Prozess vor Landgericht Aurich Freispruch für 83-jährigen Jäger
Im Prozess um einen Verstoß gegen das Jagdgesetz durch den Abschuss einer Bache ging es hoch her. Eine Zeugenvernehmung entwickelte sich zu einem Wortgefecht, das vom Richter unterbunden wurde.
Aurich - Ein Verfahren um den Abschuss einer Bache aus einer Wildschweinrotte wurde jetzt vor dem Auricher Landgericht in zweiter Instanz verhandelt. Die Verhandlung endete nach aufgeheizten Wortgefechten zwischen der Verteidigerin und einem Zeugen mit einem Freispruch. Ein 83-jähriger Jäger aus Aurich musste sich am Mittwoch, 21. Februar, verantworten. Am 10. Mai 2022 soll der Angeklagte laut einem Urteil vom Auricher Amtsgericht vom 1. August 2022 eine Frischlinge führende Bache im Bereich Brockzetel geschossen haben. Deshalb sollte er nach dem damaligen Urteil 4200 Euro (40 Tagessätze zu je 105 Euro) Geldstrafe zahlen.
Im Berufungsprozess am Mittwoch wurde derselbe Zeuge gehört wie in der ersten Verhandlung. Der 34-jährige Südbrookmerlander, der ebenfalls Jäger ist, hatte die erschossene Bache gefunden. Diese hatte der Angeklagte nach eigener Aussage gegen 21.45 Uhr an dem Abend geschossen. An besagtem Abend traf der Zeuge einen weiteren Jäger, der dem Angeklagten bei der Suche nach dem erlegten Tier half.
Intensives Wortgefecht mit dem Zeugen
Der Zeuge berichtete den Vorfall aus dem Kopf. Er schilderte den Hergang aus seiner Sicht und erklärte seine Beobachtungen. Details, wie die Beschaffenheit der Blutspur, die er fand, nutzte er, um etwa die Annahme zu stützen, dass der Schuss des Angeklagten durch den Bauchbereich der Bache gegangen sein müsse. Er fotografierte die Bache mit dem Handy, nachdem er sie gefunden hatte. Auf den von ihm gemachten Bildern waren die Ein- und Ausschusslöcher jedoch nicht eindeutig identifizierbar.
Als Verteidigerin Almuth Köhler das Wort ergriff, wurde die Vernehmung nach kurzer Zeit zu einem intensiven Wortgefecht. Fragen über Ausrüstung des Zeugen an dem Abend und die mehrfache Nachfrage, ob der Zeuge das ihm fremde Jagdrevier betreten habe, ärgerten den Befragten sehr. Er hatte dies bereits mehrfach erläutert. „Hören Sie doch bitte einfach mal zu, Frau Verteidigerin“, so der Zeuge. Richter Sanders stimmte dem Zeugen zu, dass man ihn ausreden lassen müsse.
Richter stimmte Zeugen zu
Besonders aufgebracht war er über einen Vergleich von Köhlers jetziger mit seiner damaligen Aussage. Seinerzeit habe der Zeuge eine andere Angabe zu seiner Ausrüstung gemacht - ein Fernglas, statt einer Wärmebildkamera. „Schön für Sie, dass Sie sich das so notiert haben und ich das nach Jahren nicht mehr aus dem Kopf weiß“, fuhr der Zeuge Köhler aufgebracht an. Schließlich musste der Richter eingreifen: Die gestellten Fragen seien nicht entscheidend für das Verfahren. Die Verteidigung möge bitte zielführende Fragen zu dem Fall stellen.
Der Staatsanwalt plädierte am Ende angesichts der Zweifel an der Nachweisbarkeit der Vorwürfe auf Freispruch. Dem folgte die Kleine Strafkammer um Richter Malte Sanders. Laut Sanders gab es letztlich drei entscheidende Fragen: Die Erste sei, ob das geschossene Tier zu einer Rotte gehörte, die der Zeuge meint häufiger beobachtet zu haben. Nach dem Abschuss seien von den fünf „Überläufern“ der Rotte nur noch vier gesichtet worden. Laut dem Sachverständigen, dem Schwarzwildexperten Dr. Oliver Keuling aus Hannover, könne aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob es sich bei den Sichtungen um dieselben Tiere gehandelt habe. Die zweite Frage war die nach der Fahrlässigkeit des Schützen. Keuling hatte diesen Umstand jedoch ebenfalls ausgeräumt. Er selber hätte in der vom Angeklagten geschilderten Situation auch geschossen, sagte er. Es sei nicht von Frischlingen auszugehen gewesen, die von der Bache abhängig gewesen seien. Die dritte Frage war, ob die Bache tatsächlich zu dem Zeitpunkt Frischlinge geführt hätte. Auch das sei laut Keuling nicht mit Sicherheit feststellbar. Am Ende konnte deshalb nur ein Freispruch stehen, so Sanders.