Mit Tempo 200 durch Großefehn Wiesmoorer bestreitet illegales Autorennen
Ein verurteilter 23-jähriger Wiesmoorer kämpft vor Gericht um seinen Mercedes und behauptet, bei einem vermeintlichen Straßenrennen nur 80 km/h gefahren zu sein.
Aurich - Mit einem Mercedes 350 mit 200 Sachen am Kanal entlang? Ein 23-jähriger Wiesmoorer weist den Vorwurf eines verbotenen Autorennens zurück. Bei seiner Berufung am Mittwoch, 3. Januar 2024, vor dem Auricher Landgericht will er auf der Kanalstraße Süd in Großefehn lediglich etwa 80 Stundenkilometer schnell gewesen sein.
Am 2. Februar 2023 soll sich der Angeklagte um 0.57 Uhr mit einem weiteren Mercedesfahrer auf der Strecke zwischen der Mühlenkreuzung in Ostgroßefehn und dem Abzweig zur Firma Trauco ein illegales Rennen geliefert haben. Zufällig ertappte sie die Polizei: Eine Streifenwagenbesatzung näherte sich aus Richtung Holtrop auf dem Postweg, sah an der Kreuzung die rasant passierenden Wagen und nahm die Verfolgung auf. Nach der Linkskurve am Arendshügel konnten sie einen Überholvorgang mitverfolgen, bevor die Mercedes ihre Fahrt mit 200 Stundenkilometern fortsetzten – innerorts, wo eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern vorgeschrieben ist.
Polizei hatte Mühe, die Autos einzuholen
Die Polizei hatte Schwierigkeiten, mit ihrem 150-PS-Passat dran zu bleiben. Erst als die Fahrzeuge hinter der Trauco-Abzweigung langsamer wurden, konnte sie den hinteren Fahrer bei Deckers Disco zu einer Kontrolle bitten. Der vordere Wagen entkam. Sein Halter wurde zwar ermittelt, doch gab er an, in der Tatnacht seinen Mercedes verliehen zu haben.
Das Auricher Amtsgericht verurteilte den 23-Jährigen im September in erster Instanz wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 1800 Euro. Sein Führerschein wurde eingezogen, eine einjährige Sperre zum Wiedererwerb gab es obendrauf. Was den Angeklagten aber offenbar am meisten wurmte, war der Einzug des Mercedes als Tatmittel. Den Kaufpreis von 13.200 Euro plus Investitionen für wertsteigernde Maßnahmen hatte er mithilfe eines Darlehens finanziert. Das muss er weiterhin abstottern. Erklärtes Ziel der Berufung ist deshalb, den Wagen wiederzubekommen. Das machte sein Anwalt Folkert Adler deutlich.
Bei grün Gas gegeben
Der gab für seinen Mandanten eine Einlassung ab. Demnach soll der Angeklagte an der Kreuzung Postweg an einer roten Ampel gestoppt haben. Ein Fahrzeug schloss auf, in dem der Fahrer öfter das Gaspedal betätigte. Bei grün habe der 23-Jährige auf etwa 100 km/h beschleunigt und bei der Linkskurve die Geschwindigkeit reduziert. Danach sei er von dem zweiten Fahrzeug überholt worden und mit 70 bis 90 Stundenkilometern weitergefahren. Auf Höhe von Trauco habe er die Polizei wahrgenommen, seine Fahrt verlangsamt und zur Kontrolle angehalten.
Der Vorsitzende Richter Malte Sanders kommentierte die Einlassung mit den Worten: „Die Polizei hat von einer anderen Geschwindigkeit und einem längeren Zeitraum gesprochen.“ Er befragte die beiden Streifenbeamten, die seinerzeit mit dem Passat die Verfolgung aufgenommen hatten.
Tacho des Polizeiwagens soll 180 km/h gezeigt haben
„Ich habe gesehen, wie sie sehr schnell in Richtung Wiesmoor gefahren sind“, sagte der 34-jährige Polizist, der damals am Steuer saß. Auf dem digitalen Tacho des Passats habe er 180 Stundenkilometer abgelesen: „Wir sind trotz Vollgas auf der Kanalstraße nicht hinterhergekommen.“ Auf Höhe der Firma Trauco seien die Mercedes langsamer geworden, „warum auch immer“. Die Länge der Strecke, über die das mutmaßliche Rennen ging, ermittelte der Richter anhand von Google Maps mit gut drei Kilometer.
Auch der zweite Polizist im Streifenwagen erinnerte sich noch lebhaft an die hohe Geschwindigkeit der Mercedesfahrer. „Wir kamen fast gar nicht ran“, berichtete der Wiesmoorer im Zeugenstand.
Schon mehrmals negativ im Straßenverkehr aufgefallen
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Sein Bundeszentralregister-Auszug weist sechs Einträge auf, unter anderem Verkehrsdelikte. Sein Fahrerlaubnisregister steht dem in nichts nach. Dort sind fünf Geldstrafen wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Sicherheitsabstand und Handyverstößen nebst einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgelistet.
Weil der Angeklagte keine Angaben zu seinen monatlichen Nettoeinkünften machen wollte, geriet der Prozess ins Stocken. Sanders erbat bei dessen Bank um Kontoauskünfte, die nicht umgehend geliefert wurden. Ein Fortsetzungstermin musste anberaumt werden.
Der Prozess wird am 22. Januar um 9 Uhr in Saal 108 beendet.