Prozess in Aurich Schießerei in Emden – Gericht sieht Notwehr statt Körperverletzung
Schüsse nahe der Emder Nordseehalle waren Thema am Landgericht Aurich: Ein 41-Jähriger aus der Krummhörn wurde verurteilt – für ihn hätte es aber schlimmer kommen können.
Aurich - Einen teilweisen Freispruch gab es vor dem Auricher Landgericht am Mittwoch wegen einer Schießerei in Emden. Ein 41-Jähriger aus der Krummhörn musste sich vor der Vierten Großen Strafkammer wegen der Schüsse, die im März 2021 in der Nähe der Emder Nordseehalle gefallen waren, verantworten. Die Strafkammer um Richterin Karsta Rickels-Havemann sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige sowohl gegen das Waffen- als auch gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hatte. Deswegen wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt.
Ins Gefängnis muss der Mann allerdings nicht. Der Angeklagte lebt in geordneten Verhältnissen und ist nicht vorbestraft, sodass ihm nach Auffassung des Gerichts die Verurteilung zur Warnung gereicht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss der Angeklagte 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Der Handel mit Drogen im großen Stil, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, hatte sich indes nicht nachweisen lassen. Oberstaatsanwalt Helge Ommen hatte den 41-Jährigen zuvor in allen Punkten für schuldig befunden und eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert.
Zeugen widersprechen Opfer
Im März 2021 war es in der Nähe der Nordseehalle zu einer Schießerei gekommen, an der der Angeklagte sowie zwei weitere Männer beteiligt gewesen waren. Die Männer hatten sich dort nach Überzeugung des Gerichts zu einem illegalen Geschäft getroffen, welcher Art blieb allerdings offen. Ein aufgefundener Briefumschlag voller Papierschnipsel statt Geldscheinen war nach Auffassung von Richterin Rickels-Havemann Anlass einer Rangelei, in deren Verlauf ein 24-Jähriger eine Schussverletzung am Bein davongetragen hatte.
Nach anfänglichem Schweigen hatte der Angeklagte eingeräumt, in Notwehr mit einer halbautomatischen Waffe geschossen zu haben. Dass der 41-Jährige, wie vom Geschädigten dargestellt, dem Fliehenden hinterhergeschossen haben solle, passe nicht zum Verletzungsbild, stellte Rickels-Havemann in ihrer Urteilsbegründung fest. Auch stünden die Aussagen von zwei Joggerinnen, die zufällig Zeuginnen des Streits geworden waren, in Widerspruch zu seinen Angaben.
Gericht: „Da gab es mehr“
Von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sprach die Kammer den Angeklagten darum frei. Allerdings sah sie den Verstoß gegen das Waffengesetz als erwiesen an, weil der Angeklagte zu dem Treffen seine Pistole schussbereit mitgebracht hatte. Auch hatte man bei einer Hausdurchsuchung große Mengen verbotener Pyrotechnik in seiner Wohnung gefunden, ein klarer Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Der Vorwurf, der Angeklagte habe sein florierendes Drogengeschäft samt Kunden- und Schuldnerliste für 250.000 Euro an einen Bekannten verkauft, hatte sich nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen lassen. Eine Überprüfung der Finanzlage des Angeklagten hatte keinerlei Hinweise auf einen größeren Geldsegen ergeben. Die Anklage hatte sich allein auf die Aussage eines Zeugen begründet, der Dinge berichtet habe, die er lediglich vom Hörensagen gewusst habe. Dieser habe sich durch seine Aussage im Rahmen seines eigenen Verfahrens womöglich ein milderes Urteil erhofft, hielt Rickels-Havemann für denkbar. „Dass es da mehr gab, davon sind wir überzeugt“, fasste die Richterin zusammen, „Wir sind nicht naiv.“ Für eine Verurteilung reichten die Feststellungen während der Hauptverhandlung jedoch nicht aus.
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