Urteil rechtskräftig  Wiesmoorer Hanfgärtner müssen jeweils für sechs Jahre in Haft

| | 09.01.2024 15:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Bild zeigt einen der verurteilten Hanfgärtner. Archivfoto: Ortgies
Das Bild zeigt einen der verurteilten Hanfgärtner. Archivfoto: Ortgies
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Der Bundesgerichtshof hat die Auricher Verurteilung von zwei Männern, die sich in einem Wiesmoorer Ex-Autohaus um Cannabispflanzen gekümmert haben, bestätigt. Jetzt folgt der nächste Gerichtsprozess.

Wiesmoor/Aurich/Karlsruhe - Das Urteil gegen die beiden Männer, die in der Wiesmoorer Cannabis-Plantage in einem Ex-Autohaus als Hanfgärtner gearbeitet haben, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Entscheidung des Landgerichts Aurich bestätigt: Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Björn Raap hatte die heute 32 und 33 Jahre alten Männer kurz vor Weihnachten 2022 zu jeweils sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Revision gegen das Urteil blieb in der letzten Instanz im Strafverfahren erfolglos. Beide Männer werden ihre Haftstrafen antreten müssen.

Komplett abgesegnet hat der BGH das Urteil allerdings nicht: „Der Bundesgerichtshof hat lediglich den Ausspruch über die Einziehung entfallen lassen“, so Iris Schmagt, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Aurich. Die Strafkammer hatte entschieden, dass beispielsweise eine Pistole, die mehr als 400 Cannabis-Pflanzen und diverses Equipment zur Hanf-Aufzucht einzuziehen seien. Schmagt zufolge hat der BGH allerdings entschieden, dass nicht zweifelsfrei klar geworden sei, dass die beiden Hanfgärtner Eigentümer der potenziell einzuziehenden Sachen seien.

„Geben niemandem illegale Waffen zurück“

Aber was passiert jetzt mit den Dingen? „Wir geben natürlich niemandem illegale Waffen oder Drogen wieder zurück“, sagt Jan Wilken, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich der Redaktion auf Nachfrage. Das Urteil des BGH werde nun geprüft, anschließend werde eine Entscheidung getroffen, wie weiter zu verfahren sei. Mindestens bis dahin würden die Beweismittel auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft bleiben.

Noch offen ist auch, was mit dem Ex-Autohaus in Wiesmoor passiert: In einem Urteil gegen den Wiesmoorer Geschäftsmann und Ex-Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten war die Immobilie bzw. eine Vormerkung für das Grundstück als Tatmittel eingezogen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die BGH-Pressestelle hatte zuletzt mitgeteilt, dass noch nicht absehbar sei, wann das Revisionsverfahren in Karlsruhe abgeschlossen sein werde. Sowohl Rademacher-Jelten als auch ein ebenfalls verurteilter Geschäftspartner hatten Rechtsmittel gegen das Auricher Urteil eingelegt.

Am Mittwoch, 10. Januar, beginnt um 9 Uhr am Landgericht der nächste Prozess um die Wiesmoorer Hanfplantage. Angeklagt ist ein 24-Jähriger ohne festen Wohnsitz, wie Schmagt mitteilt. Unseren Informationen zufolge soll der in Schweden festgenommene und dann nach Deutschland ausgelieferte Angeklagte mit dem Verpacken des in Wiesmoor angebauten Cannabis in Verbindung stehen. Zwei Hanf-Verpacker waren im August 2023 wegen der Beihilfe zum Drogenhandel zu jeweils drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Einer von ihnen war zuvor in Spanien, der andere in Deutschland festgenommen worden. Um den aktuellen Angeklagten wird es voraussichtlich bei drei Gerichtsterminen gehen – am 10. Januar, am 24. Januar und am 7. Februar.

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