Homöopathie  Gesunder Zucker für zehn Millionen Euro

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 12.01.2024 14:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Homöopathische Kügelchen und Tabletten sollen von den Kassen nicht mehr übernommen werden. Foto: DPA
Homöopathische Kügelchen und Tabletten sollen von den Kassen nicht mehr übernommen werden. Foto: DPA
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will nicht, dass Krankenkassen für Globuli Geld ausgeben. Widerspruch kommt von Auricher Apothekern und Ärzten.

Aurich - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ernst machen: Die Krankenkassen sollen künftig für homöopathische Mittel kein Geld mehr ausgeben. Zum Beispiel Globuli müssen Patienten dann selbst bezahlen. Bereits vor knapp fünf Jahren hatte Lauterbach, der selbst Arzt ist, einen Vorstoß unternommen. Damals war er aber noch kein Gesundheitsminister.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den gesetzlichen Krankenkassen untersagen, die Kosten für homöopathische Mittel zu übernehmen. Foto: DPA
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den gesetzlichen Krankenkassen untersagen, die Kosten für homöopathische Mittel zu übernehmen. Foto: DPA

Seine Begründung: Die gesetzlichen Kassen dürften nur für Medikamente zahlen, die wissenschaftlich erwiesen einen größeren Nutzen haben als den reinen Placebo-Effekt. Wissenschaftliche Studien, die den homöopathischen Mitteln eine solche Wirkung bescheinigen, gibt es aber nicht. Das Einsparpotenzial ist im Vergleich zu den gesamten Ausgaben im Gesundheitswesen eher gering. Nach Schätzungen handelt es sich dabei um rund zehn Millionen Euro. Aber in Zeiten knapper Kassen soll jedes Sparpotenzial gehoben werden. Lauterbach, so wird berichtet, gehe es dabei auch ums Prinzip.

„Kann Patienten nicht schaden“

Für den falschen Weg hält Dr. Gabriele Zeller diese Entscheidung des Bundesgesundheitsministers. Sie betreibt eine Hausarztpraxis in Wallinghausen und bietet neben der Schulmedizin auch alternative Heilverfahren, darunter die Homöopathie. Zeller räumt auf Anfrage ein, dass es keine Beweise für die Wirksamkeit von Homöopathie gebe. „Aber bei Corona gab es drei Jahre lang auch keinen Beweis dafür, dass die ergriffenen Maßnahmen sinnvoll waren“, so Zeller, die gleich nach Beginn der Pandemie 2020 die damals vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen kritisierte.

Es gebe viele Patienten, denen sie mit homöopathischen Mitteln helfen könne. Ob das nun durch den Placebo-Effekt oder doch durch chemische Wirkungen geschehe, sei im Grunde unwichtig. „Es ist günstig vom Preis und es kann den Patienten nicht schaden“, so Zeller. Wenn ein Patient zum Anstoßen der Selbstheilung Zuckerkügelchen benötige, dann könne ihm so günstig geholfen werden. „Gedanken können Krankheiten auslösen“, so Zeller. Ein Beispiel sei Stress, der für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich sein könne.

Auch Schulmedizin hilft nicht immer

Im Grunde gebe es auch bei wissenschaftlich anerkannten Medikamenten Probleme. Ein Beispiel sei Ibuprofen, so Zeller. Das gebe sie Patienten, die mit Rückenschmerzen kämen. Nach einer Woche könne es sein, dass der Patient wieder bei ihr sei, weil die Schmerzen nicht weggingen. Ibuprofen habe also nicht geholfen in dem Fall. „Es folgt dann aber keine Diskussion über Ibuprofen.“

Ein Kassenrezept schreibe sie im Übrigen für homöopathische Mittel nicht aus. Es handele sich immer um Privatrezepte. Die Patienten müssten diese selbst zahlen und versuchen, bei ihrer Kasse das Geld wiederzubekommen.

AOK-Mitglieder vertrauen weniger auf Homöopathie

Das ist zumindest bei der AOK Niedersachsen nicht schwer. Jeder Versicherte hat dort ein jährliches Budget für alternative Heilverfahren. Im letzten Jahr gab die AOK Niedersachsen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytotherapeutika rund 370.000 Euro aus. Das sagt Sprecher Johannes-Daniel Engelmann auf Anfrage unserer Redaktion. Rund 300.000 Euro davon entfallen auf homöopathische und anthroposophische Leistungen.

Immer weniger Mitglieder der AOK vertrauen auf die homöopathischen Heilverfahren. „Mit etwa 5500 Versicherten, die diese Leistungen im letzten Jahr in Anspruch genommen haben, ist ein Abwärtstrend erkennbar.“ Lag die Inanspruchnahme in 2022 noch bei 0,21 Prozent, sank sie im Jahr 2023 auf 0,18 Prozent, so Engelmann.

AOK: Subjektive Verbesserung der Gesundheit

Aber warum erstattet die AOK überhaupt Kosten für Behandlungen, deren Wirkung nicht nachweisbar ist? Die Arzneimittelrichtlinie erlaube Ärzten die Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimitteln per Kassenrezept für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. „In diesen Fällen sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet“, sagt Engelmann.

Abgesehen davon würden alternative Heilmethoden wie die Homöopathie von einem Teil der Bevölkerung aktiv nachgefragt. Diesen Heilmethoden fehle der evidenzbasierte Nachweis der Wirksamkeit. Gleichwohl könne eine solche Therapie zu einer subjektiv wahrgenommenen Verbesserung der gesundheitlichen Situation bei den behandelten Personen führen, sagt der AOK-Sprecher. Zudem seien bei der Anwendung dieser alternativen Methoden – im Gegensatz zu vielen anderen Selbstzahlerleistungen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – keine negativen Folgen für die Patienten zu erwarten. Voraussetzung sei allerdings, dass sie nicht als Ersatz für die leitliniengerechte Therapie von behandlungsbedürftigen Erkrankungen angeboten und eingesetzt werden.

Gerät zum Nachweis muss noch erfunden werden

Kinderärzte, die homöopathische Mittel verschreiben, sind in Aurich nicht bekannt. Apothekerin Ulrike Jannemann von der Friesen-Apotheke in Schirum kann sich aber auch bei Erwachsenen an kein einziges Rezept über Globuli im vergangenen Jahr erinnern. „Das zahlen die Patienten immer selbst.“ Und es sei auch nicht teuer, Globuli würden rund zehn Euro kosten. Es sei kein Drama, dass Lauterbach den Kassen nun die Erstattung verbieten wolle.

Jannemann ist Verfechterin der Homöopathie. Sie erbringt in ihrer Apotheke eigene Beratungsleistungen. Die Patienten schildern ihre Symptome und erhalten entweder das passende homöopathische Mittel – oder werden zum Schulmediziner verwiesen.

Das Argument, es gebe keinen wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit von Homöopathie, lässt sie nicht gelten. „Vielleicht ist auch nur das Gerät noch nicht erfunden worden, mit dem sich die Energie der Globuli nachweisen lässt.“ Das sei Albert Einstein auch so ergangen mit seinen Gravitationswellen. Deren Existenz habe er 1916 postuliert. Nachgewiesen worden seien sie indes erst 100 Jahre später. Samuel Hahnemann legte die Grundlage der Homöopathie im Jahr 1796. Manchmal dauert es vielleicht auch ein bisschen länger.

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