Wiesmoorer Steuerverfahren Warum muss Rademacher-Jelten nur 450 Euro zahlen?
Im März 2018 wurde Christian Rademacher-Jelten wegen vieler Steuerdelikte angeklagt. Jetzt ist die Sache vorbei, doch insbesondere die Strafverfolger dürften sich den Ausgang anders vorgestellt haben.
Aurich/Wiesmoor - Als die Staatsanwaltschaft Aurich im März 2018 den Wiesmoorer Unternehmer Christian Rademacher-Jelten wegen diverser Steuerstraftaten angeklagt hatte, war es um einen mutmaßlichen Steuerschaden in Höhe von fast 200.000 Euro gegangen. Jetzt, nachdem am Donnerstag, 15. Februar 2024, das aller Voraussicht nach letzte Urteil in der Sache gesprochen wurde, bleiben davon nicht einmal mehr 3000 strafrechtlich relevante Euro übrig, die auch alle schon dem Fiskus zugeflossen sind. Rademacher-Jelten muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zahlen und die Sache ist für ihn erledigt – vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft legt keine Berufung oder Revision ein.
Nach dem Fiasko, das dieses Verfahren für die Auricher Strafverfolger war, scheint es durchaus realistisch, dass die Verantwortlichen in Aurich die Akten schnell schließen und am liebsten sofort vergessen wollen. Und so sagt Erster Staatsanwalt Jan Wilken passenderweise noch im Gerichtssaal: „Ich gehe nicht davon aus, dass wir da noch was machen.“ Seinen Rechtsmittelverzicht zu Protokoll geben will der Jurist aber noch nicht. Wenigstens einmal wird über das Verfahren also noch gesprochen werden, in dessen Verlauf die Auricher Ohrfeigen von ihren Vorgesetzten bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und in der Folge auch von einem Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg bekommen haben.
Aus einer Haftstrafe wurde – erst mal gar nichts
In den ersten beiden Runden – am Amtsgericht und am Landgericht Aurich – hatte Rademacher-Jelten Haftstrafen bekommen, zuletzt ein Jahr und drei Monate in der Berufungsinstanz. Doch dann der Schock: In der Revision bemerkte die Generalstaatsanwaltschaft, dass die Auricher Kollegen beim entscheidenden Anklagepunkt, bei dem es um rund 150.000 Euro ging, geschlampt hatten. Die Anklage war so, wie sie durch zwei ostfriesische Instanzen gelaufen war, unwirksam, fanden auch die Richter am Oberlandesgericht – und stellten die Sache ein. Aus mehr als einem Jahr Haft war gar nichts mehr geworden. Und die restlichen Anklagepunkte? Die waren mit Blick auf den 150.000-Euro-Batzen längst eingestellt worden.
Den ostfriesischen Staatsanwälten blieb nur ein Wiederaufnahmeantrag, dem das Amtsgericht folgte. Doch auch hier gab es Probleme: Viele der zunächst eingestellten und nun plötzlich wieder relevanten Taten waren längst verjährt und konnten deshalb nicht wieder verfolgt werden. Dazu kamen, das zeigte sich jetzt vor Gericht, diverse Beweisprobleme – nicht zuletzt wegen der Zeit, die seit den mutmaßlichen Taten verstrichen ist. Angesichts des kleinen Rests, der noch potenziell beweisbar übrig blieb, wollten Richter Dr. Markus Gralla und Anwalt Dr. Bernd Wagner, Rademacher-Jeltens Verteidiger, das Verfahren ganz einstellen. Aber ohne die Staatsanwaltschaft ist das nicht machbar, und die wollte ihre Zustimmung nicht erteilen.
Strafrabatt auch in der Drogensache?
Was also blieb am Ende übrig? Rademacher-Jelten wurde von Gralla und den beiden am Tag der Verhandlung frisch vereidigten Schöffen in zwei Fällen verurteilt. In einem Fall wurde ein BMW X5 verkauft, ohne dass sich dies in den Steuererklärungen der Gesellschafter eines von Rademacher-Jelten geführten Unternehmens wiederfand. Und im zweiten Fall ging es darum, dass die Nutzung eines BMW X3 als Firmenfahrzeug durch Rademacher-Jelten nicht ordnungsgemäß versteuert wurde. Peanuts im Vergleich zu dem, das ursprünglich auf dem Tableau gelegen hatte. Die verhängte Geldstrafe liegt bei 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Tagessatzhöhe ist so niedrig, weil Rademacher-Jelten angab, so gut wie kein Einkommen zu haben.
120 Tagessätze zu je 15 Euro – das macht doch in Summe 1800 und nicht 450 Euro, wie im ersten Absatz geschrieben? Ja, schon. Aber es gibt ein Problem: Dauert ein Strafverfahren zu lange und ist das der Justiz anzulasten, spricht man von einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung – und für die gibt es Strafrabatt. So auch hier: Wegen der erlittenen Belastungen, die einem Rechtsstaat unwürdig sind, gelten 90 Tagessätze als bereits vollstreckt, weswegen Rademacher-Jelten nur noch 30 davon zahlen muss – und die ergeben in Summe die oben genannten 450 Euro. Und wenn Rademacher-Jelten das Geld schnell nach der Rechtskraft des Urteils überweist, kann er sich möglicherweise auch noch auf einen Rabatt in einer anderen Sache freuen.
Der Bundesgerichtshof prüft derzeit die Gefängnisstrafe, die Rademacher-Jelten wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an einer Wiesmoorer Cannabis-Plantage vom Landgericht Aurich bekommen hat. Nach Angaben der Pressestelle des Gerichts in Karlsruhe wird das noch wenigstens bis zur Jahresmitte dauern. Sollte das Urteil dann rechtskräftig werden, müsste gegebenenfalls eine Gesamtstrafe aus Drogen- und Steuerverurteilung gebildet werden. Das geht aber nur, wenn das Steuer-Urteil noch nicht vollstreckt, also die Geldstrafe noch nicht bezahlt ist. Zahlt Rademacher-Jelten also schnell, war’s das mit der Gesamtstrafe. Damit er dadurch aber keinen Nachteil bekommt, könnte das zu einem sogenannten Härteausgleich führen – der dann die Gefängnisstrafe etwas reduzieren würde.
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