Urteil gegen Ammerländer UPS-Subunternehmer zahlte Fahrern monatelang keinen Lohn
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat einen UPS-Subunternehmer aus dem Ammerland verurteilt. Er hatte seinen Angestellten monatelang kein Gehalt überwiesen – und das war nicht sein einziges Fehlverhalten.
Ammerland/Oldenburg - Ein Subunternehmer des Lieferdienstes UPS aus dem Landkreis Ammerland hat mindestens 13 seiner Fahrer im Oktober und November keinen Lohn gezahlt. Das Arbeitsgericht Oldenburg hat den Mann in der vergangenen Woche dazu verurteilt, die Gehälter nachträglich auszuzahlen. Weitere vier Kläger waren nicht zur Verhandlung erschienen. Gerichtsdirektor Joachim Thöne zufolge wurden deren Verfahren ruhend gestellt. „Diese Betroffenen haben zum Teil bereits wieder Arbeit gefunden“, so Thöne. Man könne ihnen nicht verübeln, im neuen Job nicht fehlen zu wollen, um an einem Gerichtsprozess gegen den ehemaligen Arbeitgeber teilzunehmen.
Weil aber auch der UPS-Subunternehmer nicht bei Gericht erschienen war, ergingen Versäumnisurteile. „Anders als in anderen Verfahren können arbeitsgerichtliche Urteile vorläufig vollstreckt werden“, sagt Thöne. Heißt: Obwohl der UPS-Subunternehmer noch Einspruch einlegen kann, können die Fahrer schon jetzt ihr bislang nicht gezahltes Gehalt einfordern. Mit einem Einspruch rechnet Thöne in den nächsten Tagen, denn: Der Anwalt des Mannes habe sich bereits beim Arbeitsgericht gemeldet, so der Direktor. Mit der Auszahlung des Geldes rechnet der Jurist allerdings nicht: „Hier stehen sich Not und Elend gegenüber, der Beklagte hat kein Geld, das er auszahlen könnte.“ Es gehe um etwa 5000 Euro pro Kläger.
Strafrechtliche Ermittlungen „nicht unüblich“
Wertlos ist das Oldenburger Urteil trotzdem nicht: Mit dem erworbenen Titel können die Kläger im Fall eines Insolvenzverfahrens das sogenannte Insolvenzgeld beantragen. „Das zahlt die Agentur für Arbeit für die drei Monate vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit“, erklärt Thöne. Außerdem würden Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren als Gläubiger vor allen anderen vorrangig behandelt. Auf Nachfrage der Redaktion sagt der Gerichtsdirektor, dass der Unternehmer bislang keinen Insolvenzantrag gestellt habe. Ebenfalls auf Nachfrage bestätigt er, dass das Arbeitsgericht bisher noch nichts an die Staatsanwaltschaft gemeldet habe. Es sei allerdings „nicht unüblich“, dass sich an ein solches arbeitsgerichtliches Verfahren auch strafrechtliche Ermittlungen anschlössen.
Hintergrund ist der mögliche Straftatbestand der Insolvenzverschleppung: Wer als Unternehmer nicht spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt hat, macht sich strafbar. Das Gesetz soll Firmen schützen, die mit dem angeschlagenen Unternehmen Geschäfte machen wollen. Durch das öffentlich bekannt gemachte Verfahren wissen diese, dass der potenzielle Geschäftspartner in Schieflage geraten ist – und können abwägen, ob sie das Risiko, ihr Geld gar nicht oder nur in Teilen zu bekommen, eingehen möchten. Hand in Hand mit der Insolvenzverschleppung geht oft der Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt – etwa, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden.
Lieferwagen ohne Versicherungsschutz unterwegs
In einigen Fällen hatten Arbeitnehmer bereits versucht, ihren September-Lohn in Oldenburg einzuklagen – mit Erfolg, wie Thöne sagt. „Diese Urteile sind bereits rechtskräftig geworden“, so der Gerichtsdirektor. Einen Einspruch gegen diese Versäumnisurteile – auch damals war der UPS-Subunternehmer nicht vor Gericht erschienen – habe es nicht gegeben. „Im aktuellen Fall hat sich erstmals ein Rechtsanwalt im Namen des Beklagten gemeldet“, sagt Thöne. Und: Zu den arbeitsrechtlichen Fällen kommt auch schon jetzt ein strafrechtlicher. Drei Lieferwagen des Unternehmers waren ohne Versicherungsschutz unterwegs, was jeweils mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann.
Für Thöne ist gerade das Auslaufen des Versicherungsschutzes der Firmenfahrzeuge ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen tief in der Krise stecke. „Es ist schließlich nicht davon auszugehen, dass sich ein Unternehmer freiwillig um die wichtigsten Arbeitsmittel bringt“, so der Direktor des Oldenburger Arbeitsgerichtes. Wie es mit dem Fall weitergeht, wird sich im Laufe des Januars zeigen. Sobald dem Gericht die Einsprüche gegen die Versäumnisurteile zugehen, läuft die Frist, in der diese Einsprüche auch begründet werden müssen. Gehen diese Begründungen rechtzeitig ein, wird in der Regel erneut verhandelt. Passiert das nicht oder werden die Einsprüche zurückgenommen, werden die Urteile rechtskräftig.