Pleite im Wiesmoor-Prozess So arbeitet ein Angeklagter an seiner eigenen Verurteilung mit
Das ging nach hinten los: Der Angeklagte im aktuellen Wiesmoorer Drogenprozess wollte unbedingt ein eigenes Beweismittel einbringen – und hat dem Gericht noch mehr Futter für die Verurteilung gegeben.
Aurich/Wiesmoor - Wie das Einbringen eigener Beweismittel gehörig nach hinten losgehen kann, hat am Mittwoch am Landgericht Aurich ein weiterer Drogenprozess rund um die Cannabis-Plantage in Wiesmoor gezeigt. Die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bastian Witte hat einen 24-jährigen Hanfverpacker zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt – und an dieser Verurteilung hat der Mann aus Versehen selbst mitgearbeitet.
Seit dem ersten Verhandlungstag hatte der 24-Jährige bestritten, mit den in einem Wiesmoorer Bauernhaus gefundenen 45 Kilogramm Marihuana etwas zu tun gehabt zu haben – obwohl sein Fingerabdruck an einem Plastiksack gefunden worden war. Nahezu die ersten Worte seines Anwalts Matthias Koch in diesem Strafverfahren waren „Mein Mandant streitet die Vorwürfe ab“ gewesen. Gebracht hat es am Ende nichts.
„Wieso sollte der in einem Coffeeshop hängen?“
Der Angeklagte hatte darauf bestanden, dass das Gericht sein Handy genau auswerten lassen möge, um zu beweisen, dass er sich während des mutmaßlichen Tatzeitraums überhaupt nicht in Deutschland aufgehalten habe – und sorgte damit für weitere Beweise gegen ihn.
Durch das Mobiltelefon erlangte die Polizei nämlich Zugriff auf die Cloud, also den Online-Speicher, des 24-Jährigen. Da fand sich dann kompromittierendes Material, unter anderem in Form eines Düngeplans für Hanfpflanzen. Zwar sagte der Angeklagte bei Gericht zunächst, dass er das Foto des Plans in einem Amsterdamer Coffeeshop gemacht habe, und später, dass ein Bekannter es ihm zugeschickt habe – doch weder Staatsanwaltschaft noch Gericht glaubten ihm das. Oberstaatsanwalt Helge Ommen: „Dieser Düngeplan ist für eine sehr große Anzahl Pflanzen, die viel Platz brauchen. Wieso sollte der in einem Coffeeshop hängen?“
Gericht glaubt Geschichte nicht
Dazu kam: Die offensichtlich verwendeten Düngemittel entsprachen haargenau denen, die auch in der Wiesmoorer Plantage zum Einsatz gekommen waren – ein Konzentrat, das mit Wasser verdünnt für Tausende Liter Dünger gereicht hätte.
Ommen sah den Düngeplan als Beweis dafür an, dass der Angeklagte nicht nur Marihuana aus einer anderen – bislang unbekannten – Plantage verpackt hat, sondern auch an der Aufzucht der Pflanzen in der Wiesmoorer Plantage beteiligt war. Die Kammer um Witte wollte da nicht mitgehen, erkannte den Plan aber immerhin als weiteres Indiz neben dem Fingerabdruck für die Beteiligung des Mannes am Verpacken an. Dass der Abdruck nur auf den Tüten war, weil er in Delmenhorst Cannabis aus einem Kofferraum habe kaufen wollen und sich die Drogen erst einmal angeschaut habe, glaubten ihm die Richter nicht. Witte erklärte, es sei fernliegend, dass von den 45 Kilogramm Cannabis ein Kilo nach Delmenhorst gebracht worden sei – und dann wieder zurück nach Wiesmoor.
Bleibt das Urteil bestehen?
Wer sich am Mittwoch auf prominenten Besuch aus Berlin gefreut hatte, wurde übrigens enttäuscht: Die von der Verteidigung beantragte Befragung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fand nicht statt, die Kammer hatte den Antrag abgelehnt – ebenso wie das Aussetzen des ganzen Prozesses. Hintergrund der Anträge war die voraussichtliche Entkriminalisierung von Cannabis.
Obwohl es danach aussieht, dass Cannabis legalisiert wird, müssen Gerichte nach dem aktuell geltenden Gesetzestext entscheiden. Das heißt aber nicht, dass das Urteil tatsächlich Bestand haben muss: Wenn sich die Revision, die ganz sicher eingelegt wird, über eine Gesetzesänderung erstreckt, muss der Bundesgerichtshof wiederum nach den dann neuen Vorschriften entscheiden. Das kann dem jetzt Verurteilten zugutekommen.
Und dennoch reiht sich der 24-Jährige mit der verhängten Strafe wenigstens zunächst in die Riege bereits Abgeurteilter ein: Zwei Hanfgärtner müssen rechtskräftig für jeweils sechs Jahre in Haft, zwei andere Hanfverpacker ebenfalls rechtskräftig für jeweils drei Jahre und vier Monate. Der Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten und ein Vertrauter können noch hoffen – deren Fall liegt zur Revision beim Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung könnte im Juni oder Juli fallen, heißt es aus Karlsruhe.
Zwei mehrjährige Haftstrafen und Ohrwurmgefahr
Wiesmoorer Hanfgärtner müssen jeweils für sechs Jahre in Haft
Bundesgerichtshof schickt Rademacher-Jelten ins Gefängnis
Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat hat Revision eingelegt