Kein Unbekannter Mit Schreckschussrevolver auf Nachbarn gefeuert – Wiesmoorer vor Gericht
Wegen gleich vier Anklageschriften muss sich ein Wiesmoorer vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. Der Mann ist bei der Polizei längst kein Unbekannter mehr.
Aurich - Wegen diverser Straftaten muss sich seit Montag ein 59-Jähriger aus Wiesmoor vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. In gleich vier Anklageschriften wirft ihm die Staatsanwaltschaft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Beleidigung, Bedrohung und den Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Der Mann hatte im Sommer vergangenen Jahres den Hitler-Gruß gegen seine Nachbarn entrichtet und eine Woche später einer Bekannten eine Backpfeife verabreicht. Im August soll er sich an einer Bushaltestelle am Markt in Wiesmoor neben eine Frau gesetzt, ihr über den Rücken gestrichen und versucht haben, sie zu küssen. Eine Beobachterin der Szene, die die Polizei gerufen hatte, soll er rüde beleidigt und bedroht haben, ebenso, wie die herbeigerufenen Polizisten. Später soll er mit einem Schreckschussrevolver auf seine Nachbarn geschossen und so die vierköpfige Familie zurück ins Haus getrieben haben. Ein Polizeibeamter berichtete, bei ihrem Erscheinen habe der Angeklagte erleichtert gewirkt, als habe dieser solange provoziert, bis man ihn schließlich zur Ausnüchterung mitgenommen habe aufs Revier. Bei der Wiesmoorer Polizei ist der Mann längst kein Unbekannter mehr. Man kennt ihn bereits seit einigen Jahren und komme grundsätzlich gut aus mit ihm.
Angeklagter schiebt es auf den Alkohol
Über seinen Verteidiger Arno Saathoff räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein, soweit er sich an sie erinnern konnte. Die Entgleisungen seines Mandanten seien im Wesentlichen auf den starken Einfluss von Alkohol zurückzuführen. An den Übergriff an der Bushaltestelle könne er sich allerdings nicht erinnern. Diesen seinen „Totalausfall“ könne er sich nur mit einem vorausgegangenen Zechgelage mit einem Bekannten erklären. Die Schüsse waren dem Angeklagten indes noch im Gedächtnis geblieben. Allerdings habe er laut Saathoff in die Luft und nicht gezielt auf die Menschen geschossen. In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte für sein Auftreten. „Wenn ich besoffen bin, weiß ich nicht, was ich tue, ich mein das nicht ernst“, versicherte er.
Auch bei dem Vorfall an der Bushaltestelle war der Angeklagte offenbar stark betrunken gewesen. Er sei aggressiv aufgetreten, ein späterer Alkoholtest habe fast zwei Promille zu Tage gebracht, gab einer der hinzugerufenen Beamten an. Nachdem man dem Mann einen Platzverweis erteilt habe, habe dieser ihn bedroht und beleidigt, bestätigte sein Kollege.
Hälfte der Zeugen erschien nicht
Von sechs geladenen Zeugen waren am Montag lediglich drei erschienen. Unter den Abwesenden waren auch die beiden Frauen, die zur sexuellen Belästigung hätten aussagen sollen. Weil insbesondere diese Tat für den Ersten Staatsanwalt Jan Wilken am schwersten wiegt, beantragte er ein Ordnungsgeld gegen die Säumigen in Höhe von 150 Euro. Sollten sie die nicht zahlen wollen oder können, droht ihnen eine dreitägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Verhandlung wird am 11. März fortgesetzt. Dann sollen einige der Zeugen von der Polizei vorgeführt werden.