Verstoß gegen Tierschutzgesetz  Qualvolle Tour zum Schlachthof

| | 14.02.2024 19:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Anders als diese glücklich aussehende Kuh wirkte der kranke Zuchtbulle bei seiner Ankunft am Schlachthof teilnahmslos. Foto: DPA/Oliver Berg
Anders als diese glücklich aussehende Kuh wirkte der kranke Zuchtbulle bei seiner Ankunft am Schlachthof teilnahmslos. Foto: DPA/Oliver Berg
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Ein Landwirt fuhr einen Zuchtbullen von Wirdum nach Oldenburg, obwohl das Tier krank und nicht transportfähig war. Dafür stand er jetzt vor Gericht.

Wirdum - Experten sprachen von „horrenden Schmerzen“, die der Zuchtbulle gehabt haben muss. Niemals hätte das Tier transportiert werden dürfen. Ein Landwirt aus Emden tat es trotzdem und fuhr das Rind im April 2021 von einer Viehsammelstelle in Wirdum zum Schlachthof in Oldenburg. Dafür musste sich der 31-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.

Der Angeklagte wies den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Niemals würde er lahmende Tiere transportieren. Er habe sich das Tier „ganz genau“ angeschaut und keine Mängel feststellen können, die gegen einen Transport gesprochen hätten, sagte er. Sowohl bei der Verladung in Wirdum als auch beim Abladen in Oldenburg sei der 26 Monate alte Bulle „einwandfrei und zügig“ gelaufen. Unterstützung erhielt er von einem Südbrookmerlander Viehhändler, der dem Angeklagten geholfen hatte. „Ich sehe, wenn ein Tier lahmt. Der konnte gut laufen“, sagte der 38-Jährige und bekräftigte: „Wir liefern nichts ab, was krank ist.“ Möglich sei, dass das Tier sich die Verletzung während der Fahrt zugezogen habe. „Die sind ja nicht angeschnallt“, sagte der Vieheinkäufer.

Die Meinung der Fachleute

Ausgeschlossen sei das, erwiderten übereinstimmend mehrere in dem Prozess gehörte Fachleute. Einer von ihnen war der Tierarzt, der den aus dem Brookmerland angelieferten Zuchtbullen an jenem Tag am Schlachthof in Oldenburg im Rahmen der üblichen Kontrolle in Empfang nahm. „Dieses Tier war definitiv nicht mehr in Ordnung“, beschrieb der 69-jährige Veterinär. Das Stützbein hinten rechts habe gelahmt. Aus dem geröteten Bein sei Eiter geflossen. Das Rind habe nicht mehr aufgetreten, sei apathisch gewesen. „Der stand nur rum, wartete schicksalsergeben. Den interessierte nicht mehr rechts und nicht links“, schilderte der Tierarzt. Er gehe davon aus, dass das Tier sehr starke Schmerzen hatte. Um den Bullen schnellstmöglich von seinen Qualen zu erlösen, veranlasste der Tierarzt eine vorgezogene Schlachtung, konfiszierte aber das rechte Bein des Bullen und leitete es an die Pathologie des Veterinäramtes Oldenburg weiter.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein Viehtransportfahrer aus Emden verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein Viehtransportfahrer aus Emden verantworten. Foto: Thomas Dirks

Dort untersuchte es Dr. Michael Brügmann, der in dem Prozess als Sachverständiger gehört wurde. Brügmann berichtete von deutlichen Schwellungen und tiefgreifenden Entzündungen an den Klauen, an denen mit Epoxidharz ein Holzklotz geklebt gewesen sei, der das Gangbild des Tieres verbessern sollte, was aber nicht gelungen sei. „Für das Tier war das hochgradig schmerzhaft“, sagt Brügmann. „Das war kein Bagatellschaden“, stellte der Experte fest. Die Erkrankung sei mindestens schon drei Wochen alt gewesen und keinesfalls erst beim Transport entstanden. „Das Tier war nicht transportfähig“, so die zweifelsfreie Einschätzung des Pathologen, die vom zweiten Gutachter, dem Leiter des Oldenburger Veterinäramtes Dr. Paul Morthorst, gestützt wurde. „Da war was faul“, sagte er. Und zwar so auffällig und schwerwiegend, dass der Angeklagte es hätte erkennen müssen. Übereinstimmend gingen die Fachleute von einer mittleren bis schweren Stützbeinlahmheit aus. Versuche des Verteidigers, ihre Expertise unter anderem mit rhetorischen Spitzfindigkeiten zu erschüttern, schlugen fehl.

1000 Euro Geldauflage

Auch weil Stefan Freerksen von der Staatsanwaltschaft und Richter Frank Meyer intervenierten. „Das ufert jetzt aus“, rief Freerksen. Meyer schlug vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte 1000 Euro an die Staatskasse zahle. „Kein Urteil, keine Vorstrafe – das sollte man sich sehr gut überlegen“, riet Freerksen dem zögernden Angeklagten, der nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt einwilligte. Der Viehhändler hatte, wie er sagte, zuvor bereits eine Geldstrafe kassiert, deren Höhe er aber nicht nennen wollte. „Ich rate Ihnen, künftig ganz genau hinzugucken und besser aufzupassen“, gab Meyer dem Angeklagten mit auf den Weg.

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