Frankfurt/Main Strafverteidigerin Anne Patsch: 85 Prozent meiner Klienten werden zu Unrecht beschuldigt
Strafverteidigerin Anne Patsch ist spezialisiert auf Sexualstrafrecht. Vor Gericht vertritt sie ausschließlich Beschuldigte. Kürzlich auch einen Meller, der wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht stand. Sich vorschnell auf die Seite der Opfer zu stellen, hält sie für falsch und kritisiert eine gesellschaftliche Doppelmoral beim Thema Sexualität, wie sie uns im Interview erzählt hat.
Vergewaltigung, Missbrauch oder Kinderpornografie: Straftaten mit sexuellem Hintergrund schockieren. Wer für eine Tat als Angeklagter vor Gericht steht, sei jedoch nicht immer automatisch auch der Schuldige, sagt Strafverteidigerin Anne Patsch.
Frage: Frau Patsch, Sie sind spezialisiert auf Sexualstrafrecht. Warum interessieren Sie sich gerade für diesen Bereich des Strafrechts?
Antwort: Mich hat schon immer fasziniert, wie ich bei zwei sich vollkommen widersprechenden Aussagen zum selben Sachverhalt herausfinde, welche wahr ist und welche nicht. Hinzu kommt mein großer Sinn für Gerechtigkeit und mein Anspruch, mit meiner Arbeit unschuldige Personen vor einer Verurteilung zu bewahren.
Frage: Was unterscheidet das Sexualstrafrecht von anderen Strafsachen?
Antwort: Die Beweislage ist oft eine andere. Meist gibt es keine Augenzeugen. DNA-Spuren sagen nichts darüber aus, ob Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht. Und es geht in der Regel nicht um die Frage, ob Geschlechtsverkehr stattfand, sondern ob er gewollt war.
Frage: Man hat das Gefühl, dass heute mit vermeintlichen Sexualstraftaten deutlich sensibler umgegangen wird als noch vor einigen Jahren. Woran könnte das aus Ihrer Sicht liegen?
Antwort: Was mir immer wieder auffällt, ist die gesellschaftliche Doppelmoral beim Thema Sexualität. Auf der einen Seite haben wir es mit einer „Shades-of-Grey“-Mentalität, einer fast schon pornografischen Freizügigkeit mit fortschreitender Enthemmung, zu tun. Auf der anderen Seite ist jedoch eine seltsame Entwicklung hin zu Prüderie und moralischer Empörung festzustellen, die harmlose Flirtoffensiven schnell unter Sexismusverdacht stellt. Medien und Öffentlichkeit sind geprägt vom Schrei nach hartem Durchgreifen, dem Politik und Gesetzgebung gerne folgen. Aber die im Gesetz verankerte Unschuldsvermutung wird bei Sexualdelikten oft regelrecht außer Kraft gesetzt. Zwischen „Sex-Hype“ und Moralkeule ist es eine echte Herausforderung, bei der Bewertung angeblicher Sexualdelikte einen kühlen, objektiven Kopf zu bewahren. Die Reaktionen auf Vorwürfe sind selbst bei ermittelnden Beamten häufig von einer Opfer-Mentalität geprägt.
Frage: Gibt es so etwas wie den klassischen Sexualstraftäter?
Antwort: Nein. Denn hierunter stellen sich viele Menschen noch immer eine Person vor, die eine Frau im Park überfällt und vergewaltigt. Oder einen pädophilen Mann, der Kinder anlockt und missbraucht. Beide Konstellationen sind nicht der Normalfall und bei meinen Mandaten machen sie nur knapp ein Prozent aus. „Klassisch“ ist vielmehr der Familienvater, der angeblich das gemeinsame Kind beim Umgangskontakt missbraucht haben soll oder der Erzieher, dem man in der Kita skeptisch begegnet und der den Beruf angeblich nur macht, um Kinder zu missbrauchen. Oder auch der Physiotherapeut, Masseur, Orthopäde, Osteopath, Gynäkologe, Kinderarzt, Internist: Eben Ärzte, deren medizinisch korrekte Handlung plötzlich ein sexueller Übergriff sein soll. Oder es ist der (oft jüngere) Mann, der in Clubs oder online eine Frau kennenlernt und mit dieser die Nacht verbringt. Am nächsten Morgen, nach Tagen oder manchmal nach Wochen fällt der Frau dann ein, dass sie das angeblich doch nicht so wollte und es kommt zur Anzeige.
Frage: Ob Vergewaltigung oder Kinderpornografie: Sexualstraftäter sind meistens männlich. Woran liegt das?
Antwort: Das würde ich bestenfalls bei Kinderpornographie und Kindesmissbrauch so unterschreiben. Da haben Frauen vermutlich wirklich eine höhere Hemmschwelle, Taten zu begehen. Es gibt aber auch weibliche Täter. Bei anderen Sexualdelikten sind Frauen auch übergriffig; Männer zeigen derartige Taten nur nicht so oft an. Die Anzeigenerstatter von Sexualstraftaten sind indes meistens weiblich.
Frage: Kennen Sie Fälle, bei denen weibliche Täter sexuell übergriffig wurden?
Antwort: Ja, Mütter zum Beispiel gegenüber ihren Kindern oder auch Erzieherinnen im Kindergarten. Und es gibt weibliche Beschuldigte, die angeblich ihre Partnerin vergewaltigt haben sollen.
Frage: Verteidigen Sie ausschließlich Beschuldigte oder vertreten Sie auch Anzeigenerstatter?
Antwort: Aus Überzeugung vertrete ich seit 2011 keine Anzeigenerstatter mehr. Meine damalige Mandantin täuschte die Staatsanwaltschaft, lange Zeit das Gericht und auch mich. Sie hatte eine Affäre, ihr Mann bekam das mit und drohte ihr mit der Scheidung. Also sagte sie, der Angeklagte – ihre Affäre – hätte sie mit Nacktbildern zum Sex erpresst, die er angeblich heimlich von ihr gemacht habe. Erst in der Verhandlung verstrickte sie sich zunehmend mehr in Lügen. Der Angeklagte wurde schließlich freigesprochen. Anderenfalls wäre er unschuldig für knapp sieben Jahre ins Gefängnis gekommen und seine Existenz wäre zerstört gewesen.
Frage: Sie stehen also stets fest hinter der Unschuldsvermutung?
Antwort: Ich bin der Überzeugung, dass es weniger schlimm ist, wenn ein Schuldiger zu Unrecht freigesprochen wird, als wenn ein Unschuldiger zu Unrecht verurteilt wird. Ich habe den Eindruck, wir leben in einem Zeitalter der voreiligen „Opfer-Industrie“. Die Opferrolle zu instrumentalisieren, ist weit entfernt von dem Anspruch nach Gleichberechtigung im richtigen Leben wie auch in der Sexualität. Häufig habe ich es erlebt, dass eine falsche Anschuldigung für Betroffene sofort zur existentiellen Bedrohung wird – und mich deshalb entgegen des Mainstreams vorbehaltlos auf die Seite der Beschuldigten gestellt.
Frage: Basierend auf Ihrer persönlichen Erfahrung: Wie oft wird jemand zu Unrecht beschuldigt?
Antwort: Extrem häufig. Nach Erfahrung aus meiner Kanzlei ist das bei knapp 85 Prozent meiner Mandanten der Fall.
Frage: Aus welchen Gründen geschieht das?
Antwort: Rache, Enttäuschung oder Umgangsstreitigkeiten können Gründe sein. Aber auch Schein-Erinnerungen, Autosuggestion oder die therapeutische Suche nach der Ursache für eine Depression.
Antwort: Beispiele gibt es genug: Ärzte können sich schon in justiziable Gefahr begeben, wenn eine Patientin Gefühle entwickelt. Ein Arzt im Rettungsdienst beispielsweise hat mit einer Frau zu tun, die ihm Avancen machte. Sie will unbedingt näheren Kontakt, aber der besagte Arzt distanziert sich. Aus narzisstisch geprägter Enttäuschung zeigt sie ihn wegen sexuellen Missbrauchs im Behandlungsverhältnis an. Der Arzt steht daraufhin unter heftigem Rechtfertigungszwang. Dass auch ausdrückliches Einvernehmen nicht vor Strafverfolgung schützt, zeigt ein anderer Fall. So verlieben sich ein Internist und eine langjährige Patientin. Sie beginnen eine einvernehmliche Affäre. Der Ehemann der Patientin findet das heraus und zeigt ihn an. Daraufhin stehen die Praxis und Approbation des Internisten auf dem Spiel. Es ist höchst kompliziert, aus dieser Zwangslage berufsrechtlich wieder herauszukommen.
Antwort: Ein anderer Fall zeigt, wie sehr Einbildungskraft zu einer falschen Wahrnehmung führen kann. Sogar verabreichte K.o.-Tropfen können eingebildet sein. Das war der Fall bei einer Frau, bei der man das nie vermuten würde. Sie war akademisch gebildet und im mittleren Alter. Am Ende zeigte sich, dass die Vorstellung, ihr sei Schlimmes angetan worden, allein auf Projektionen beruhte. Enttäuschung und fehlgeleitete Gefühle hatten sie dazu gebracht. In diesem Fall befeuert durch den Zwang zur Rechtfertigung gegenüber ihren ultrakonservativen Eltern und aufgrund einer Traumatherapie, die bei ihr erst die falsche Vorstellung hervorgebracht hatte. Es ist ziemlich schwierig nachzuweisen, dass etwas nicht stimmt, wovon jemand fest überzeugt ist.
Frage: Tatort Familie: Kann Missbrauch tatsächlich über Jahre unentdeckt bleiben?
Antwort: Das kann leider der Fall sein – allerdings selten und in meiner Kanzlei habe ich das bisher noch nicht erlebt. Wenn man Statistiken glaubt, haben Sexualstraftaten jedoch in den vergangenen Jahren zugenommen und das bemerke ich auch.
Frage: Ihre Mandanten haben anderen Menschen Schlimmes angetan. Wie sehr beschäftigt Sie eine Tat nach Feierabend?
Antwort: Das haben meine Mandanten nicht grundsätzlich; vielmehr vereinzelt. Meinen Mandanten wird auch mit Falschbeschuldigungen sehr viel Schlimmes angetan. Aber ja, die Gespräche mit meinen Mandanten oder ihren Angehörigen sind immer da – in der Freizeit, beim Laufen, beim Einschlafen. Das ist für mich aber okay, weil mein Beruf nun einmal Teil meines Lebens ist. Ich fühle mit den Mandanten. Zumindest mit den allermeisten.
Frage: Gab es in ihrer Berufslaufbahn einen Fall, der Sie besonders berührt hat?
Antwort: Ja, einen Fall der Staatsanwaltschaft Stralsund. Es ging um eine vermeintliche Vergewaltigung, doch in der Befragung des angeblichen Opfers zeigte sich klar, dass die Geschichte nicht stimmen kann. Daher beantragte auch der Staatsanwalt einen Freispruch. Der Richter verurteilte trotzdem wegen Vergewaltigung. In der Berufung wurde mein Mandant dann schlussendlich aber freigesprochen.
Antwort: In einem anderen Fall aus Baden-Baden ging es um einen Erzieher in einer ländlichen Kita. Als Mann, noch dazu homosexuell, wurde er von den Eltern ohnehin schon misstrauisch angeschaut. Plötzlich haben dann mehrere Kinder abenteuerliche Missbrauchsgeschichten erzählt. Die Eltern forcierten das mit suggestiven Fragen und erstatteten Anzeige. Mein Mandant kam in Untersuchungshaft. Bei den ermittlungsrichterlichen Befragungen wurden die Geschichten der Kinder über den angeblichen Missbrauch immer verrückter und objektiv unmöglich. So soll mein Mandant sie mit einem pinkfarbenen Bus in den Wald gefahren haben, wo sie vor ihm und seinen Freunden Urin trinken mussten. Den Bus und die Freunde gab es nie.
Frage: Zu guter Letzt: Wären Sie nicht Strafverteidigerin geworden, wären Sie…
Antwort: …Ärztin in eigener Praxis im Fachgebiet Gastroenterologie.