Berichterstattung über Kliniken  Kein Patient verstarb im Rettungswagen

| | 29.01.2024 19:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Rettungswagen fährt vom Gelände des Auricher Krankenhauses. Foto: Romuald Banik
Ein Rettungswagen fährt vom Gelände des Auricher Krankenhauses. Foto: Romuald Banik
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In einer Stellungnahme weisen Landrat Olaf Meinen und der Rettungsdienst darauf hin, dass es 2023 keinen Todesfall im Rettungswagen gab. Das ist korrekt.

Aurich/Norden - Wie berichtet, hat ein Arzt im Gespräch mit dieser Zeitung über die aus seiner Sicht „katastrophalen“ Zustände in der Auricher Notaufnahme der UEK berichtet. Das hat zu Aufruhr im Landkreis Aurich geführt. In dem Bericht ist ein inhaltlicher Fehler abgedruckt worden.

Daher die Klarstellung der Redaktion: Kein Patient ist in einem Rettungswagen auf der Fahrt nach Aurich oder Emden verstorben.

Der Arzt hatte mit unserer Zeitung unter anderem über die Problematik von langen Rettungswagenfahrten und Verlegungsfahrten gesprochen, in deren Folge die Patienten verstorben seien. Die ersten 24 Stunden nach Auftreten eines Krankheitsbildes seien für die Behandlungen der Patienten entscheidend, so der Arzt. Dann sagte er wörtlich: „Da versterben Patienten auf der Fahrt von Norden nach Emden, von Emden nach Aurich, durch dieses Hin- und Hergekarre.“ Diese Aussage in der Ausgabe der ON in der Ausgabe vom 25. Januar ist so nicht korrekt. Eine Korrektur fand vor der Veröffentlichung nur in der Online-Version statt.

In einem Jahr 39.841 Fahrten

In einer schriftlichen Stellungnahme weist die Geschäftsführung der Rettungsdienst Landkreis Aurich gGmbH darauf hin, dass in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 insgesamt 39.841 Einsätze vom Rettungsdienst gefahren wurden. „So gab es in den letzten Jahren keinen einzigen Fall, bei dem ein Patient im Rettungswagen verstorben ist.“ Grundsätzlich würde in einem solchen Fall der Rettungsdienst die Fahrt abbrechen und ein Bestattungsunternehmen kontaktieren müssen. Der Rettungsdienst dürfe eine Fahrt mit einem Verstorbenen nicht fortsetzen.

Daneben könne es jedoch vorkommen, dass ein Patient so stark verletzt oder erkrankt ist, dass dieser bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes oder kurz nach Übergabe in eine Klinik versterbe.

Rettungsdienst: Keine gegenseitige Blockade

Ebenfalls sei kein Fall bekannt, in dem ein Notarzt ohne einen Rettungswagen eine Reanimation durchführen musste. Zum einen würden Notärzte immer mit einem separaten Notarzteinsatzfahrzeug zu den Einsatzstellen transportiert, zum anderen würden die Notärzte mit den Rettungsfahrzeugen entweder gleichzeitig alarmiert und führen entsprechend gemeinsam los, oder der Rettungswagen lasse bei einem Einsatz einen Notarzt/Notärztin nachalarmieren.

Dass sich Rettungsfahrzeuge bei der Einfahrt zur Notaufnahme gegenseitig im Weg stünden, weist der Rettungsdienst ebenfalls zurück: „Es können zwei Fahrzeuge gleichzeitig direkt rückwärts unter dem Carport parken. Drei weitere auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen gegenüber dem Carport. Weitere Fahrzeuge könnten noch in den Feuerwehrzufahrten halten, falls erforderlich. Eine gegenseitige Blockade findet nicht statt“, so die Stellungnahme.

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