Rendsburg  Energetisch sanieren: Experten geben Tipps zu Fördergeldern und Heizungen

Michelle Ritterbusch
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Von Michelle Ritterbusch
| 22.02.2024 12:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer darüber nachdenkt, seine alte Heizung durch eine neue, umweltfreundlichere zu ersetzen, dem geben Experten Tipps. Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Wer darüber nachdenkt, seine alte Heizung durch eine neue, umweltfreundlichere zu ersetzen, dem geben Experten Tipps. Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
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Heizungstausch und energetische Haussanierung – Themen, die viele Menschen in ganz Deutschland aktuell beschäftigen. Die Experten Martin Rathsack und Reinhard Schnell geben Tipps zu Heizungsarten, Förderungen und Sanierung.

Was kostet eine energetische Haussanierung? Welche Heizungsart sollte ich auf gar keinen Fall in mein Haus einbauen? Und wie bekomme ich Fördergelder für den Kauf einer neuen Heizung? Martin Rathsack. Syndikusrechtsanwalt von Haus und Grund, und Reinhard Schnell, Experte aus dem Bereich Energie, Umwelt und Infrastruktur der Investitionsbank Schleswig-Holstein, geben Tipps.

Das kommt auf den Umfang der Arbeiten an, sagt Martin Rathsack. Wer nur eine kleine Wärmepumpe einbaut, bezahlt etwa 20.000 Euro. Wer Heizkörper austauscht, eine große Wärmepumpe einbaut und Dämmarbeiten vornimmt, kann Hunderttausende Euro ausgeben.

In Neubaugebieten müssen die Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten müssen die Heizungen frühstens ab 2026 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt auch für größere Anbauten.

Die Hauseigentümer haben Wahlfreiheit. Sie können ihr Haus an ein Wärmenetz anschließen, eine Wärmepumpe einbauen, sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach setzen, Bioenergie verwenden oder eine Biomasseheizung einbauen. Pelletheizungen sind ebenfalls erlaubt.

Martin Rathsack rät, sich beraten zu lassen, welche Lösung für das jeweilige Haus die beste ist. Eine Möglichkeit könnte eine Hybridheizung sein. Denn: Die kann zunächst mit fossilen Energieträgern betrieben werden und dann mit Fernwärme oder anderen erneuerbaren Energien ergänzt werden. Bevor in dem Ort, in dem man lebt, die Nah- und Fernwärmeplanung abgeschlossen ist, muss man jedoch keine neue Heizungsart einbauen.

Solange die kommunale Wärmeplanung im Wohnort noch nicht abgeschlossen ist, sind alle Heizungsarten erlaubt. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 abgeschlossen haben. In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis 30. Juni 2028 vorliegen.

Wenn die Pläne vorliegen, gilt: Jede neu eingebaute Heizung muss zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die Pflicht gilt, egal, ob ein Austausch planmäßig ansteht oder nicht.

Standardheizkessel für Kohle, Öl oder Gas dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie 30 Jahre und älter sind.

Alle Antragssteller können 30 Prozent Grundförderung bekommen, wenn sie auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigen, sagt Reinhard Schnell. Außerdem ist ein Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent möglich, wenn man die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder die mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt.

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Hausbesitzer für die Erneuerung der Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen. Für Wärmepumpen ist zudem ein Effizienzbonus von fünf Prozent möglich, wenn als Wärmequelle Wasser oder das Erdreich verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Aber: Auch wenn man mehrere Boni bekommt, sind insgesamt nur 70 Prozent Förderung möglich.

Weiterlesen: Umstieg auf klimafreundliches Heizen: So sieht die neue staatliche Förderung aus

Ein individueller Sanierungsplan listet auf, welche Sanierungsschritte notwendig sind, um das Haus in einen guten bis sehr guten energetischen Zustand zu versetzen. Dabei werden die Wände, das Dach, die Lüftung, die Fenster, das Warmwasser, der Boden, die Heizung und die Wärmeverteilung untersucht. Anschließend werden verschiedene Arbeitspakete geschnürt. Ziel ist es, die Energiekosten, den Energieverbrauch, die Kohlenstoffdioxid-Emissionen und den Primärenergiebedarf zu senken.

Zunächst muss ein Energieberater beauftragt werden. Unter www.energie-effizienz-experten.de können Experten in der Nähe gefunden werden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass sie Energieberatungen für Wohngebäude machen.

Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 80 Prozent – jedoch höchstens 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1700 Euro für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Der Energieberater kann bevollmächtigt werden, Fördergelder zu beantragen.

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