Das gilt bei Glatteis Warum Salzstreuen bei Glätte problematisch ist
Im Landkreis Aurich ist geregelt, dass Salz nur in Ausnahmefällen verwendet werden darf. Sand, Splitt oder Granulat sind bei Eisglätte das Mittel der Wahl. Das hat einen Grund.
Norden/Aurich - Während Tief „Gertrud“ im Süden Deutschlands für ein Glättechaos sorgt, ist der Landkreis Aurich bisher noch einigermaßen glimpflich davon gekommen. Doch auch hier machen Eis und Glätte den Menschen zu schaffen. Trotzdem sollte nicht jeder einfach zum Salzeimer greifen. Das ist nicht nur für die Umwelt und die Tiere schädlich. Vielerorts ist es komplett verboten. Im Landkreis Aurich gelten einige wenige Ausnahmen. Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung zum Einsatz von Streusalz auf Bundes- und Landesebene. Ob Streusalz verwendet werden darf, ist in den jeweiligen Gemeinde- beziehungsweise Stadtsatzungen festgelegt.
Bauhof in Norden benutzt Lava
Im Landkreis Aurich ist den meisten Satzungen festgehalten: Grundsätzlich sollten abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden. Der Bauhof der Stadt Norden nutzt beispielsweise Lava. Um Eisflächen beziehungsweise angefrorene Schneedecken zu bearbeiten, wird Streusalz hinzugemischt. Kreuzungen, Kreisel und gefährliche Knotenpunkte werden in Norden mit Streusalz abgefahren.
Laut Norder Stadtverwaltung gibt es zusätzlich Orte wie Gehwege rund um Spielplätze oder Kindergärten, an denen die Stadt in der Streupflicht ist. Hier steht die Stadt nach eigenen Aussagen im Konflikt, möglichst umweltverträglich zu handeln, gleichzeitig aber die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. An diesen Stellen wird in Norden per Hand Salz gestreut. Die Stadt sei aber bemüht, dies so wenig wie möglich zu tun.
Beseitigung von Eis darf Tiere und Pflanzen nicht gefährden
Das bedeutet aber nicht, dass jeder Bürger sofort zum Salzeimer greifen darf, sobald es ein bisschen geschneit hat oder ein bisschen glatt ist. Die städtische Straßenreinigungsverordnung in Norden besagt dazu: „Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine Geräte und Chemikalien, welche zu Schäden an der Straßenbefestigung, an der Kleidung und am Schuhwerk oder zu gesundheitlichen Schädigungen von Menschen, Tieren und/oder Pflanzen führen, verwendet werden.“
Streusalz darf laut Satzung nur verwendet werden an gefährlichen Stellen an Gehwegen einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, wie zum Beispiel an Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Ansonsten darf Salz nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Das aber ist zum Beispiel mit Sand relativ leicht zu erledigen.
Verwaltung: Salz aufs unbedingt notwendige Maß begrenzen
Streusalz ist in Norden also nicht absolut verboten. Die Verwendung ist aber auf Ausnahmen zu beschränken und die Salzmenge ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, heißt es von der Verwaltung. Das gilt übrigens auch für private Flächen. Da gibt es zwar offiziell keine straßenreinigungsrechtlichen Regelungen. Die Vorgehensweise der Anlieger sollte sich aber laut Stadtverwaltung an den genannten Bestimmungen orientieren.
Ähnliche oder sogar wortgleiche Regelungen sind in den Satzungen im Landkreis etwa in Aurich, Ihlow, Großefehn und Hage zu finden.
Salz darf nicht auf begrünte Flächen oder Baumscheiben
Dort steht aber nicht nur, was zu tun ist, wenn es vereist ist, sondern auch, wie die Menschen bei eintretendem Tauwetter vorgehen müssen. Denn dann muss das verwendete Streumaterial auch wieder von den Fahrbahnen und Gehwehgen entfernt sein. In der Satzung der Stadt Aurich wird zusätzlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Salz weder auf Baumscheiben noch auf begrünte Flächen gestreut werden darf. Auch salzhaltiger Schnee darf auf diesen Flächen nicht gelagert werden.
Wer derzeit auf den Straßen unterwegs ist, sieht, dass viele Menschen automatisch zum Salzeimer greifen, statt etwa Sand zu streuen. Auch in Gesprächen wird schnell klar: es gibt dabei kein Unrechtsbewusstsein. Das Problem am Streusalz: Nicht nur Pflanzen leiden darunter. Viele Tiere entzünden sich am Streusalz die Pfoten. Außerdem kann das Salz zur Versalzung des Grundwassers beitragen. Neben den ökologischen Folgen verursacht Streusalz auch ökonomische Schäden wie die Korrosion an Brücken und Kraftfahrzeugen. Darauf macht unter anderem der Naturschutzbund (Nabu) auf seiner Homepage aufmerksam. Der Nabu fordert schon lange ein komplettes Verbot für Streusalz.
Verwaltung setzt auf Information und Aufklärung
Denn die Auswirkungen bei Pflanzen seien laut Nabu oft erst im Frühjahr zu erkennen, wenn keiner mehr den Zusammenhang zum Salz direkt sieht. Wie der Nabu erklärt, gelangt das Salz über den Boden in die Pflanzen und verändert dort den Nährstoffhaushalt. In der Folge vertrocknen salzgeschädigte Straßenbäume trotz ausreichender Niederschläge allmählich.
Deshalb empfiehlt die Umweltschutzorganisation Privathaushalten die Verwendung von salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Granulate, Split, Sand oder Kies. Außerdem gebe es im Handel vom Umweltbundesamt getestete Produkte, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen. Diese sind am Umweltzeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“ zu erkennen.
Ob sich die Menschen an die Auflagen der jeweiligen Kommune halten, kann diese kaum kontrollieren. In Norden etwa gibt es im Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit keine personellen Kapazitäten, um die Gehwege privater Anlieger zu kontrollieren, teilte die Verwaltung auf Anfrage mit. „Hier können wir nur mit Aufklärung über die Medien und Informationskanäle der Stadt an die Bevölkerung appellieren“, heißt es.