Hamburg Nach der Pensionierung weiter arbeiten: Das müssen Beamte wissen
Ob als Arbeitnehmer oder Freiberufler: Grundsätzlich darf sich jeder Pensionär trotz Ruhestand etwas Geld dazuverdienen. Allerdings kann es in manchen Fällen zu Kürzung der Pension kommen.
Viele Beamte dürften sich auf ihre Pensionierung freuen. Doch einige von ihnen fühlen sich trotz Ruhestand womöglich noch fit genug, um weiter zu arbeiten und sich etwas dazuzuverdienen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird in einigen Fällen der Hinzuverdienst allerdings auf die Pension angerechnet, wodurch es zu Kürzungen kommt.
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Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension gehen, dürfen sie bis zur gültigen Höchstpension (71,75 Prozent des Bruttogehalts) zuzüglich 450 Euro brutto hinzuverdienen, ohne dass es zu Kürzungen kommt. Diese Grenze gilt bis zum Erreichen der individuellen Altersgrenze. Für Schwerbehinderte, die auf Antrag zwischen 60 und 62 Jahren pensioniert worden sind, gilt die gleiche Regelung.
Der Landverband Hamburg der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand geprüft werden können, wenn pensionierte Beamte unter 63 Jahren über einen längeren Zeitraum viel arbeiten.
Anders verhält es sich bei Pensionären, die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Hier gilt als Höchstgrenze 150 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Allerdings: Wenn es sich um ein sogenanntes Verwendungseinkommen aus dem öffentlichen Dienst handelt – beispielsweise durch Tätigkeiten in einer Schul- oder Sozialbehörde –, gilt eine Grenze bis 450 Euro brutto.
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