Prozess am Landgericht Aurich  Fast sieben Jahre Haft für Vergewaltiger

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 21.12.2023 16:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Donnerstag um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Donnerstag um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Weil er eine langjährige Freundin auf besonders erniedrigende Weise vergewaltigt hat, muss ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Leer für lange Zeit hinter Gitter. Der Mann bestreitet die Tat.

Aurich - Wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung ist ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Leer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte am Donnerstag „keine Restzweifel“, dass der Mann eine langjährig mit ihm befreundete 39-Jährige nach einer langen Nacht an der Feuertonne missbraucht hat.

Weil der Angeklagte seit längerer Zeit Amphetamin und Alkohol konsumiert, soll er nach einem Vorwegvollzug im Gefängnis von zweieinhalb Jahren in eine Entziehungsanstalt kommen. Die dortige Therapiedauer ist auf zwei Jahre angesetzt. Vor dem Familienvater liegt nun eine lange Haftzeit. Seit neun Monaten verbüßt er in Meppen eine Strafe über zwei Jahre und sieben Monate, weil er in seiner Heimatstadt Dresden eine räuberische Erpressung begangen hat.

„Das denkt sich niemand aus“

Die Vergewaltigung soll sich in den frühen Morgenstunden des 30. Mai 2021 abgespielt haben. Tatort war der Werkstatttrakt des Hauses des Angeklagten. Was als harmloser Grillabend begann, endete mit einem besonders erniedrigenden Sexualdelikt beim gemeinsamen Aufräumen der Partyreste. Bis 6 Uhr am Morgen saßen noch drei Personen an der Feuertonne. Dann kam es zu der Vier-Augen-Konstellation. „Deshalb hatten wir eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu bewerten“, sagte der Vorsitzende Richter Björn Raap in der Urteilsbegründung.

Die Aussage der Geschädigten bezeichnete er als „überzeugend, detailliert und lückenlos“. Die Frau habe auch ihre Gedanken während des Vorfalls beschrieben und erklärt, warum sie zunächst gezögert hatte, den Sachverhalt anzuzeigen. Das komplexe Geschehen, den Szenenwechsel innerhalb der Werkstatt, das Nasenbluten – „das denkt sich niemand aus“, zeigte sich der Richter überzeugt. Motive für eine Falschbelastung konnte die Kammer nicht entdecken. Das vom Angeklagten am ersten Prozesstag ins Feld geführte Rachemotiv hielt sie nicht für „lebensnah“.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Angeklagten war nach Auffassung des Gerichts zum Tatzeitpunkt nicht beeinträchtigt. „Sie waren den Konsum gewöhnt, konnten was ab“, so Raap. Das Amphetamin habe bei dem 36-Jährigen aber eine erhebliche Charakterveränderung bewirkt und den Sexualtrieb gesteigert.

Auf Vergewaltigung mit besonderer Erniedrigung des Opfers steht ein Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren. Für die erste Tat urteilte das Gericht eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, für die zweite von vier Jahren und neun Monaten aus. Straff zusammengezogen kam es auf sechs Jahre und neun Monate, wobei es unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren blieb.

Verteidiger Edgar Dalhoff hatte in einem flammenden Plädoyer sechs Widersprüche in der Aussage der Geschädigten aufgezählt. Er machte deutlich, „erhebliche Zweifel“ daran zu haben, dass sein Mandant die Taten begangen habe. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Revision einlegen.

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