Verhandlung vor dem Amtsgericht Männer aus Wiesmoor vom Vorwurf der Messerstecherei freigesprochen
Der Richter am Amtsgericht Aurich war von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt. Die Hauptbelastungszeugen waren zur Verhandlung nicht erschienen.
Aurich - Vor dem Amtsgericht Aurich sind am Montag zwei Männer aus Wiesmoor vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Richter Dr. Markus Gralla zeigte sich von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt.
Wie berichtet war es in Wiesmoor im Mai 2022 spät nachts zu einem Streit zwischen den Männern und den Mitarbeitern eines Restaurants gekommen, darunter auch die beiden Angeklagten. Im Anschluss hatte sich einer der Streithähne mit einer Stichverletzung im Oberschenkel auf der Straße liegend wiedergefunden. Die Männer hatten die Angeklagten beschuldigt, sie verfolgt und mit einem Messer verletzt zu haben. Allerdings waren ihre Angaben widersprüchlich geblieben.
Die zwei Angeklagten wiesen Vorwürfe zurück
Die beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Der 47-Jährige Angeklagte hatte zwar eingeräumt, mit den Männern in Streit geraten zu sein. Man habe das Lokal schließen wollen, als die späten Gäste, scheinbar angetrunken, noch hätten bedient werden wollen. Mit Verweis auf den Ladenschluss habe man dies abgelehnt. Daraufhin sei es zu Beschimpfungen und Schubsereien gekommen, die Männer hätten sich jedoch entfernt, als weitere Mitarbeiter aus der Küche hinzugekommen seien. Von ihnen habe sie niemand verfolgt. Wie es zu der Verletzung gekommen war, hatten sie nicht erklären können.
Eine Taxifahrerin hatte zwar beobachtet, wie eines der Opfer von drei Männern verfolgt worden war, deren Beschreibung passte jedoch nicht zu den Angeklagten. Mitarbeiter des Restaurants hatten indes die Angaben des 47-Jährigen bestätigt. Die Betroffenen und Hauptbelastungszeugen waren, wie bereits am ersten Verhandlungstag, nicht vor Gericht erschienen. In den Protokollen ihrer polizeilichen Vernehmung fand Richter Gralla „einige Unstimmigkeiten“, die sich wegen ihres Fernbleibens nicht hatten aufklären lassen. Den Männern droht nun ein ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro oder zehn Tage Haft.