Berufungsverfahren  Norden bekommt doch eine kardiologische Ambulanz

| | 19.12.2023 18:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auricher Kardiologen sind mit ihrem Widerspruch gegen ein Norder Angebot jetzt gescheitert. Foto: Romuald Banik
Auricher Kardiologen sind mit ihrem Widerspruch gegen ein Norder Angebot jetzt gescheitert. Foto: Romuald Banik
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Auricher Fachärzte scheiterten mit ihrem Widerspruch im Berufungsverfahren. Schon im Januar soll das neue Angebot im Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) starten.

Aurich/Norden - Jetzt also doch: Norden bekommt eine kardiologische Ambulanz im Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ). Im Rahmen eines Berufungsverfahrens ist das laut der Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden jetzt bestätigt worden. Wie berichtet, hatten zwei Auricher Kardiologen gegen dieses Angebot Widerspruch eingelegt.

Eigentlich sollte die kardiologische Ermächtigungsambulanz von Oberarzt Mohamed Khalaf im RGZ Norden bereits am 15. Mai 2023 starten, dies wurde aber durch den Widerspruch von niedergelassenen Ärzten verzögert, heißt es in der Mitteilung der Trägergesellschaft. Grundlage des Widerspruchs war die Annahme, dass sich mit der Eröffnung der Ermächtigungsambulanz rechnerisch ein Versorgungsüberangebot in diesem Bereich ergäbe. Die Widersprüche sind vom Berufungsausschuss Niedersachsen für die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit nun zurückgewiesen worden. Zugleich ordnete der Ausschuss den Sofortvollzug der Entscheidung an, teilte die Trägergesellschaft mit.

Bereits im Mai stellte die Trägergesellschaft den Auricher Oberarzt Mohamad Khalaf als Interessenten für eine kardiologische Ermächtigungspraxis am Standort Norden vor. Foto: Trägergesellschaft
Bereits im Mai stellte die Trägergesellschaft den Auricher Oberarzt Mohamad Khalaf als Interessenten für eine kardiologische Ermächtigungspraxis am Standort Norden vor. Foto: Trägergesellschaft

Ambulanz soll voraussichtlich im Januar öffnen

„Die Entscheidung des Berufungsausschusses bestätigt uns in unserem Vorhaben, die kardiologische Versorgung am Standort Norden nicht nur zu erhalten, sondern darüber hinaus mit einem interventionell erfahrenen Kardiologen zu erweitern“, erklärte Dirk Balster, Geschäftsführer der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH. „Die Ambulanz ist ein weiterer Baustein in der zunehmend vernetzten, flächendeckenden Versorgung der Region durch die Fachärzte der kardiologischen Klinik der UEK Aurich.“

Die kardiologische Ambulanz im RGZ Norden wird voraussichtlich im Januar 2024 starten. Sie biete eine breite Palette an Dienstleistungen an, die darauf abzielen, Patienten mit Herzerkrankungen bestmöglich zu versorgen, heißt es von der Trägergesellschaft. In seiner Sprechstunde führt Mohamed Khalaf Untersuchungen wie EKG, Belastungs-EKG und Ultraschalluntersuchungen des Herzens sowie weitere diagnostische Verfahren durch. Auch Folgeuntersuchungen nach Eingriffen am Herzen zur Kontrolle von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie CRT-Schrittmachern und CRT-Defibrillatoren seien Teil des Angebotes.

Kassenärztliche Vereinigung hatte Ambulanz zugestimmt

Die neue kardiologische Ambulanz steht Patienten zur Verfügung, die eine Überweisung ihres Hausarztes oder Kardiologen haben. Der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Mohamed Khalaf, werde eng mit den Hausärzten zusammenarbeiten, um eine „optimale Versorgung und Behandlung der Patienten sicherzustellen“, so die Meldung der Trägergesellschaft. Die Ermächtigungsambulanz werde dauerhafter Bestandteil der Versorgung auch im Regionalen Gesundheitszentrum Norden. Über die Erreichbarkeit und die Sprechstundenzeiten werde die Trägergesellschaft zeitnah informieren, heißt es.

Grundsätzlich liegt das ambulante kardiologische Angebot in der Region im Aufgabenbereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte Dieter Krott, Geschäftsführer der Auricher KV, mitgeteilt, dass der Zulassungsausschuss der KV der Eröffnung einer Ermächtigungspraxis von Mohamed Khalaf in Norden im Frühjahr bereits zugestimmt hatte, weil er die Notwendigkeit einer solchen Praxis gesehen habe.

Nach der Zustimmung im Zulassungsausschuss hätten jedoch zwei Fachärzte aus Aurich von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Ermächtigungspraxis Gebrauch gemacht, so Krott. Ärzten aus derselben Fachgruppe stehe ein solches Widerspruchsrecht zu. Die Ermächtigung sei gegenüber einer Niederlassung nachrangig. Laut Krott wäre das Angebot von Mohamed Khalaf über die Versorgungsquote hinausgegangen. Deshalb lag die Entscheidung über die Einrichtung der Ermächtigungspraxis jetzt beim Berufungsausschuss der KV Niedersachsen in Hannover.

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