Hamburg Chronologie zum Fall Block – von der Märchenhochzeit bis zum Sorgerechtsstreit
Was 2005 mit einer Märchenhochzeit begann, eskalierte in einem Sorgerechtsstreit und der gewaltsamen Entführung zweier Kinder: Seit zweieinhalb Jahren kämpfen Steakhaus-Erbin Christina Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel um das Sorgerecht ihrer Kinder. Eine Chronologie des Falls.
Der Streit um das Sorgerecht zwischen Blockhouse-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel dauert an. Mitte Januar durchsuchte die Polizei das Haus von Block und vollstreckte mehrere Durchsuchungsbefehle. Es bestehe der „Verdacht auf Entziehung Minderjähriger“, teilte eine Behördensprecherin mit. Am Dienstag heißt es, deutsche Gerichte überließen nun den Fall den dänischen Behörden.
Wie aber kam es zu der Eskalation, die die Ermittlungsbehörden und Gerichte in Deutschland und Dänemark seit Jahren beschäftigt? Die Geschehnisse im zeitlichen Überblick.
Die Unternehmerin und Millionärstochter Christina Block heiratete 2005 Stephan Hensel. Der gelernte Bankkaufmann stieg im Firmenimperium seines Schwiegervaters Eugen Block ein, das unter anderem 77 Restaurants in Europa und das Fünf-Sterne-Hotel „Grand Elysée“ in Hamburg umfasst. Später schied Hensel wieder aus dem Unternehmen aus, Berichten zufolge warf Eugen Block ihn raus.
Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Johanna (heute 17), Greta (15), Klara (13) und Theodor (10).
Die Beziehung verschlechterte sich über die Jahre, das Paar trennte sich 2014. 2018 folgte die Scheidung. Christina Block und Stephan Hensel erhielten das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht lag bei der Mutter – die Kinder blieben also bei ihr.
Stephan Hensel zog zunächst nach Sylt, dann nach Dänemark. Seine Kinder waren regelmäßig bei ihm und seiner neuen Lebensgefährtin zu Besuch.
Zunächst zieht im Sommer 2021 die älteste Tochter, Johanna, zu ihrem Vater. Medienberichten zufolge soll ein Streit mit ihrer Mutter der Auslöser für diese Entscheidung gewesen sein. Der Sorgerechtsstreit, der bis heute andauert, hat seinen Ursprung jedoch im August 2021.
Nach einem Wochenendbesuch brachte Stephan Hensel Klara und Theodor angeblich nicht wie vereinbart zurück nach Hamburg zu ihrer Mutter. Er argumentiert, seine Kinder hätten nicht zu Christina Block zurückgewollt, sie hätten viel mehr Angst vor ihr, da sie handgreiflich geworden sein soll. Block bestreitet dies vehement und nennt die Anschuldigungen „frei erfunden.“ Allen juristischen Verfahren und Entscheidungen zum Trotz leben Johanna, Klara und Theodor seit dem Sommer 2021 bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein.
Im September 2021 sprach das Familiengericht Stephan Hensel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine beiden jüngsten Kinder zu. Er durfte also entscheiden, wo sie wohnen. Christina Block zog dagegen vor Gericht – und das mit Erfolg. Im Oktober 2021 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg vorläufig zugunsten Blocks. Es verpflichtete Hensel, die Kinder in die Obhut der Mutter zu übergeben.
Dieser weigerte sich jedoch und profitierte davon, dass die dänischen Behörden den Beschluss nicht umsetzten. Was willkürlich wirken mag, lag daran, dass Dänemark als einziges EU-Land Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht anerkennt. Eine entsprechende EU-Verordnung hat Dänemark nicht unterzeichnet.
Daher blieben die Kinder bei ihrem Vater. Christina Block und die deutschen Behörden hatten keine Handhabe. Gleichzeitig starteten die zuständigen dänischen Behörden eine eigene Untersuchung des Falls.
Eine weitere Episode in dem verworrenen Fall ereignete sich im November 2022. Die dänische Polizei nahm sechs Mitarbeiter einer deutschen Sicherheitsfirma fest, die sich in der Nähe von Stephan Hensels Haus aufgehalten hatten und dieses beobachtet haben sollen. Später zeigte sich, dass die Sicherheitsleute Christina Block begleitet hatten.
Sie war mit ihrer Mutter und ihrem Bruder zum Haus ihres Ex-Mannes gefahren, um nach eigener Aussage ihre Kinder zu sehen und möglicherweise mitnehmen zu können. Die Personenschützer habe sie als Schutz mitgenommen, falls Hensel sie oder ihre Kinder hätte bedrohen wollen. Hensel hingegen verdächtigte seine Ex-Frau, die Entführung beider Kinder geplant zu haben. Letztlich musste Block alleine zurück nach Hamburg fahren. Die Kinder blieben beim Vater.
Die Untersuchungen der dänischen Behörden, zu denen auch eine intensive Befragung der beiden Kinder gehörte, führte im Februar 2023 zu einer Entscheidung des Familiengerichts in Sønderborg. Demnach sollen Klara und Theodor bei ihrem Vater bleiben dürfen. Nach Anhörung der Kindersachverständigen kam das Gericht zu der Auffassung, dass eine Rückführung ein Risiko für die Kinder darstellen würde. Die Kinder seien gegen eine Rückführung. Zugleich entschied das Gericht darauf, dass Christina Block ihren Sohn und ihre Tochter alle 14 Tage in Dänemark besuchen darf.
Im Oktober 2023 wies das Hamburger Familiengericht im sogenannten Hauptsacheverfahren schließlich die Sorgerechtsanträge sowohl von Christina Block als auch von Stephan Hensel als unzulässig zurück. Da die beiden Kinder, um die es gehe, ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten, seien deutsche Gerichte nicht mehr zuständig. Block legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein – ohne Erfolg, wie vier Monate später klar wird.
Im November lehnte zudem das Amtsgericht die Eröffnung eines Verfahrens wegen Kindesentziehung gegen Stephan Hensel ab. Es begründete dies damit, dass die Vorenthaltung eines Kindes im Inland und EU-weit nur dann strafbar sei, wenn sie mit Gewalt, durch Drohung oder mit List geschehen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Das werde dem Vater aber nicht vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, auch hier steht eine Entscheidung noch aus.
Vorläufiger Höhepunkt des eskalierten Sorgerechtsstreits war ein Überfall in Dänemark an Silvester 2023. Acht maskierte Unbekannte sollen Hensel, der zusammen mit seinen Kindern das Silvesterfeuerwerk beobachtete, attackiert haben. Hensel wurde niedergeschlagen, die beiden Kinder in zwei Autos gesetzt, mit denen die Täter nach Deutschland fuhren. Zwei Tage später teilte Christina Block mit, dass sich ihr Sohn und ihre Tochter bei ihr befänden.
Die dänische Justiz erwirkte daraufhin einen europäischen Haftbefehl gegen die Unternehmerin. Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzte diesen allerdings nicht um, sondern wandelte ihn in einen Aufenthaltsbeschluss um. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied dann, dass die beiden Kinder zum Vater zurückgebracht werden müssen. Seitdem leben sie wieder bei Stephan Hensel in Dänemark.
Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. So ist es nun an Polizei und Staatsanwaltschaft, die Drahtzieher der Aktion zu ermitteln. Völlig offen bleibt dabei, wann es zu einem Ende in dem nun schon zweieinhalb Jahre währenden Sorgerechtsstreit kommt und wie eine für alle Beteiligten – Eltern wie Kinder – aussehen kann.
Das Hanseatische Oberlandesgericht erklärt die deutsche Justiz für nicht mehr zuständig im Fall Block. Grund sei, dass die Kinder ihren verfestigten Lebensmittelpunkt inzwischen in Dänemark hätten, teilte das Gericht am 20. Februar mit. Demnach müssen die Unternehmerin und ihr Ex-Mann ihren Sorgerechtsstreit von einem dänischen Gericht klären lassen.