Hamburg Einreiseverbot für Rechtsextremen Martin Sellner: Das ist der aktuelle Stand
Die „Correctiv“-Recherche zu einem Treffen rechtsextremer Akteure in einer Potsdamer Villa könnte weitere Folgen haben. Offenbar wird ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner geprüft, der bei dem Treffen Redner war. Was wären die Folgen? Und wie reagiert Sellner?
Bereits in der vergangenen Woche gab es Berichte, dass ein Einreiseverbot für den Österreicher Martin Sellner geprüft werde. Sellner, führender Kopf der Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum, hatte eingeräumt, bei einem Treffen im November 2023 in Potsdam mit Rechtsextremen, AfD-Politikern und einigen CDU-Mitgliedern über „Remigration“ gesprochen zu haben.
Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
Nach Berichten der Rechercheplattform „Correctiv“ zu diesem Treffen hatte es in den vergangenen Wochen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in vielen deutschen Städten gegeben. Dazu kamen Hunderttausender Teilnehmer. Nun verdichten sich die Hinweise, dass Sellner tatsächlich die Einreise verboten werden könnte.
Die Bundespolizei bestätigte nun gegenüber der „taz“, dass die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Potsdam eine Einreisesperre gegen den 35-jährigen Österreicher prüft. Auch der „Spiegel“ hatte berichtet, dass Brandenburger Beamter zusammen mit Bundesbehörden eine solche Maßnahme prüfen würden. Von Seiten der Stadt Potsdam hieß es, dass diese alle Mittel des Rechtsstaates nutzen wolle, um Gefährdungen für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu verhindern. Konkrete Angaben in Bezug auf Sellner gab es von der Stadt aber nicht.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen erklärte gegenüber der taz, dass die Stadt Potsdam ein Einreiseverbot prüfen könne. Wichtig sei dabei, dass dieses, falls es erlassen werden sollte, auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten müsse.
Für die Verhängung einer Einreisesperre gegen einen EU-Bürger gibt es hohe rechtliche Hürden. Sie darf nur verhängt werden, falls konkret belegt werden kann, dass bei einem Aufenthalt der Person in Deutschland wirklich Straftaten drohen. Zudem müsste auch Martin Sellner selbst vor der Verhängung einer Einreisesperre von den deutschen Behörden angehört werden.
Vorgekommen sind solche Fälle in jüngerer Vergangenheit schon. So wurde 2020 ein dänischer Islamhasser an der Einreise nach Deutschland gehindert. Er soll geplant haben, in Berlin-Neukölln einen Koran zu verbrennen. Im März 2022 wurde die spanische Rechtsextremistin Isabel Peralta am Frankfurter Flughafen an der Einreise gestoppt – in ihrem Koffer befanden sich eine Hakenkreuzfahne und eine Ausgabe von „Mein Kampf“.
Wird ein Einreiseverbot verhängt, darf Sellner nicht mehr nach Deutschland einreisen. Würde er bei an der Grenze oder der Einreise am Flughagen von der Bundespolizei kontrolliert, dürfte diese ihn direkt zurückweisen. Würde Sellner innerhalb Deutschlands von der Polizei aufgegriffen, könnte er abgeschoben werden. Da die Einreise trotz Verbots strafbar ist, könnte Sellner bei einem Verstoß auch ein Ermittlungsverfahren drohen, so der Spiegel.
Martin Sellner wurde bereits in der Vergangenheit mit Einreiseverboten belegt. 2018 wurde er beim Einreiseversuch nach Großbritannien festgenommen und ein Jahr später belegten die USA ihn mit einem Einreiseverbot. Die USA stützen ihr Verbot auf Ermittlungen gegen Sellner. 2019 war dessen Haus durchsucht worden, nachdem bekannt geworden war, dass er eine Geldspende vom Christchurch-Attentäter erhalten hatte.
Der „taz“ zufolge gibt sich Martin Sellner bisher unbeeindruckt. Der Rechtsextreme soll angekündigt haben, ein mögliches Einreiseverbot auf die Probe stellen zu wollen: Am Montagabend will er nach Passau fahren und dort Kaffee trinken. Gleichzeitig befürchtet er dem Bericht zufolge aber auch eine „Verbotsoffensive“ gegen die rechte Szene.