Überraschendes Urteil Autofahrer aus Osteel muss hinter Gitter
Seit 2007 wurde der 35-Jährige immer wieder ohne Führerschein am Steuer erwischt. Jetzt griff ein Richter durch.
Norden/Osteel - Eine Zeit lang ins Gefängnis muss ein notorischer Schwarzfahrer aus Osteel. Mehrfach wurde der 35-jährige Vater zweier Kinder in der Vergangenheit von der Polizei ohne Führerschein am Steuer eines Autos erwischt. Zuletzt im Juli und August vergangenen Jahres in Leezdorf und Osteel. Dafür musste sich der Brookmerlander am Dienstag vor dem Amtsgericht Norden verantworten.
Strafrichter Michél Demarczyk verurteilte den 35-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Die muss der Osteeler auch absitzen. Den Vollzug der Strafe zur Bewährung auszusetzen, lehnte Demarczyk ab. Er folgte damit dem Antrag von Amtsanwalt Stefan Freerksen.
Angeklagter sah sich im Recht
Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nur zum Teil eingeräumt, sich dabei aber im Recht gesehen. Sein Leichtkraftfahrzeug, dessen Geschwindigkeit auf 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, dürfe er auch ohne Führerschein im Straßenverkehr bewegen, behauptete er. Polizei, das zuständige Amt des Landkreises und eine Fahrschule hätten ihm das bestätigt.
Auf dem Alten Postweg, wo ihn die Polizei stoppte, sei er gefahren, auf dem Junkersweg in Leezdorf nicht, sagte er. Seine von der Verteidigung als Entlastungszeugin benannte 40-jährige Freundin bestätigte dies, blieb damit aber allein.
Der 53-jährige Stiefvater des Angeklagten und eine zufällige Zeugin schilderten eine andere Version. Beide hatten den Angeklagten am Steuer seines roten Fiat und dessen Freundin auf dem Beifahrersitz eindeutig erkannt.
Er sei mit seinem Hund Gassi gegangen, als sein Stiefsohn knapp an ihm vorbeigefahren sei. „Das war die Härte. Der wollte mich anfahren“, sagte der 53-Jährige. Hintergrund sind offenbar familiäre Streitigkeiten.
Riskantes Fahrmanöver
Von einem riskanten Fahrmanöver berichtete auch eine 48-jährige selbstständige Hotelfachfrau aus Hannover, die ihren Zweitwohnsitz in Leezdorf hat und mit Mann und Hund zeitgleich am Ort des Geschehens spazieren ging. Der Wagen sei zügig unterwegs gewesen und plötzlich nach rechts ausgewichen, schilderte sie ihre Wahrnehmung.
Für Staatsanwaltschaft und Gericht war damit klar: Der Angeklagte habe sich des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht. Jeder Jugendliche wisse, wofür er einen Führerschein benötigte und wo eine Mofaprüfbescheinigung ausreiche. „Das ist sternenklar“, sagte Amtsanwalt Freerksen. Dass Vertreter der Polizei, einer Fahrschule und des Landkreises anderslautende Auskünfte erteilt hätten, sei abwegig.
Genau das aber hatte der Verteidiger des Osteelers, der Hager Rechtsanwalt Josef Heres behauptet. Sein Mandant habe auf eben jene Auskünfte vertrauen dürfen, sagte er und forderte Freispruch. Heres sah weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit. „Warum hier überhaupt angeklagt wurde, ist mir zu hoch“, empörte er sich.
„Völliger Quatsch“
Die Antwort lieferte ihm Richter Demarczyk in seiner Urteilsbegründung: Jeder habe die Pflicht, sich durch einen Blick ins Gesetz schlau zu machen. Der Angeklagte, den er aus vorangegangenen Verfahren kenne, erzähle „völligen Quatsch“. „Ich glaube Ihnen kein Wort mehr. Sie lügen, wenn Sie den Mund aufmachen“, wurde Demarczyk deutlich. Weil er seit 2007 immer wieder dadurch auffalle, dass er ohne Fahrerlaubnis fahre, hätte der Angeklagte wissen müssen, wofür er einen Führerschein benötige und wofür nicht.
Zuvor hatte der Vertreter der Anklage festgestellt, dass der Angeklagte über eine „umfangreiche strafrechtliche Vita auf dem Gebiet des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ verfüge. Acht Eintragungen umfasste der von Demarczyk verlesene Strafregisterauszug. Die meisten Vorstrafen erhielt der Osteeler weil er ohne Führerschein Auto fuhr. „Sie lassen sich nicht belehren und fallen immer wieder auf. Es wird nicht besser“, stellte Demarczyk fest.
Sperrfrist und Fahrverbot
Eine gültige Lizenz wird der Verurteilte so schnell auch nicht erhalten. Demarczyk setzte die Sperrfrist, innerhalb der dem Angeklagten keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, auf ein Jahr fest. Zudem darf dieser vier Monate lang motorisierte Fahrzeug aller Art nicht fahren.