Hamburg/Berlin Chancen-Aufenthalt: Zehntausende Ausländer dürfen vorläufig in Deutschland bleiben
Hunderttausende Ausländer sind in Deutschland nur geduldet. Sie können aus unterschiedlichen Gründen trotz abgelehntem Asylantrag nicht abgeschoben werden. Mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsgesetz sollte den Migranten eine Perspektive eröffnet werden. Seit einem Jahr ist das Gesetz in Kraft. Eine Bilanz.
Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts haben Zehntausende bislang nur geduldete Ausländer eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion bei Bundesinnenministerium und Bundesländern. Demnach wurden bis zum 31. Oktober bundesweit 47.531 Anträge auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis genehmigt. Fragen und Antworten zum Thema:
Ausländer, die Deutschland eigentlich verlassen müssten, aber nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Das können beispielsweise abgelehnte Asylbewerber sein. Gründe für eine Duldung sind Krankheit oder fehlende Ausweispapiere sein, aber auch eine unzumutbare Trennung einer Familie im Falle einer Abschiebung. Auch die Sicherheitslage in den Herkunftsländern der Migranten spielt eine Rolle. Für manche Staaten gilt deswegen ein Abschiebestopp.
Duldungen sind unterschiedlich lange gültig und müssen regelmäßig neu beantragt werden. Mit jedem Antrag geht aufs Neue die Möglichkeit einher, dass die Duldung nicht verlängert wird und der Migrant damit Deutschland verlassen muss. Er wird dann ausreisepflichtig.
Diese Praxis ist seit langem umstritten. Sie erschwere Migranten die Integration, heißt es. Selbst eine Ausbildung oder eine andere Beschäftigung bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Etwa 240.000 geduldete Ausländer lebten Ende 2022 in Deutschland. Die Zahl geht seit Einführung des Chancenaufenthalts-Gesetz zurück.
Am 31. Dezember 2022 ist das sogenannte Chancenaufenthalts-Gesetz in Kraft getreten. Es bietet geduldeten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Art Aufenthaltstitel auf Probe zu erhalten. Es ist für 18 Monate gültig. Wer in dieser Zeit eine Anstellung findet, ausreichend Deutschkenntnisse sowie seine Identität nachweist, kann im Anschluss einen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis beantragen – oder fällt zurück in die Duldung.
Die Reform richtete sich nicht an alle Geduldeten, sondern nur an solche, die seit mehr als fünf Jahren im System der sogenannten Ketten-Duldungen feststecken. Zum Zeitpunkt der Reform vor gut einem Jahr waren das etwa 137.000 Menschen.
Amtliche Statistiken zeigen, dass unter ihnen das Interesse an einem „Chancen-Aufenthalt” riesig ist. Das merken auch die zuständigen Ausländerbehörden. In Berlin beispielsweise heißt es auf der Internetseite der Behörde: „Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.”
Auf Anfrage unserer Redaktion teilt das Bundesinnenministerium mit, dass bis zum Stichtag 31. Oktober bundesweit 47.531 Anträge auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis genehmigt worden sind. Das bedeutet: Jeder dritte antragsberechtigte Ausländer hat einen positiven Bescheid erhalten. Wie viele Anträge im selben Zeitraum abgelehnt worden sind, lässt das Bundesinnenministerium offen.
Eine Umfrage unserer Redaktion unter den Innenbehörden der Bundesländer zeigt allerdings, dass tatsächlich zu großen Teilen positive Bescheide ergehen. Das Innenministerium in Niedersachsen erklärt beispielsweise, dass bis zum 15. Dezember 8626 Anträge gestellt. Davon genehmigten die Ausländerbehörden 6758, 666 lehnten sie ab. Über die restlichen 1202 Anträge muss noch entschieden werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Stichtag 31. Oktober 1254 Anträge gestellt und davon 810 positiv beschieden.
Nordrhein-Westfalen nennt auf Anfrage Zahlen bis zum 15. August 18.724 Anträge, von denen 12.766 genehmigt wurden. Schleswig-Holstein ließ die Anfrage unserer Redaktion zunächst unbeantwortet.
Bei den Herkunftsländern der Antragsteller sticht eine Nation nach Daten des Bundesinnenministeriums besonders hervor: 9434 Iraker haben eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Hintergrund dürfte sein, dass im Zuge der großen Migrationskrise 2015 zigtausende Iraker nach Deutschland gekommen sind. Viele werden seitdem hierzulande geduldet. Aufgrund der kritischen Sicherheitslage in ihrer Heimat erfolgt vielfach keine Abschiebung. In der Statistik folgen auf die Iraker mit einigem Abstand Russland (3906) und Nigeria (3333).
Auch 1632 Menschen ungeklärter Herkunft haben laut Bundesinnenministerium einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Dass auch sie entsprechende Anträge stellen können, hatte besonders die Unionsfraktion im Bundestag kritisiert. Sie hatte gemutmaßt, dass es sich dabei besonders um Migranten handelte, die zuvor die Feststellung ihrer Identität sabotiert hätten, um eine Abschiebung zu umgehen.
Laut Gesetz müssen die Betreffenden in 18 Monaten aktiv an der Feststellung ihrer Aktivität mitwirken, sonst fallen sie auf den Duldungs-Status zurück und es droht wieder die Abschiebung.