Urteil des Amtsgerichts Aurich  21-Jähriger wegen Missbrauchs von 13-Jährigem verurteilt

Lasse Paulsen
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Von Lasse Paulsen
| 09.01.2024 17:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Amtsgericht Aurich wurde der 21-Jährige verurteilt. Foto: Romuald Banik
Im Amtsgericht Aurich wurde der 21-Jährige verurteilt. Foto: Romuald Banik
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Wegen eines Übergriffs in den Osterferien 2022 stand ein heute 21-Jähriger am Dienstag vor Gericht. Im Prozess spielte seine schwierige Lebensgeschichte eine Rolle.

Aurich - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde ein 21-Jähriger am Dienstag, 9. Januar, vom Amtsgericht Aurich verurteilt. Der 21-Jährige muss zwei Wochen in Arrest und zwei Termine bei der Arbeiterwohlfahrt in Dortmund zur Berufsfindung absolvieren. Das Opfer, ein zum Tatzeitpunkt 13-jähriger Junge, hat bleibende psychische Schäden von dem Erlebnis. Die Tat soll sich in den Osterferien 2022, zwischen 4. und 19. April ereignet haben. Der 21-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. Vorsitzende Richterin Maren Hohensee ging im Verlauf der Beweisaufnahme sehr detailliert auf die Umstände ein, unter denen der Täter aufwuchs.

Laut dem 21-Jährigen wurde er während seiner Kindheit von seinem Vater misshandelt und lebte insgesamt nach Angaben eines Mitarbeiters des Jugendamtes viereinhalb Jahre im Leinerstift. Unterbrochen nur von wenigen Wochen, in denen er ein Zimmer bei seinem gewalttätigen Vater bezog. Der junge Mann wurde zusätzlich während seiner abgebrochenen Ausbildung zum Bäcker von seinem Ausbilder geschlagen. Das habe er nicht zur Anzeige gebracht, weil er Angst gehabt habe, die Stelle zu verlieren. Der 21-Jährige zog vor anderthalb Jahren nach Dortmund und bezieht Bürgergeld.

Psychische Langzeitschäden bei dem Opfer

Das heute 14-jährige Opfer war sichtlich nervös, als es in den Zeugenstand gerufen wurde. Wegen des Geständnisses des 21-Jährigen konnte auf eine erneute Besprechung der Einzelheiten der Tat mit dem Opfer verzichtet werden. Ebenso mussten keine der geladenen Zeugen befragt werden. Der Junge erklärte, dass er zwei Wochen in einer Klinik war. Er räumte jedoch ein, dass dies nicht nur wegen des Missbrauches war, sondern er noch mit anderen Problemen zu kämpfen hat. Der Missbrauch sei lediglich der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe.

Das Opfer sagte, dass es bald wieder in eine Klinik müsse. Es gehe ihm noch immer sehr schlecht, ein „Licht am Ende des Tunnels“ sehe der Junge noch nicht, obwohl inzwischen ganz langsam eine Besserung seines Zustandes stattfinde.

Mildernde Umstände im Urteil berücksichtigt

Auf Nachfrage der Richterin, wie das Verhältnis zwischen den beiden gewesen sei, antwortete der Angeklagte, er wisse es nicht genau. Auch bei genauerem nachhaken, ob sie befreundet gewesen seien oder ob das Opfer vielleicht sexuelle Anspielungen gemacht habe, erklärte der 21-Jährige, dass er das nicht wisse. Es sei zu lange her.

Richterin Hohensee erklärte in dem Urteil, dass das Strafmaß aus mehreren Gründen gering ausfalle. Das voll umfängliche Geständnis wurde hoch angerechnet, weil das Opfer sich dadurch nicht wiederholt mit der Tat auseinandersetzen und sie beschreiben musste. Ebenso wurden die Umstände seines Aufwachsens berücksichtigt, die Reue, die nach Ansicht des Gerichts aufrichtig war – und seine Bemühungen um eine Therapie im Vorfeld. Ebenso wurde ihm angerechnet, dass er sich um eine Ausbildung bemühen wolle. Die Vollstreckung der Strafe gab das Gericht an ein Gericht in Dortmund ab, um die Wege für den Angeklagten zu verkürzen.

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