Hamburg  Ampel-Koalition kürzt Zuschüsse für Rente – was das für die Empfänger bedeutet

Jakob Patzke
|
Von Jakob Patzke
| 09.01.2024 17:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Bundesregierung will bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung sparen. Foto: dpa/Felix Kästle
Die Bundesregierung will bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung sparen. Foto: dpa/Felix Kästle
Artikel teilen:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Ampel-Koalition ein Sparpaket für den diesjährigen Bundeshaushalt auf den Weg gebracht. Dieses sieht unter anderem Kürzungen bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung vor. Bekommen Rentner jetzt weniger Geld?

Die Bundesregierung hat am Montag mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024 auf den Weg gebracht. Diese sehen unter anderem eine Kürzung der Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung vor. Konkret geht es um die Summe von jeweils 600 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027.

Zwar müssen die Maßnahmen Ende Januar noch im Bundestag beschlossen werden. Für viele Rentner stellt sich dennoch schon jetzt die Frage, welche Auswirkungen die Sparmaßnahmen für sie haben.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erläutert in einem Statement: „Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren.“

Bedeutet: Die Rentner in Deutschland müssen zunächst nicht damit rechnen, weniger Geld zu bekommen.

Allerdings besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Beiträge steigen, weil die Rücklagen wegen der gekürzten Zuschüsse schneller schrumpfen. „Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden“, heißt es dazu von der DRV.

Letztlich bedeute die Sparmaßnahme der Bundesregierung eine Belastung für die Versicherten und Arbeitergeber, da diese die Beiträge zahlen. Entsprechend kritisch fällt das Urteil der DRV aus: „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung.“

Weiterlesen: So viel Rente ist maximal möglich – und was Sie dafür tun müssen

Zwar habe die Konsolidierung des Bundeshaushalts eine hohe Priorität. Allerdings dürfe dies nicht zulasten der Rentenversicherungen geschehen. Zumal die Sparmaßnahme laut DRV nicht effektiv ist. „Mit der Entscheidung entsteht kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts. Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich.“

Dadurch hätten die Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen. Der Bund stehe dagegen nicht zu seinem Finanzierungsanteil, sondern bediene sich bei der Rentenversicherung. „Das ist keine verlässliche Finanzierung“, beklagt sich die DRV.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, dass die Sparmaßnahme „keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung im Jahr 2024“ habe. „Die Rentenanpassung bestimmt sich nicht nach der Höhe des Bundeszuschusses oder nach der Rücklagenhöhe der Rentenversicherung“, hieß es.

Weiterlesen: Rentenerhöhung 2024: Bezüge könnten so stark steigen wie lange nicht mehr

Ähnliche Artikel