Einspruch erhöht Bußgeld Rentner verliert Falschparken-Prozess
Ein 69-Jähriger aus Aurich hat nach Einspruch gegen zwei Bußgeldbescheide wegen Falschparkens nicht nur den Prozess verloren, sondern muss nun noch tiefer in die Tasche greifen.
Aurich - Das hat sich nicht gelohnt. Ein 69-jähriger Auricher hat gegen zwei Bußgeldbescheide wegen Falschparkens Einspruch eingelegt. Durchgekommen ist er damit nicht. Im Gegenteil, es wurde für ihn erheblich teurer.
Ursprünglich hätte der Rentner zwei Geldbußen in Höhe von jeweils 35 Euro entrichten müssen. Er hatte, so der Vorwurf, sein Auto auf der einspurigen Straße bei seinem Haus geparkt und dem Nachbarn die Zufahrt zu seinem Grundstück versperrt.
Falschparker bleibt uneinsichtig
Bis zuletzt konnte der Rentner bei der Verhandlung am Auricher Amtsgericht nicht einsehen, warum er sich falsch verhalten hat. „Ich habe keinen behindert“, vertrat er am Freitag die Überzeugung. Er sei im Garten am Arbeiten gewesen, der Nachbar habe sein Grundstück jederzeit erreichen können. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Nachbar da angerufen hat“, machte er sein Unverständnis deutlich.
Bußgeldrichter Simon Breuker schaute mit ihm Bildmaterial vom Tatort im Ortsteil Georgsfeld an. „Ich würde sagen, da wird es schwer, mit dem Auto vorbeizufahren“, gab er zu bedenken. An einer öffentlich gewidmeten Straße dürfe man nur so parken, dass man andere potentiell nicht behindere – „selbst, wenn ich daneben stehe und das Auto wegfahren kann“, erklärte er.
Rentner liefert sich hitzige Diskussion mit Richter
Der Rentner ließ sich auf eine hitzige Diskussion mit dem Richter ein. Der erläuterte geduldig: „Der Vorwurf ist: Sie parken an einer engen Straßenstelle. Sie dürfen da nicht parken.“ Der Beschuldigte insistierte, er habe niemanden behindert. Breuker musste kurz die Stimme erheben, um sich Gehör zu verschaffen. „Es kommt nicht darauf an, ob Sie konkret jemand behindert haben“, verdeutlichte er dem Betroffenen, der von der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens nicht zu überzeugen war.
Weil der 69-Jährige ohne Anwalt angetreten ist, klärte ihn der Richter über die Möglichkeit auf, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen – „dann halbieren sich die Gerichtskosten“. Würde ein Urteil gefällt, bestehe für den Betroffenen jedoch die Möglichkeit eines Einspruchs.
„Ich nehme nicht zurück“
Der Rentner gab nicht auf. Er hatte ein Schreiben vom Landkreis in der Hinterhand. „Darin stand, dass der Nachbar nicht zu seinem Grundstück konnte. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, dass ich keinen behindert habe“, sagte er, während er das Blatt präsentierte.
Für Breuker war das nicht maßgeblich. Dies sei ein Schreiben der Stadt, auf welches hin erst kontrolliert worden sei, erklärte er, und nicht der Bußgeldbescheid. „Wollen Sie nun ein Urteil oder ziehen Sie zurück?“ fragte er. „Ich nehme nicht zurück“, antwortete der 69-Jährige trotzig und macht im letzten Wort weiter seinen Unmut Luft.
Der Richter verurteilte ihn wegen der fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit „Parken an einer Engstelle“ zu einem Bußgeld von 35 Euro sowie für die zweite Tat wegen Vorsatzes zu einer Geldbuße von 70 Euro. Die Gerichtskosten muss der Betroffene ebenfalls tragen. Die Entscheidung muss er nicht akzeptieren. Vom Richter erhielt er ein Informationsblatt, in dem stand, wie und wo er binnen einer Woche Einspruch einlegen kann.