Urteil gefallen Stiefvater muss wegen sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis
Ein Wilhelmshavener ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich an seiner Stieftochter und deren Freundin vergangen haben soll. Der 55-Jährige hat die Taten bestritten.
Aurich - Weil er seine Stieftochter und deren Freundin missbraucht haben soll, muss ein heute 55-Jähriger für die Dauer von fünf Jahren und sechs Monaten ins Gefängnis. Die 2. Große Strafkammer des Auricher Landgerichts verurteilte den Mann aus Wilhelmshaven konkret wegen fünf Taten, die als schwerer sexueller Missbrauch gewertet wurden, und wegen 37 weiterer Fälle, die sich zwischen März 2007 und Oktober 2010 in Wittmund zugetragen haben sollen.
In der Zeit war die Stieftochter zwischen neun und zwölf Jahre alt. Laut Anklage haben sich die Taten in der Wohnung der Familie zugetragen, während die Mutter in der Arbeit war. Einmal soll eine heute 27 Jahre alte Schulfreundin der Stieftochter betroffen gewesen sein. Der Angeklagte bestritt die Taten bis zum Schluss. Er sprach immer von einer „Intrige seiner Ex-Frau“.
Richter glaubt nicht an eine Intrige
Das sei mehr als unwahrscheinlich, legte der Vorsitzende Richter Bastian Witte in seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung dar. Das würde nämlich voraussetzen, dass die Ex-Frau eine sehr weit geflochtene Intrige mit mehreren Beteiligten hätte inszenieren müssen. „Das traue ich ihr nicht zu“, sagte Bastian Witte rundheraus. Im Übrigen sei die Situation, in der die Stieftochter die Anzeige gegen den 55-Jährigen gemacht habe, „sehr besonders“ gewesen.
Die heute 25-Jährige sei nämlich, als sie von einer Polizistin als Zeugin vernommen wurde, plötzlich fast zusammengebrochen und habe von dem eigenen sexuellen Missbrauch berichtet. „Da war nichts vorbereitet“, rekapituliert der Vorsitzende Richter. Die damals getätigten Aussagen habe die Frau, leicht modifiziert und gestrafft, aber im Kern gleichbleibend, vor Gericht wiederholt. Diese Konstanz in den Einlassungen sei ein Indiz für die Glaubwürdigkeit der Zeugin.
Übergriff während ein Porno lief
Die hat es nach Überzeugung des Gerichts ertragen müssen, dass sich der Angeklagte mindestens dreimal monatlich an ihr vergangen hat. Der Ablauf soll immer der gleiche gewesen sein: Im Computerzimmer sollte sich das Kind auf seinen Schoß setzen, der damals um die 40 Jahre alte Angeklagte schaltete einen Porno ein und verging sich an dem Mädchen. Die Schulfreundin soll er mit dem Versprechen „Ich zeige dir etwas“ ins Schlafzimmer gelockt haben. Während ein Porno lief, soll er sie im Intimbereich angefasst haben. Dem Mädchen gelang es wegzulaufen.
Weil die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten wurden, ist nicht bekannt, welches Strafmaß von der Staatsanwaltschaft, dem Verteidiger und der Vertreterin der Nebenklage gefordert worden ist.