Hamburg  Wenn Oma sterben will: Immer mehr Senioren wollen nicht mehr leben

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 20.01.2024 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
EIne 72-Jährige aus Hamburg wollte Heroin benutzen, um Selbstmord zu begehen. Foto: Boris Roessler/dpa
EIne 72-Jährige aus Hamburg wollte Heroin benutzen, um Selbstmord zu begehen. Foto: Boris Roessler/dpa
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Ein Mann aus Hamburg hat seine Großmutter auf eigenes Bitten umgebracht. Die alte Frau wollte nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen sein. Geschichten wie diese sind kein Einzelfall.

Vor ihrem Ableben hat die 72-Jährige noch etwas vor: „Heute schlafe ich ein bisschen, morgen esse ich noch einmal Gyros und dann will ich sterben“, sagt die Hamburgerin ihrem 35-jährigen Enkel. Sie legt ihrem Enkel 550 Euro auf den Tisch. Er soll dafür Heroin kaufen, damit sie sich umbringen kann. Die nötigen Utensilien, Vitamin-C-Pulver und Spritzen, hat sie bereits auf Amazon bestellt. Der Enkel wird seiner Großmutter bei ihrem tödlichen Wunsch helfen – und sich deswegen später wegen der Anklage der Tötung auf Verlangen vor Gericht in Hamburg wiederfinden. Dass er die Tat begangen hat, räumt er ein.

Es ist keine leichte Aufgabe für ihn, der Bitte nachzukommen. Seine Großmutter ist schließlich seine einzige Bezugsperson. Er machte zu diesem Zeitpunkt eine schwierige Trennung von seiner Lebensgefährtin inklusive Sorgerechtsstreit durch. Seine beiden Eltern sind früh verstorben und hatten lange mit Drogenproblemen zu kämpfen.

Sein Vater erfror nach einer Überdosis Heroin im Park am Mümmelmannsberg. Auch seiner Mutter wurde der Stoff zum Verhängnis, nachdem sie mit 14 Jahren das erste Mal Heroin genommen hatte. Als kleiner Junge fand der heute 35-Jährige eines Morgens ihren leblosen Körper. Und jetzt auch noch Oma. Die Frau, die ihn großzog und Drogen immer abgelehnt hat. Wie er vor Gericht erzählte, löste es auch bei ihm Suizidgedanken aus, als seine Großmutter ihre Monatsrente über den Tisch schob.

Auch er selbst hat ein Drogenproblem: Ist süchtig nach Benzodiazepinen und Opiaten, nachdem er laut eigener Aussage Probleme mit Kokain und Cannabis überwunden hat. Täglich muss er zur Substitutionsambulanz. Dort kriegt er Methadon, um die krüppelnden Entzugserscheinungen zu vermeiden. Ein Fakt, der ihm später das Leben retten wird. Mit Heroin wollte der gelernte Krankenpfleger jedoch verständlicherweise nie etwas zu tun haben.

Die 72-Jährige ist kein Einzelfall. Wie viele Menschen konkret betroffen sind, ist schwer zu sagen. Offizielle Statistiken gibt es kaum. Man kann sich dem Phänomen lediglich über den Paragraf 216 des Strafgesetzbuches (StGB) nähern. Darin ist die „Tötung auf Verlangen“ geregelt. De facto wird dadurch die aktive Sterbehilfe, also das Verabreichen eines tödlichen Mittels, verboten. Hier zeigt die Statistik des Innenministeriums zwischen 2018 und 2022 einen kontinuierlichen Anstieg. So haben sich die Fälle in dieser Zeit von 14 auf 24 fast verdoppelt.

Viele Fälle spielen in der Kriminalstatistik jedoch kaum eine Rolle mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 den Paragraf 217 StGB aufgehoben hat. Damit wurde die „Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ legalisiert. Das bedeutet, dass Vereine in Deutschland den assistierten Suizid wieder anbieten können. So kann etwa ein tödliches Mittel oder ein Werkzeug beschafft werden. Den letzten Schritt muss der Selbstmordwillige aber selbst unternehmen, sonst greift wieder der Paragraph 216.

Auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband beobachtet einen Anstieg solcher Fälle: „Die Zahl der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, steigt von Jahr zu Jahr“, sagt Vorsitzender Wilfried Hardinghaus. Für Regelungen wie in den Niederlanden, wo Töten auf Verlangen keine Straftat ist, haben er und sein Verband kein Verständnis.

Dort steige die Zahl der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen von Jahr zu Jahr: „Und auch die Indikationen weiten sich immer mehr aus. Tötung auf Verlangen kommt nun in den Niederlanden auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen infrage oder für Menschen mit Demenz, für Minderjährige und nun auch für Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind“, erklärt Hardinghaus. Solche krassen Fälle drohen seiner Meinung nach auch in Deutschland. „Die Tötung eines Kindes kann hier niemals die Lösung sein, sondern eine den Bedürfnissen entsprechende umfassende Versorgung und Begleitung der betroffenen Kinder und ihrer Familien“, findet er.

Auch beim BIVA-Pflegeschutzbund kommt das Thema gelegentlich vor. Dort rufen Menschen in verzweifelten Situationen an. Etwa, weil Angehörige sich selbst umgebracht oder dies versucht haben. Die Methoden reichen von Pillen bis zur Verweigerung der Arbeitsaufnahme. „Die Gründe für die Entscheidung liegen entweder in den persönlichen Lebensumständen oder in einer Erfahrung des Dahinsiechens“, schreibt der Verein auf Anfrage unserer Redaktion. Der Verlust der Selbstständigkeit und die fortschreitende Belastung gingen häufig mit einer Belastung des Umfelds einher. „Die persönliche Entscheidung war dann, dass man selbst solch ein Ende unter allen Umständen verhindern oder für seine Angehörigen vermeiden wollte“.

So war es auch bei der 72-Jährigen. Sie befand sich schon länger in einem erbärmlichen Zustand, aber lehnt außer dem gelegentlichen Gang zum Supermarkt oder zum Kiosk, den ihr Enkel übernimmt, jede Hilfe ab. Sie kann kaum noch aus ihrem Sessel aufstehen, kann sich alleine nicht mal ein Brot schmieren und hat sich seit Monaten nicht gewaschen. „So hat sie zumindest gerochen“, sagte ihr Enkel vor Gericht. Atmen kann sie nur noch unter schweren Anstrengungen und Zuhilfenahme einer Sauerstoffmaschine. „Ich will nicht mehr. Ich will mein eigener Mensch sein“, sagt sie ihrem Enkel öfter.

Über den Messenger-Dienst Telegram waren die Drogen schnell besorgt. Zehn Gramm konnte der 35-Jährige für das Geld seiner Oma bei einem Dealer in Pinneberg besorgen. Als er mit dem Heroin zurückkam, wollte die alte Frau jedoch kein Gyros mehr. Dafür sei es zu spät, sagte sie. Stattdessen verlangte sie eine Benzodiazepin-Tablette. Er kam der Bitte nach und die beiden schauten ganz ruhig ein letztes Mal gemeinsam Fernsehen. Es läuft eine Quizsendung, an deren Titel sich der Enkel vor Gericht nicht erinnern kann. Die beiden unterhalten sich über Belanglosigkeiten, bis die 72-Jährige sagt, dass es so weit ist.

Der Enkel mischt den Cocktail in einer aufgeschnittenen Getränkedose und erwärmt ihn mit einem Campingkocher. Er zieht den Cocktail auf eine Spritze und überreicht sie seiner Großmutter. Diese versucht sich das Ganze durch einen intravenösen Zugang zu spritzen, aber schafft es nicht ganz. Der Enkel drückt die letzten Tropfen hinein und begibt sich damit in schwieriges juristisches Territorium. Aus der straffreien Beihilfe zum Suizid wird die strafbare Tötung auf Verlangen. Die Atmung der Frau wird flacher. Sie ist ein bisschen benommen und schläft laut schnarchend ein. Nach einer Weile hört das Schnarchen auf.

Wie es dann weitergeht, kann ihr Enkel vor Gericht nicht mehr sagen. Er erinnert sich, panisch in der Wohnung hin und hergelaufen zu sein. Er erinnert sich, wie er den Rest des Heroins in der aufgeschnittenen Getränkedose aufwärmt und sich den Cocktail spritzt. Ein Suizid-Versuch. Auch bei ihm verstärken sich die Drogen gegenseitig und betäuben ihn stark. Doch seine Atmung fällt nicht aus, eine Nebenwirkung der täglichen Dosis Methadon. Im Rausch spürt er „etwas Klebriges“. Als er zu sich kommt, liegt er nur mit einer Boxershorts bekleidet auf dem Boden.

Er hat zwei „klaffende Wunden“, wie es im medizinischen Gutachten heißt, am Hals, die er sich nach Meinung der Experten selbst zugefügt hat. Sie sind so tief, dass es keinen Zweifel an seiner Absicht, sich das Leben zu nehmen, gibt. Als er aufwacht, seien die Selbstmordgedanken überwunden gewesen und seit jenem Abend im Juni auch nicht wiedergekommen, wird er vor Gericht erzählen.

Auch für Berater, die mit solchen Fällen zu tun haben, ist das nicht immer leicht. Auch beim BIVA: „Wir sind mit unserer telefonischen Beratung in Anbetracht der Komplexität wahrscheinlich wirklich nicht die richtigen für diese Frage, denn dafür scheinen viele persönliche Beratungsgespräche erforderlich“, erklärt der Verein unserer Redaktion. „Unserer Beratung liegt immer der Gedanke der Selbstbestimmtheit zugrunde. Das ist in dieser Frage äußerst schwierig“. Auch fest Entschlossene ändern ihre Meinung oftmals. „Außerdem stellt sich diese Frage oftmals dann, wenn der Gesundheitszustand viel schlechter wird und damit einhergehend vielleicht nicht mehr von einem klaren Geist des Betroffenen ausgegangen werden kann“.

Sein Suizidversuch hat auch juristische Konsequenzen für den Enkel verhindert. „Wenn jemand suizidal ist, ist seine Steuerungsfähigkeit massiv beeinträchtigt“, erklärte der psychologische Gutachter Christoph Lenk vor Gericht. Im Vorfeld eines Suizidversuchs seien Selbstmordwillige oft in einer Art Trancezustand. Dieser lege sich „wie eine Glocke“ über die Psyche. So auch beim 35-jährigen Enkel ergab Lenks Analyse. Dieser Zustand habe von der Übergabe des Geldes bis zum Aufwachen aus dem Rausch angehalten. Die Folge: Freispruch mangels Schuldfähigkeit.

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