Prozess vor Amtsgericht Aurich Zu forsch im Reißverschlussverfahren – das wird nun teuer
Vor dem Amtsgericht Aurich musste sich ein 63-Jähriger verantworten. Er hatte beim Einfädeln auf die linke Spur ein Auto in den Gegenverkehr gedrängt – wo diesem zwei Wagen entgegenkamen.
Aurich - Das Verfahren gegen einen Urlauber aus dem Emsland wegen Nötigung ist am Montag vom Amtsgericht Aurich gegen die Zahlung von 1000 Euro an die Auricher Verkehrswacht vorläufig eingestellt worden. Der 63-Jährige hatte sich mit seinem Auto an einer Kreuzung am Auricher Stadtausgang beim Übergang von einer zweispurigen in die einspurige Straßenführung ein wenig zu forsch von der rechten auf die linke Spur eingefädelt. Der Fahrer eines Autos auf der linken Spur sah sich darum auf die Gegenspur gezwungen, um einen Unfall zu vermeiden. Dort hatten zwei entgegenkommende Autos ihm ausweichen können, ein Schaden war nicht entstanden.
Angeklagter sieht es anders
Aus Sicht des Angeklagten hatte es sich bei dem Vorfall um einen üblichen Vorgang im Reißverschlussverfahren gehandelt. Die Lücke zum Einfädeln sei groß genug gewesen, berichtete er in der Verhandlung. Allerdings habe der Verkehr plötzlich gestockt, sodass er beim Einscheren habe abbremsen müssen. Der Fahrer des überholten Wagens hatte sich durch die Fahrweise des Urlaubers jedoch zu dem gefährlichen Manöver genötigt gesehen. Er habe im dichten Verkehr keine andere Chance gehabt, der Angeklagte sei „einfach reingezogen“. Eine Zeugin, die hinter ihm gefahren war, bestätigte dessen Angaben. „Wenn das Fahrzeug nicht in den Gegenverkehr gefahren wäre, hätte es gekracht“, berichtete sie. Weil der Angeklagte sich unberechtigt die Vorfahrt genommen hatte, sah Richter Meyer den Anklagevorwurf der Nötigung bestätigt.
Freispruch für 24-jährigen Autofahrer aus Aurich
Erfolgreicher Einspruch in Prozess um Nötigung in Verkehr
Emotionaler Grenzgang für alle Beteiligten