Bremen Verbote und Sperrungen: Polizei Bremen rüstet sich für den Jahreswechsel
Die Polizei Bremen fährt derzeit ihre Sicherheitsvorkehrungen für die Silvesternacht hoch. Diese Vorschriften sind am Sonntag und Montag in der Hansestadt zu beachten.
Die Polizei Bremen bereitet sich derzeit auf die Silvesternacht vor und informiert darüber, dass Einsatzkräfte im Stadtgebiet uniformiert und auch mit zivilen Kräften präsent und unterwegs sein werden. Ein Böllerverbot besteht wie in den vergangenen Jahren rund um das Rathaus, im Schnoorviertel, auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke, der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Im Bereich der Bürgermeister-Smidt-Brücke, der Teerhofbrücke und der Schlachte ist bereits das Mitführen von Feuerwerkskörpern verboten.
Die Beamten wollen die Lage zur Silvesternacht fortlaufend bewerten, zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung. „In den vergangenen Jahren ist es in einigen Fällen zu Übergriffen auf Polizistinnen und Polizisten sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr gekommen. Auch unter Einsatz von Feuerwerkskörpern“, heißt es in der Mitteilung. „Aus diesem Grund hat auch die Eigensicherung in dieser Nacht eine hohe Priorität.“
Deshalb würden derzeit verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten geprüft, dazu gehören unter anderem der Einsatz von Bodycams und je nach rechtlicher Möglichkeit die Videoüberwachung, die dann schwerpunktmäßig eingesetzt werden sollen.
Grundsätzlich darf an Silvester in Bremen von 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr geböllert werden. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Verbotszonen. Außerdem besteht ein grundsätzliches Abbrennverbot von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen und rund um den Flughafen Bremen sowie im Umkreis von 150 Metern von Tankstellen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Wegen der Verkehrssituation an der Bürgermeister-Smidt-Brücke werden hier die Geh- und Radwege gesperrt. Deshalb sollte dieser Bereich möglichst gemieden werden.
Immer wieder komme es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet oder gar selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. „Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr“, heißt es von der Bremer Polizei. „Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen.“
Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. „Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt“, heißt es weiter. „Solche Selbstlaborate unterliegen dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen.“ Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Polizei warnt zudem vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sogenannten Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Neben einem Bußgeld müsse man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden. „Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden“, lautet die Erklärung der Polizei. Die Beamten würden deshalb Hinweise sehr ernst nehmen und so handeln, als sei die Waffe echt.