Prozess in Aurich Frau rastete im Vollrausch aus
Ein 57-Jährige aus Wiesmoor beleidigte Polizisten und attackierte eine Sanitäterin, die ihr helfen wollte. Vor dem Amtsgericht Aurich gab es die Quittung.
Aurich - Wegen Trunkenheit im Verkehr, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte, sowie Beleidigung und Bedrohung hat das Amtsgericht am Montag eine 57-Jährige aus Wiesmoor zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro (120 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt. Damit erzielte die Angeklagte einen Teilerfolg, nachdem sie zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 6500 Euro (130 Tages zu je 50 Euro) erhoben hatte.
Laut Anklage war die Frau im März vergangenen Jahres nachts in Wiesmoor stark betrunken mit ihrem Fahrrad gestürzt und auf der Straße liegengeblieben. Ein Zeuge hatte darum die Polizei gerufen, die sie zur Alkoholkontrolle ins Krankenhaus gebracht hatte. Gegen ihren Transport hatte sie sich heftig gewehrt und mehrfach versucht zu fliehen. Während der Fahrt hatte sie die Beamten unflätig beleidigt und bedroht. Ein Alkoholtest hatte fast drei Promille ergeben.
Sanitäterin wollte nach Sturz helfen
Drei Monate später hatte sie auf einem Freiluftkonzert in Wiesmoor eine junge Sanitäterin angegriffen, die ihr nach einem Sturz in der Menge zu Hilfe gekommen war. Sie habe versucht, der Frau mit dem Finger ins Auge zu stechen und einen ihrer Kollegen zu beißen, hieß es in der Anklageschrift.
Zu der Verhandlung am Dienstag erschien die Angeklagte krankheitsbedingt nicht selbst. Sie ließ ihren Verteidiger Arnold Eilers für sich sprechen, der den Einspruch auf die Höhe der Strafe beschränkte. Die materiellen Verhältnisse seiner Mandantin hätten sich geändert, nachdem sie wegen der Vorfälle ihren Job bei der Stadt verloren habe, gab er zur Begründung an. Ihre Entlassung sei „ziemlich hart“, zumal ihr zuvor befristeter Vertrag eigentlich hätte verlängert werden sollen.
Richter honorierte Geständnis
Aus Sicht des Anwaltes hatte man ihren Arbeitgeber zu Unrecht über ihr Fehlverhalten informiert. Sie sei als Putzfrau in einer Schule beschäftigt gewesen und habe während ihrer Arbeit keinen Kontakt zu anderen Menschen gehabt. Dass sie bereits viel verloren habe, müsse im Strafbefehl zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räume sie indes ein, wenn sie sich auch aufgrund „etlicher Filmrisse“ nur lückenhaft an das Geschehen erinnere. Bereits am nächsten Tag habe sie sich bei den Beamten entschuldigt.
In seinem Urteil honorierte Richter Hartmann das Geständnis und die Reue der Angeklagten. Auch hielt er ein im ursprünglichen Strafbefehl formuliertes Fahrverbot für verzichtbar, da die Angeklagte weder über einen Führerschein verfügt noch sich anders als mit dem Fahrrad fortbewegt.