Geldstrafe verhängt Ex-Chefin der Wiesmoor-Connection muss 10.800 Euro zahlen
Bis kurz nach der Großrazzia war einer Auricherin Geschäftsführerin der Kernfirma der Wiesmoor-Connection gewesen – jetzt wurde sie rechtskräftig dafür verurteilt. Auch ein Fußballer muss zahlen.
Aurich/Wiesmoor - Die Frau, die bis zur Zerschlagung der Wiesmoor-Connection im Sommer 2022 die Geschäfte der Kernfirma KS Consult GmbH geführt hatte, muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen. Die setzt sich aus 360 Tagessätzen in Höhe von je 30 Euro zusammen. Verhängt hat die Strafe das Amtsgericht Aurich wegen Insolvenzverschleppung in zwei Fällen, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 Fällen und einer Unterschlagung.
Wie Richter und Pressesprecher Dr. Markus Gralla mitteilte, ist der entsprechende Strafbefehl bereits rechtskräftig. Den Namen der Verurteilten nannte er zwar nicht, unseren Recherchen zufolge handelt es sich allerdings sicher um die Ex-Geschäftsführerin.
Unter anderem des Betrugs schuldig
Ebenfalls rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt hat das Amtsgericht Aurich einen Wiesmoorer Ex-Fußballer, der vor der Frau zeitweise Geschäftsführer der KS Consult GmbH gewesen war. Er muss eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Auch bei ihm nahm das Gericht einen Tagessatz von 30 Euro an, der auf Grundlage des Nettoeinkommens berechnet beziehungsweise geschätzt wird.
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Ex-Geschäftsführer der Wiesmoor-Connection verurteilt
Mit einer Tagessatzanzahl von 180 wurde er gewissermaßen halb so hart bestraft wie die Ex-Geschäftsführerin. Das Gericht hält ihn in fünf Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und in zehn Fällen des Betrugs für schuldig. Auch er hat Gralla zufolge keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weswegen das Urteil rechtskräftig ist.
Wer nicht zahlt, muss ins Gefängnis
Die beiden Verurteilten müssen ihre Geldstrafen an die Staatskasse zahlen. Die Vollstreckung liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft Aurich. Oft besteht dabei die Möglichkeit der Ratenzahlung. Sollte dennoch nicht gezahlt werden, kann die Staatsanwaltschaft das Vermögen der Verurteilten pfänden lassen. Ist auch so nichts zu holen, steht eine Ersatzfreiheitsstrafe an.
Ein Tagessatz entspricht aktuell dabei einem Tag Haft – für die Ex-Geschäftsführerin wären das dann fast ein Jahr, für den Ex-Geschäftsführer wäre es fast ein halbes. Ab dem 1. Februar 2024 ändert sich das: Künftig halbiert sich durch eine Gesetzesreform die Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Hafttag entspricht dann zwei Tagessätzen.
Darf auch jemand anderes bezahlen?
Fraglich ist, inwieweit die Geldstrafe auch von anderen Personen gezahlt werden darf: Einer juristischen Mindermeinung zufolge macht sich derjenige, der die Geldstrafe für einen anderen bezahlt, der Strafvereitelung strafbar.
Der Bundesgerichtshof eröffnet allerdings durch seine Rechtsprechung allen die Möglichkeit, eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe für einen Verurteilten zu übernehmen. Das bietet möglichen Hintermännern, die bislang noch nicht enttarnt wurden, die Chance, eine öffentliche Verhandlung zu verhindern. Sie laufen dann nicht Gefahr, vor Gericht enttarnt zu werden.
Ein Gerichtsprozess steht bevor
Im aktuellen Fall wird es trotz der beiden rechtskräftigen Strafbefehle zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Gralla zufolge hatte die Staatsanwaltschaft Aurich nämlich nicht nur zwei, sondern drei Strafbefehle beantragt: Auch ein weiterer ehemaliger Geschäftsführer sollte unseren Informationen zufolge 180 Tagessätze als Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht hatte dem zwar zugestimmt, doch der Angeklagte legte Einspruch ein, „sodass ein Hauptverhandlungstermin anberaumt wird“, so Gralla. Wann dieser stattfindet, ist allerdings noch offen.
Das Gericht ist nicht an den Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden. Muss in einem akzeptierten Strafbefehl stets von einem Geständnis – und damit von einer niedrigeren Strafe – ausgegangen werden, ist das nach einem Einspruch nicht mehr der Fall.