Hamburg Taschengeld in bar für Asylbewerber vor dem Aus: So soll es künftig laufen
Asylbewerber bekommen in Deutschland Taschengeld in bar ausgezahlt. Das soll sich bald ändern. Die Bundesländer arbeiten an einer Alternative, Niedersachsen will dabei mitmachen. So könnte sie funktionieren.
Asylbewerber erhalten ein sogenanntes Taschengeld. Viel ist es nicht: 182 Euro im Monat für alleinstehende Erwachsene, die in einer Sammelunterkunft leben. Davon können sie ihren „notwendigen persönlichen Bedarf” decken, wie es juristisch korrekt heißt oder anders: Fahrkarten, Lebensmittel und Hygieneartikel kaufen. Dinge, die der Staat nicht übernimmt.
Die Praxis ist umstritten. Denn das Taschengeld wird häufig in bar ausgezahlt. Dadurch werde es zum Pull-Faktor, argumentieren Kritiker seit Jahren: Das Bargeld sorge dafür, dass Migranten sich auf den Weg nach Deutschland machten, heißt es. Zudem lasse sich kaum nachhalten, was mit dem Geld geschehe. Wird es in die Herkunftsländer überwiesen, gar zum Abstottern von Schulden bei Schleusern genutzt?
Harte Belege gibt es für derartige Thesen zwar nicht. Was aber stimmt: Mit dem Bargeld ist ein enormer bürokratischer Aufwand verbunden. Am Auszahlungstag bilden sich bei den zuständigen Behörden regelmäßig lange Schlangen. Das soll sich ändern.
Angesichts steigender Flüchtlingszahlen entschieden Bundesregierung und Bundesländer im vergangenen Oktober, die Bargeld-Auszahlung durch Bezahlkarten zu ersetzen. Ein bundesweit einheitliches System sollte auf den Weg gebracht werden.
Jetzt steht fest: Aus dem bundesweiten Vorhaben wird erst einmal nichts, zumindest dann nicht, wenn man Bayern als Teil der Bundesrepublik versteht. Der Freistaat schert aus und sucht einen eigenen Anbieter für ein Bezahlkartensystem. Die entsprechende Ausschreibung läuft, noch dieses Frühjahr soll ein Vertrag geschlossen werden.
Die anderen Ländern wollen bis zum 31. Januar Klarheit schaffen, ob sie bei einem bundesweiten Geldkarten-System mitmachen. Mitte Dezember haben sich die potenziellen Teilnehmer unter den Ländern auf Mindeststandards geeinigt, heißt es dazu aus der Staatskanzlei in Niedersachsen.
Das Bundesland wird bei dem gemeinsamen Verfahren teilnehmen, erklärt Regierungssprecherin Anke Pörksen. Es sei die Einführung einer Debitkarte geplant, mit der Asylbewerber im Einzelhandel einkaufen oder etwas im Internet bestellen können.
Die Karte soll laut Staatskanzlei erst einmal bundesweit und in allen Branchen einsetzbar sein. „Bargeldabhebungen sollen nur im Inland und nur über einen vorher definierten Betrag möglich sein”, teilt die Regierungssprecherin mit. Wie hoch dieser in Niedersachsen sein soll, ist demnach noch offen.
Mit an Bord ist auch Schleswig-Holstein. Das Kabinett in Kiel habe entschieden, schreibt ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage, „auf Basis der Ergebnisse des Vergabeverfahrens die Einführung einer Bezahlkarte in Schleswig-Holstein umzusetzen. Alle weiteren Details werden im Lichte des Ergebnisses des Vergabeverfahrens entschieden.”
Bremen möchte sich dem bundesweiten System ebenfalls anschließen. Die Hansestadt legt aber Wert darauf, dass das System „diskriminierungsfrei” ausgestaltet wird. Das bedeutet: Asylbewerber müssen mit den Karten Bargeld abheben können. Diese Anforderung scheint erfüllt zu werden.
Mit dabei ist auch Hamburg. Die Hansestadt hatte bereits 2023 eine entsprechende Ausschreibung gestartet. Die Vergabe sei mittlerweile abgeschlossen, heißt es aus der Verwaltung auf Anfrage, die Einführung solle in Kürze beginnen. Trotzdem beteiligt sich die Hansestadt aber auch an dem bundesweiten Ansatz: Die Erfahrungen, die man in Hamburg mit dem Pilotprojekt mache, sollen darin einfließen, heißt es.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird an eigenen Planungen festgehalten, heißt es aus dem Innenministerium in Schwerin. Schon länger werde über die Beschaffung eines landesweit gültigen Kartensystems nachgedacht. Die entsprechenden Karten sollen laut Ministeriumssprecherin in den Flüchtlingsunterkünften des Landes, aber möglichst auch der Kommunen zum Einsatz kommen.
„Das Vergabeverfahren des Landes ist weitgehend vorbereitet“, so die Sprecherin. Ob Mecklenburg-Vorpommern sich später an einer bundesweiten Lösung beteiligen wird, blieb vorläufig offen.
Wann es mit der bundesweiten Karte losgeht, steht noch nicht fest. Laut Niedersachsen-Sprecherin Pörksen soll der entsprechende Auftrag im Sommer vergeben werden. „Noch können wir nicht genau sagen, ab wann eine Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird. Das hängt von der Dauer des Vergabeverfahrens und der weiteren Umsetzung ab. So schnell wie möglich!”
Aber was kommt nach den Bundesländern? Die bringen Flüchtlinge zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen unter. Einige Wochen oder Monate später werden die Asylbewerber auf Kommunen verteilt. Können die Migranten ihre Bezahlkarte mitnehmen oder wird auf kommunaler Ebene weiter Bargeld ausgezahlt wie bisher?
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, sagt, er begrüße eine Bezahlkarte für Asylbewerber zwar. „Aus unserer Sicht ist es allerdings nicht sinnvoll, wenn unterschiedliche Ausschreibungen und Karten im Umlauf sind. Wir sprechen uns hier für eine möglichst bundeseinheitliche Lösung aus.” Das zu berücksichtigen, wäre nun Aufgabe der Länder im Rahmen der geplanten Ausschreibung.
Grundsätzlich positiv äußert sich auch der Deutsche Städtetag, unter dessen Dach größere aber auch kleinere Städte organisiert sind. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy teilte mit: „Die Städte unterstützen die Einführung einer bundesweit gültigen Geldkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wenn sie einfach handhabbar ist und kein bürokratischer Mehraufwand für die Kommunen entsteht.“ Er ergänzte aber auch: „Außerdem erwarten die Städte, dass Bund und Länder die entstehenden Kosten für die Karte tragen.“
Dedy mahnte zudem an, dass den Kommunen am Ende freigestellt werden solle, ob sie sich dem Kartenmodell anschließen. Wer bereits andere Auszahlwege etabliert habe, müsse diese auch beibehalten dürfen. Dedy sagte: „Wenn die Städte verpflichtet werden, etablierte Zahlungswege bei bereits hier lebenden Asylbewerbern umzustellen, würde das den Personalaufwand in den Verwaltungen unnötig erhöhen.“
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