front reiste er zurück nach Deutschland, in das Land, das er Heimat nennt. Er habe sich falsche Papiere besorgt und sei eingereist.
Tatsächlich gibt es Berichte darüber, dass Wagner in Serbien Kämpfer für die Ukraine sucht. Russland und der Balkan-Staat sind traditionell eng miteinander verbunden. Hinzu kommt, dass H. nach eigenem Bekunden der häufig diskriminierten Minderheit der Roma angehört. Aber H. fehlen die Belege.
Ob das reicht, um in Deutschland bleiben zu dürfen? Die Chancen des 35-Jährigen stehen schlecht. Von fast 2000 Asylantragsstellern mit serbischem Pass wurde im vergangenen Jahr nur acht ein Schutzstatus zugesprochen. „Hoffnungslos”, lautet das Fazit von H.
Mittlerweile hat er Anwälte. Sie versuchen H. einerseits aus der Abschiebehaft zu holen und ihn andererseits vor einer Abschiebung zu bewahren. „Was soll er in Serbien?“, fragt Mona Biglari. Die Juristin aus Hamburg kümmert sich um die aufenthaltsrechtlichen Fragen und sagt über ihren Mandanten: „Er ist hier in Deutschland geboren. Es wirkt so, als wolle sich der Staat eines Menschen entledigen, statt ihm zu helfen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern.“
Sollte das nicht klappen, weiß H. schon, was er dann machen wird: möglichst schnell zurückkommen. Zurück in das Land, das er Heimat nennt, das ihn aber nicht haben will.