Hamburg Gender-Gegner scheitern in Baden-Württemberg: Das gilt im Rest von Deutschland
Lehrer, Lehrer*innen oder doch Lehrkräfte? Die Debatte rund um das Gendern ist medial wie politisch präsent. Das baden-württembergische Innenministerium hat nun ein Volksbegehren zu einem Gender-Verbot abgelehnt. Was ist passiert und welche Regelungen gelten im Rest von Deutschland?
Das Volksbegehren der Initiative „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ fordert ein Gender-Verbot. Trotz mehr als 14.500 Unterschriften gegen eine vermeintliche „Gender-Pflicht“ hat das baden-württembergische Innenministerium dies nun abgelehnt. Der Initiator, Rechtsanwalt Klaus Hekking, hatte den Antrag vergangenen Dezember dem Innenministerium übergeben.
Gegenüber dem SWR bezeichnet eine Sprecherin den Antrag am Dienstag als unzulässig aus formalen wie inhaltlichen Gründen. Die CDU-Landtagsfraktion hingegen begrüßte ihn: „Der Inhalt des Volksbegehrens ist eins zu eins Beschlusslage der CDU-Landtagsfraktion“, so Fraktionschef Manuel Hagel vergangenen Mai.
Deutschlandweit ist sehr unterschiedlich geregelt, inwiefern Gendern in amtlichen Prozessen und Schulen integriert wird. Während einige Bundesländer die Verwendung von Sonderzeichen zum Gendern ausdrücklich verbieten, haben andere keine expliziten Regelungen und wiederum andere Gendern ausdrücklich empfohlen. Eine Gender-Pflicht gibt es nirgendwo. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick:
Während Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gesetzlich festgelegte Gender-Verbote für Teilbereiche des öffentlichen Lebens verabschiedet haben, haben Bremen und das Saarland das Gendern in amtlichen Prozessen ausdrücklich erlaubt und empfohlen. Die elf übrigen Bundesländer haben bislang keine expliziten Regelungen verlautbart und verweisen häufig auf Orientierungshilfen des Rats für Rechtschreibung.
In einigen Bundesländern wird über ein Gender-Verbot diskutiert. So hatte beispielsweise Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung angekündigt: „Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben, im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.“ Auch Hessen plant ein umfassendes Verbot an Schulen und Universitäten.
Maßgebliches Gremium für die deutsche Rechtschreibung ist in Deutschland der Rat für Rechtschreibung. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus diversen Bereichen, darunter Sprachwissenschaften, Journalismus und Pädagogik.
Im Juli 2023 hat der Expertenkreis beschlossen, das Gendern mit Symbolen nicht zu empfehlen. Gender-Zeichen, wie das Sternchen, der Doppelpunkt oder der Unterstrich, werden nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen.
Gleichzeitig betonte der Rat für Rechtschreibung wiederholt, die Entwicklung weiter beobachten zu wollen, „denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung im Fluss.“ Das Gremium bekräftigt außerdem die gesellschaftliche Aufgabe, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll“.
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