Vorfall an Martini 2021  Mit Beil gedroht – Lehrer aus Wiesmoor verurteilt

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 23.01.2024 15:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Urteil des Landgerichts Aurich wurde in Karlsruhe bestätigt. Foto: Archiv/Ortgies
Ein Urteil des Landgerichts Aurich wurde in Karlsruhe bestätigt. Foto: Archiv/Ortgies
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Zwei Frauen parkten an Martini 2021 auf dem Grundstück eines Lehrers aus Wiesmoor. Dieser bedrohte sie mit einem Beil. Das hat für den 51-Jährigen schwerwiegende dienstliche Konsequenzen.

Aurich/Wiesmoor - Weil sie auf seinem Grundstück geparkt hatten, bedrohte ein heute 51-jähriger Wiesmoorer am 10. November 2021 zwei Frauen mit einem Handbeil und forderte Geld. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn deshalb am 14. Juni 2023 wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem muss er 4500 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen. Wie das Landgericht Aurich am Dienstag mitteilte, wurde das Urteil nunmehr vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Damit ist es rechtskräftig.

Die beiden Frauen wollten an jenem Abend mit ihren Kindern am Martinilauf teilnehmen und stellten ihre Autos in der Einfahrt des Angeklagten ab. Darüber war der Mann so erbost, dass er sie zuparkte und nach ihrer Rückkehr 50 Euro Parkgebühr verlangte – in Anlehnung an die Strafgebühren auf Supermarktparkplätzen.

Mit Revision gescheitert

Vor Gericht bestritt der Angeklagte seinerzeit den Einsatz eines Handbeils, doch die Richter glaubten den 29 und 41 Jahre alten Zeuginnen, die nach dem Vorfall unter Schlafstörungen litten und sich in psychologische Behandlung begaben. Sie hatten dem Mann alles an Bargeld übergeben, was sie dabeihatten: 40 Euro.

Für den Angeklagten hat die Entscheidung weitreichende Folgen. Mit der Rechtskraft des Urteils endet für den Lehrer das Beamtenverhältnis und er verliert seinen Job. Dies gilt laut Gesetz im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe – unabhängig davon, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der 51-Jährige hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2023 als unbegründet verworfen (Aktenzeichen: 3 StR 380/23).

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